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und direkt das nächste "Problem"
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Gestern oder Heute hat mir ein Vogel hinten auf den Dachspoiler meines Ibiza gekackt. Ganz toll. Das Zeug, welches ich mir wegen des Harzflecks gekauft hatte ist laut Anleitung auch gut für Vogelkot.
Hab das also aufgesprüht und 2 minuten einziehen lassen. Der Mist ließ sich ann auch gut und schnell abwischen. Nun das Problem.
Anscheinend waren die 1 -2 Tage schon genug, damit sich der Mist in das Plastik (oder welches Material das auch immer ist ... blech zumindest nicht) einbrennen kann. Wenn man nun von der Seite schaut, sieht man immer noch "spuren" auf dem Lack. Habe das noch mal eingesprüht, half aber nichts. Hab auch mal versucht mit dem Fingernagel über die Flecken zu gehen. Hat auch nichts gebracht.
Ist jetzt alles zu spät oder bekomme ich das noch irgendwie weg?
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Zitat
Original geschrieben von AdministratorDr
---Zumal, was soll das bringen? Vermieter haben das Recht die Miete in gewissen Abständen zu erhöhen. Senkt der Mieter jetzt die Miete, erhöht der Vermieter einfach zum Zeitpunkt X die Grundmiete. Was hat man also damit gewonnen?
wenn ich nicht mehr dort wohne, kann man mir auch die Miete nicht erhöhen. Das sollte logisch sein. Ich habe also damit das Geld zurück gewonnen, welches ich über die Jahre zuviel gezahlt habe.
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danke!
nur noch eine Frage. In meinem Mietvertrag steht nichts davon, wie die Kündigungsfristen sind. Es steht dort nur, dass die Vermieterin mir küdigen kann, wenn ich die Miete z.B. regelmässig nicht zahle usw.
Wie sind dann die Kündigungsfristen, wenn nichts im Vertrag steht? 3 Monate zum Monatsende?
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Zitat
Original geschrieben von chrischros
Also, soweit ich weiß, kannst du nur Mietminderung erwirken, wenn die Miete nach qm-Zahl bezahlt wird.
Steht also in deinem Vertrag Miete beträgt ...qm mal ... EUR, kannst du Mietminderung erwirken. Steht aber in deinem Vertrag drin, Miete beträgt .... EUR und Wonung ist ...qm groß, dann kannst du es vergessen.
folgendes steht in dem Mietvertrag.
Zitat: "Die Wohnfläche beträgt xx qm. Abweichungen von dieser Fläche führen zu keiner Änderung des Mietvertrags."
Ist das so rechtens oder kann ich trotzdem mindern/zurück fordern, wenn die größe abweicht? Ich denke nicht, dass das rechtens ist da dieser Passus ja nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofes nicht mehr wirksam sein kann. richtig?
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es ist nunmal so, dass einer Vermieterin das wohl nicht wirklich passt. Ob ich nun im Recht bin oder nicht. Wenn ich das machen würde ohne was neues zu haben, wäre eine Kündigung durch sie wohl naheliegend. Sie hat schliesslich auch kein Geld zu verschenken.
Nach der kündigung könnte sie die Wohnung dann wieder vermieten, mit der korrekten qm zahl zum gleichen Preis. Was sie bei mir nicht kann. Sie müsste die Miete mindern.
Bsp: Keiner von euch würde zu seinem Arbeitgeber gehen und sagen "mir passt es hier nicht, ich will weg" ohne was neues zu haben. Das wäre einfach nur dumm und nicht nachvollziehbar.
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das ist mir relativ egal. Wenn ich im Recht bin, will ich mein Recht auch durchsetzen
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Original geschrieben von AdministratorDr
Ich find das Verhalten unter aller Kanone, wenn ich ehrlich bin. Es mag ja sein, das wirklich weniger qm zur Verfügung standen, aber unterstellst du ihr jetzt noch grobe Fahrlässigkeit?
Ich hoffe das es für dich mit einem Bumerang endet und die Vermieterin zahlreiche Mängel findet, die du dann reparieren darfst. Das wäre das mindeste, was ich dir bei so einem Egoistischen Verhalten wünsche! Um es mal vornehm auszudrücken.
Zumal, du hättest direkt nach Einzug ja messen können wenn es dir so wichtig gewesen wäre.
was ist denn daran unter aller Kanone? Wenn mir jemand etwas als das verkauft, was es nicht ist, dann habe ich doch wohl ein recht das zu reklamieren. Anscheinend lässt du ja alles mit dir machen.
Erst durch den Stern TV Bericht bin ich überhaupt auf den Gedanken gekommen mal nach zu messen. Vorher war ich so gutgläubig und bin davon ausgegangen, dass alles so stimmt wie geschrieben/gesagt wurde.
Nimm dich mal ein bisschen zurück
EDIT: Es kann mir keiner erzählen, dass eine Abweichung von 11% (wobei ich da noch sehr großzügig zu Gunsten der Vermieterin gerechnet habe) keine Absicht ist. Das sind in meinem Fall fast 7qm (wobei es beim genauen messen eher noch mehr werden wird).
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Zitat
Original geschrieben von karsten26
das zählt natürlich dazu... (vorrausgesetzt es ist bis zur Decke >=2m.)
Wenn du in deinem Wohnzimmer ein großes Podest baust wird die Wohnfläche ja auch nicht kleiner 
der vergleich hinkt ein kleines bisschen. Das Podest baue ich ja dann nachträglich, der sims war aber von Anfang an da 
Aber ok. Ja, von da bis zur Decke sind es noch mehr als 2m (Altbau - Hohe Decken).
Danke für die Antworten
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Zitat
Original geschrieben von chrischros
Also, soweit ich weiß, kannst du nur Mietminderung erwirken, wenn die Miete nach qm-Zahl bezahlt wird.
Steht also in deinem Vertrag Miete beträgt ...qm mal ... EUR, kannst du Mietminderung erwirken. Steht aber in deinem Vertrag drin, Miete beträgt .... EUR und Wonung ist ...qm groß, dann kannst du es vergessen.
hm, bist du dir da sicher? das wäre ja blöd. Aber das kann ka eigentlich nicht sein, dass man dann falsche angaben im vertrag machen kann...dann könnte sie ja auch einfach schreiben die größe beträgt 100qm und die miete beträgt so und so viel, obwohl es nur 60qm sind (überzogen gesagt).
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Zitat
Original geschrieben von jungmario
Simse und sowas kannst du als Mieter nicht direkt nutzen, also wird das dann abgezogen.
gilt das auch für den mini-sims der frontwand über die recht wand entlang läuft?
Wie gesagt, der ist nur knapp 20cm hoch und 20cm tief (läuft unter dem Waschbecken, der Heizung und dem Klo entlang bis zur Dusche) Den darf ich dann auch abziehen? Messe also dann vom Sims bis zur gegenüberliegenden Wand und nicht von der Wand über dem sims bis zur gegenüberliegenden Wand?
Danke!