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Zitat
Original geschrieben von manuelr
So meine letzte Frist ist abgelaufen. Würde jetzt gerne einen Mahnbescheid auf den Weg bringen. Hat hier schon jemand Erfahrungen damit? Hat TB widersprochen?
Muß TB eigentlich meinen Anwalt zahlen, wenn ich zum Anwalt gehe? Meine Versicherung will leider 150 EUR Selbstbeteiligung. Da lohnt sich der Anwalt kaum.
Welche Daten geb ich im Mahnbescheid an? Adresse die ladungsfähige in den AGBs oder Firmenanschrift? Welche Art von Unternehmen ist Bmy-Phone?
Vielleicht hat hier schon jemand einen Mahnbescheid gegen TB am Laufen. Wäre über jeden Tipp dankbar...
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Problem ja, dass Timos Vater an seiner ladungsfähigen Adresse angeblich nicht mehr wohnhaft ist. Ob diese telefonische Aussage dort stimmt, steht natürlich auf einem anderen Blatt. Ich werde jedenfalls diese Adresse angeben.
Bmy-Phone ist ein Einzelunternehmen.
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Sorry, aber die steht in diesem Thread bestimmt schon 5 mal. Unter anderem im Post vom blackforestgirl auf dieser Seite hier. Warum hast du das nicht editiert?
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Edit by CU: Posting entfernt
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Also, auf dem aktuellen Mahnbescheidsantrag braucht/Kann man gar keine Schuldnerkonten angeben. Der Antrag ist Stand 1.1.02.
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Ich habe bei der Stadt Bornheim eine Anfrage für das Gewerbemelderegister laufen.
Denke, dass ich morgen das entsprechende Fax bekommen werden, die gute Frau im Gewerbeamt war leider Freitag etwas ausgelastet und heute war ja Feiertag in NRW.
Werde das Ergebnis hier dann auch posten.
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Ich denke nicht, dass der e-Mail-Account und somit die SMS-Benachrichitung Bestandteil des Mobilfunkvertrages ist.
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Und das schlimme ist, dass die SMS trotzdem abgerechnet werden. :mad:
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Nein, normalerweise ist der Kauf eines Handys ein separater Kaufvertrag und hat erstmal nichts mit dem Mobilfunkvertrag zu tun.
Daher müßte es bei der Auzahlung statt Handy auch so sein.
Es ist ja so:
Bei einem Handykauf mit Vertrag, gebit der Käufer dem Händler nicht direkt das Geld für das Gerät, sondern unterschreibt den Mobilfunkvertrag, druch den der Händler die Provision, also das Geld für das Handy, erhält.
In unserem Fall gibt es statt des Geräts halt das Geld, was aber vertragsrechtlich keinen Unterschied machen dürfte.
Es gibt zwar im Hauptforderungskatalog noch den "Dienstleistungsvertrag" aber das ist es ja nicht.
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Mal ne Frage bezüglich eines evtl. Mahnbescheides:
Die Art unserer Hauptforderung müßte doch "Kaufvertrag" sein, oder?