Beiträge von NiceIce

    Zitat

    Original geschrieben von matze929
    Genau so sehe ich das auch. Sein Kunde hat das eben gemerkt. Denke nicht das NiceIce DEUTLICH in seiner Ebay-Auktion geschrieben hat das die Neuauflage kurz vor der Tür steht. Wäre ja auch dumm, nur muß er damit rechnen das das auch mal schief gehen kann.


    Sorry, aber das ist Quatsch! Niemand schreibt in ein Verkaufsangebot für ein Lehrbuch, dass eine neue Auflage kurz vor der Tür steht!
    Und wer sich für ein Lehrbuch interessiert muß doch IMMER erst in einer Buchhandlung oder beim Verlag nachfragen, ob und wenn ja wann eine Neuauflage ins Haus steht. Ich kenne es zumindest nicht anders. Und in meinem Fall konnte man schon lange in jeder Buchhandlung und auch auf der Website des Verlags erfahren, dass eine Neuauflage Ende Juni zu erwarten war.


    Und nochmal: Dem Käufer war diese Tatsache bekannt!

    Zitat

    Original geschrieben von Teddie_Neubert
    Da wollte einer einen leimen und wurde selber geleimt.


    Oder habe ich was falsch verstanden ?


    Hast du! Was hat mein Verkauf bitte schön mit "Leimen" zu tun!? :mad:

    Wieso verarscht? ER war ganz wild hinter dem Buch her, wollte sofort meine Kontodaten haben, damit er es schnell bekommt und er wußte auch, dass es eine neue Auflage geben wird. ICH bin wohl eher der Verarschte.

    Leute, hört auf zu meckern, wenn ihr nicht wißt worum es geht! :rolleyes:


    Es ist ein Lehrbuch, das jetzt in einer neuen Auflage erschienen ist. Deshalb wollte ich zusehen, dass ich die alte Auflage noch VORHER verkaufen konnte.


    Ich könnte das Buch jetzt zwar nochmal versuchen, zu verkaufen, würde aber nie und nimmer den gleichen Preis erzielen.


    Daher sehe ich es nicht ein, den Käufer, der einen gültigen Kaufvertrag eingegangen ist, einfach so ziehen zu lassen. Wahrscheinlich hat er jetzt gesehen, dass die neue Auflage raus ist und versucht sich nun, um die Zahlung zu drücken.
    Ich hatte ihm mehrmals geschrieben und zuletzt auch eine Frist von 7 Werktagen gesetzt, um die Überweisung vorzunehmen. IMHO sollte das genug sein.

    Hallo,


    ich habe mit jemandem den Verkauf eines Buchs per Vorkasse vereinbart. Er hat mir am 18.6. mitgeteilt, dass er den Betrag überwiesen hat, allerdings ist das Geld bis heute nicht da und er reagiert nicht mehr auf e-Mails und auch auf eine erste Mahnung nicht.


    Jetzt möchte ich gerne ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten.
    Auf dem Antrag ist folgendes anzugeben:


    "Ich erkläre, dass der Anspruch von einer Gegenleistung abhängt, diese aber bereits erbracht ist."


    oder


    " Ich erkläre, dass der Anspruch von einer Gegenleistung nicht abhängt.".


    Nun weiß ich nicht, was da in meinem Fall richtig ist.
    In gewisser Weise ist mein Anspruch auf das Geld natürlich von der Lieferung des Buches abhängig aber wir haben ja Vorkasse vereinbart also ist eher das zweite Zitat richtig, oder?

    Wollte neulich hier in Dortmund eine Retoure in eine Packstation einlegen. Dabei öffnete sich ein Fach, in dem sich doch tatsächlich schon ein anderes Paket befand!
    :eek:
    Prinzipiell hätte ich das andere Paket einfach so mitnehmen können, hab ich natürlich nicht, sondern über die Funktion "Fach zu klein" ein anderes gewählt.


    Trotzdem unglaublich, dass die Software sowas überhaupt zuläßt.
    Habe das natürlich sofort an info@packstation.de gemeldet aber leider kam nur eine Standardmail zurück, dass ein "Vorschlag" an die Produktentwicklung weitergeleitet wurde.


    Übrigens wenn die Paketverfolgung den Status "Paket in Automat eingestellt" mitteilt, bedeutet das leider noch lange nicht, dass das Paket auch wirklich schon in der Packstation ist. Dieser Status wird anscheinend schon beim Scannen in der Zustellbasis erzeugt. Wann das Paket nun letztendlich in der Station ankommt, ist Sache des Zustellers. Bei mir hatte z.B. ein Paket letzten Donnerstag ab 8 Uhr diesen Status. Eingestellt wurde es aber erst am Freitag um 11 Uhr. Anscheinend hatte der Zusteller am Donnerstag keine Zeit (oder keine Lust?) mehr zur Packstation zu fahren...

    Zitat

    Original geschrieben von Shani Ace
    GLS erscheint mir da zuverlässiger, jedoch ging ich bisher davon aus, dass die den Service nur für Firmenkunden anbiete würden :confused:. Naja, vielleicht habe ich auch bloß den Aufbau der Website nicht verstanden... ;)


    Auch als Privatperson kann man per GLS versenden. Die sind durchaus zuverlässig und auch deutlich schneller als Hermes. Größter Nachteil, zumindet für mich, ist, dass es hier in DO außer dem Hermes Depot genau noch einen mickrigen Paketshop gibt, wo man die Pakete abgeben kann. Im Vergleich dazu wird man mit Hermes-Shops geradezu zugepflastert. Und ich habe halt keine Lust, wegen einem Paket erst einmal quer durch die halbe Stadt gurken zu müssen.

    Mal ein Beispiel aus der Praxis:


    Mein nächster Hermes-Shop ist eine Reinigung.
    Wenn man Glück hat, ist gerade eine Angestellte da, die sich mit Hermes auskennt. Einige trauen sich nicht einmal ein Paket anzunehmen. Weiterführendes Wissen über Versicherung etc. darf man natürlich nicht erwarten.
    Als letztes Mal die Aktion zu Muttertag (alle Größen für 3,90EUR) lief, mußte ich aktiv auf die Aktionspreise hinweisen. Ein Blick in die "Hermes-Mappe" bestätigte zwar die Aktion, allerdings haben wohl alle Kunden voher in der Woche (war am letzten Aktionstag da) zu viel gezahlt. Weiterhin wollten die für mein L-Paket dann unbedingt den XS-Aufkleber nehmen weil dieser eben dem Preis von 3,90EUR enspricht. Ist natürlich Quatsch, denn XS=Päckchen=unversichert.


    Ich will das Hermesprinzip nicht schlecht machen aber größtenteils steht man in den Shops wirklich Laien gegenüber, denen wahrscheinlich vom Hermes-Vertreter in 10 min beigebracht wurde, wie man den Preis für ein Paket ermittelt und den Paketschein ausfüllt.


    Deshalb sollte man schon genau wissen, was man will.