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Original geschrieben von GeneralCuster
Eigentlich eher nicht, da alle zugelassenen Mikrowellengeräte funkentstört sind. Das kann nur sein, wenn das Teil entweder ein Billigimport vom Graumarkt oder defekt ist.
Ich tippe eher auf eine Brummschleife im Stromnetz verursacht durch die Mikrowelle. Was dann wiederum Auswirkungen auf die im gleichen Stromkreis zugeschalteten Geräte hat. Alles andere wäre weder beim TÜV noch bei den Warentester durchgegangen.
cu
Ist eine Samsung Mikrowelle, gekauft bei Saturn... 
Kann man was gegen diese Brummschleifen machen?
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Laut dem letzten Microwellen-Test von Stiftung Warentest sind eigentlich selbst ältere Mikrowellen dicht. Ich habe hier so ein Multifunktionsmeßgerät von Conrad, mit dem man auch Microwellen messen kann und es zeigt auch nichts an. Ok, diesem 9 EUR-Gerät traue ich nicht besonders aber die Stifter sollten schon professionelle Meßgeräte gehabt haben.
Deshalb kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, dass die Störung durch austretende Microwellen hervorgerufen wird.
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Ich bekomme die gleiche Fehlermeldung wie Dingens. :confused:
Habe mich ganz normal mit den TT-Logindaten eingeloggt.
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Hallo,
wir haben seit neustem einen Fernseher in der Küche, der über ein Funkübertragungssystem von Philips versorgt wird.
Wenn ich nun unsere Microwelle, in am anderen Ende der Küche steht, einschalte, so treten starke Bild- und Tonstörungen im Fernsehbild auf. :eek:
Normalerweise sollte doch so eine Microwelle dicht sein, so dass nichts nach außen dringt, oder? :confused:
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Richtig. Wenn die (freiwillige) Herstellergarantie abgelaufen ist, muß nach 6 Monaten der Käufer dem Händler nachweisen, dass der Defekt bereits beim Kauf, denn nur für solche Defekte ist die Gewährleistung des Händlers zuständig, bestanden hat.
Das geht leider meistens nur durch ein teures Sachverständigengutachten...
Im Moment macht der Vesandhändler Mindfactory Schlagzeilen damit weil er diese Rechtsgrundlagen sehr strickt handhabt. Er ist aber im Recht.
Fazit:
Wenn du als Kunde keine Herstellergarantie mehr hast, hast du nach 6 Monaten verloren, wenn der Händler nicht kulant ist.
Daran sieht man, dass die Schuldrechtsreforum mit der nominellen Verlängerung der Gewähreistung von 6 auf 24 Monate kaum etwas für den Kunden gebracht hat.
Der einzige Vorteil heute ist, dass in den ersten 6 Monaten automatisch davon ausgegangen wird, dass der Defekt schon beim Kauf bestand. Früher mußte der Kunde dieses dem Händler von Anfang an nachweisen.
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Original geschrieben von Brainstorm
Ich müßte jetzt den Bericht raussuchen wo mal einiges drüber stand. Aber ich erzähle mal das was ich noch im Kopf habe.
1. Daß zu wenig Rettungsboote an Bord waren, kann man den kontrukteuren nicht vorwerfen. Nach damaligen Bauvorschriften für Schiffe waren nicht mehr vorgeschrieben.
Es waren wohl sogar anfangs mehr Rettungsboote vorgesehen aber dann wollte man doch lieber den Platz für breitere Promenaden nutzen. 
Dazu kam noch, wie gesagt, dass die englischen Sicherheitsbestimmungen damals hoffnungslos veraltet waren. AFAIR waren z.B. in Deutschland zu der Zeit schon mehr Rettungsboote gefordert.
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Wer jetzt diesen alten Thread mit den Empfehlungen zu Müller liest, sollte beachten, dass Müller im Herbst von Fuji zu Kodak gewechselt ist und viele Kunden danach sehr unzufrieden waren.
Was Schlecker, Plus und DM angegeht:
Schlecker und Plus lassen beide bei Cewe Color (Großlabor) entwickeln. Sogar die Verpackung ist gleich. Bei meinen letzten Bestellungen waren wurde übrigens immer auf Afga und nicht auf Kondak, wie bei SirShagalot, entwickelt.
Bei DM muß man auch noch zwischen Terminal in der Filiale und Internetbestellung unterscheiden. Über das Terminal läßt DM bei Fuji entwickeln. Erkennt man u.a. am Fuji-Papier und dass Fuji, im Gegensatz zu Cewe, die weißen Ränder beim 4:3-Format nicht abschneidet. Übers Internet sollte DM AFAIK auch bei Cewe entwickeln.
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Nun ja, mit gewisser krimineller Energie (z.B. Logger zwischen Tastatur und Rechner) sicherlich aber zumindest wird dein Paßwort dann verschlüsselt übertragen.