Da "mein" Firmenwagen nun da ist muss ich nochmal nachhaken:
http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrtenbuch sagt folgendes aus:
"Die Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb werden zu den betrieblich bedingten Fahrten gezählt und erhöhen damit den betrieblichen Nutzenanteil."
Somit wären diese Fahrten, anders als hier geschrieben, also doch keine Privatfahrten!? :confused:
Zweites Problem:
Es gibt zur Arbeitsstelle prinzipiell zwei mögliche Wege.
Der eine ist schneller (über Autobahnen) aber auch 5 km länger und auf der Rückfahrt, bedingt durch Einbahnstraßen, auch unpraktikabel.
Wie sieht es aus, wenn man zunächst den Wagen pauschal versteuern und später, bei der Steuererklärung, evtl. ein Fahrtenbuch einreicht.
Ist man gezwungen, immer die bei der 0,03% Berechnung angegebene Strecke zu Arbeitsstelle zu benutzen oder sagt das Finanzamt nichts, wenn auch der längere Weg benutzt wird?