Kann mich noch erinnern, dass ich vor Jahren dieses Feature mal extra am ISDN-Anschluss aktivieren lassen musste. Leider weiß ich nicht mehr, ob das bei der Telekom, Arcor oder Versatel war.
Evtl. nochmal mit einem anderen Hotliner sprechen?
Beiträge von NiceIce
-
-
5:33 Dauer-ROTFL
Ich hoffe, dass es der eine oder andere noch nicht kennt, die Suche im Thread brachte jedenfalls kein Ergebnis:
http://www.youtube.com/watch?v=lj-x9ygQEGA

-
Eigentlich dürfte da ja technisch nichts mehr gegen einen SX255-Nachfolger sprechen.
Man darf ja mal träumen dürfen... -
Nur zur Klarstellung:
Mit "Etiketten" waren diese "Papp-Firmen-Etiketten mit Größe und Preis" gemeint und nicht die eingenähten Etiketten.
-
Ich meinte mit "neuwertig" ohne Gebrauchsspuren und bis auf die fehldenden Etiketten nicht von neuer Ware zu unterscheiden.
ChickenHawkDaher wurde ja etra Gr. 68 bestellt, damit das Kind noch länger was von dem teuren Stück hat.
Vorher hätten wir 2.) in Betracht gezogen aber der Verkäufer hat uns Anschuldigungen an den Kopf geworfen, die man so nicht stehen lassen kann.
3.) versteht sich nun von selbst... -
Du verdrehst hier einige Dinge komplett.
Wie schon richtig von anderen bemerkt, fiel die falsche Größe im Vorfeldstress der Taufe nicht auf, da der Artikel eben relativ groß ausfiel.
Weiterhin wurde er nur EINMAL getragen, danach sofort gewaschen und befand sich in einem absolut neuwertigen Zustand.
Dass die Anschuldigungen des Verkäufers absolut nicht den Tatsachen entsprechen steht auf einem anderen Blatt und möchte ich hier auch nicht weiter diskutieren. Gerade deshalb bin ich in diesem Gewährleistungsfall aber etwas "kleinkariert", wie vielleicht manche denken mögen.
-
-
Zitat
Original geschrieben von Sliders
Blöd finde ich es, dass es nach 1 Monat bemängelt wurde. Wenn es nicht viel gekostet hat, so unter 5 Euro, dann kassiere es als Lehrgeld ab und vergiss es einfach. Man kann auf sein Recht beharren, aber das ist es das nicht Wert.Es war leider ein hochwertiger und -preisiger Strampler für die Taufe unseres Kindes. Da ist einfach so vergessen nicht drin. Und eben weil ein Kind wächst soll es noch länger was von diesem sch*issteuren Ding haben und das geht mit Größe 62 nicht.
polli
Widerruf scheidet aus, das ist schon geklärt. -
Hallo,
uns wurde ein Babykleidungsstück in Größe 62 statt 68 (68 steht auch auf der Rechnung) gelieft.
Da der Artikel ziemlich groß ausfiel ist die falsche Größe erst ca. einen Monat nach Lieferung und nach einmaligem Tragen aufgefallen.Telefonisch wurde ein Austausch und Erstattung der Rücksendekosten vereinbart.
Nun meint der Händler plötzlich, dass das alles nicht ginge, da alle Etiketten und die Umverpackung fehlen würden und außerdem wäre der Artikel nicht gewaschen, verschmutzt (angeblich Gemüsebreiflecken) und würde stark riechen. :eek:
Ganz davon abgesehen, dass unser Kind bisher nur Muttermilch kennt, kann meine Frau unter Zeugen belegen, dass der Artikel frisch gewaschen aus dem Schrank in den Rücksendekarton gewandert ist.
Meine zentrale Frage Nr. 1 ist nun:
Spielt der Zustand einer mangelhaften Ware am Tag der Rücksendung überhaupt irgendeine Rolle für die Sachmängelhaftung wenn dieser für den Mangel (hier: vereinbarte Eigenschaft (Größe)) ohne Belang ist?
Frage Nr. 2:
Hätte meine Frau sich sofort beim Erhalt der Ware über die richtige Beschaffenheit vergewissern müssen?
Ich meine nein, da der entsprechende Paragraph ja nur im Handelsrecht unter Kaufleuten gilt. -
Zitat
Original geschrieben von Tim82
Hat jemand von euch eine 8-stellige Kontonr. bei einem DKB Konto?Yepp!