Beiträge von NiceIce

    Ein Fall aus der Praxis:


    Meine Eltern haben sich gestern neue Küchenstühle gekauft.
    Beim Auspacken zu Hause wurde festgestellt, dass es die falschen Stühle waren.


    Mein Dad und ich also zurück zum Möbelhaus (ca. 14 km). Es stellte sich heraus, dass der Veräufer zu blöd war, das richtige Modell aus dem Lager zu holen:


    Verkäufer:"sie wollten doch Modell Y?"
    Wir: "Nein, Modell X, steht ja auch auf der Rechnung."
    Verkäufer:"Komisch, wie sind WIR denn auf Modell Y kommen?"


    Kein Wort davon, dass es seine Schuld gewesen ist.


    Wir haben dann auch noch auf die 28km Fahrtstrecke hingewiesen, wollten aber schon gar keine Entschädigung in Form von Bargeld, sondern eine Dose Möbelpolitur oder ähnliches.


    Die Angestellten guckten uns darauf ganz doof an, grinsten und stammelten nur:"Kann passieren....kann passieren".


    Leider hatten wir schon vorher mitbekommen, dass der Chef nicht mehr da war, so konnten wir uns nur die Stühle schnappen und auf Nimmerwiedersehen sagen...

    Zitat

    Original geschrieben von Stefan
    Wenn Du mit dem Händler telefonierst, sollte auch ein Umtausch per Post möglich sein. Die Dir anfallenden Versandkosten trägst dann selbstverständlich Du.


    § 439 BGB


    (2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

    Meine Freundin kommt aus dem West-Münsterland und da ist das auch üblich. Hier im Ruhrgebiet ist das aber auch kein Begriff.


    Aber ich muß sagen, dass die da im Münsterland fast jede Gelegenheit zum Saufen nutzen. Was es da nicht alles für Anlässe gibt! Kind pinkeln, Stephanus steinigen, Weggen bringen, Saufzüge zu Neujahr, etc. pp. In einigen Dörfern ist es da wohl sogar üblich nach ner Beerdigung ne Saufparty zu machen... :eek:

    Es geht hier um die Gewährleistung und die gilt auch beim Handel zwischen Privatpersonen. Sogar die Computerblöd hat das Thema schon behandelt, dachte das sollte sich demnach schon rumgesprochen haben...



    Zitat von http://www.e-recht24.de:


    " (...). Auch bei Verträgen, die zwischen Verbrauchern geschlossen werden, gilt grundsätzlich die gesetzliche Mängelgewährleistung. Allerdings kann die Gewährleistung zwischen Verbrauchern vertraglich nahezu vollständig bis auf die Fälle der Arglist ausgeschlossen werden. Beim Kauf privat zu privat sollte immer an einen Gewährleistungsausschluss gedacht werde. Dieser Ausschluss ist hingegen nicht möglich, wenn Unternehmer und Verbraucher oder zwei Unternehmer miteinander Verträge schließen.


    Mehr zu diese Thema finden Sie unter http://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/"

    Zitat

    Original geschrieben von Handyguru
    dann ist noch zu unterscheiden, kauf von gewerbe oder von privat?
    gilt ebenso bei der garantieregelung.


    Beim Kauf von Privatpersonen gilt das Rückgaberecht nicht, sehr wohl aber die 24monatige Gewährleistungspflicht! Der feine Unterschied ist nur, dass man als Privatperson der Gewährleistung beim Verkauf ausschließen darf. Das sollte man auch bei ebay-Verkäufen immer tun, sonst kann man böse Überraschungen erleben, wenn irgend ein altes Teil, das man verkauft hat, in 1,5 Jahren kaputt geht und der Käufer einen gesetzlichen Anspruch auf Reparatur hat...

    Es wäre zwar schön, wenn sie mehr absetzten könnte aber durch Autofahren wird es total unwirtschaftlich. Ihr Wagen (Punto) wäre bei der Kilometerleistung in 2 Jahren kaputt.
    Schade, schade, das Ganze hat sich bisher ziemlich gut angehört, aber wir haben gestern abend mal das Steuerprogramm angeworfen und raus kam, dass sie bei 5112 EUR Werbungskosten trotzdem noch 75 EUR pro Monat draufzahlen müßte.

    Danke für deine Antwort.
    Das habe ich inzwischen auch herausgefunden. Mit den 85km kommt sie ja über den Höchstsatz aber sie würde sowieso mit der Bahn fahren.


    Da ist aber eine ungeklärte Frage:


    Die Bahnkosten betragen knapp 2000 EUR pro Jahr. Bekommt sie trotzdem den Höchstsatz? Eigentlich doch ja, denn die Pauschale ist doch verkehrmittelunabhängig!?

    Hallo,


    meine Freundin möchte bald zu mir ziehen, ihren aktuellen Job erstmal aber nicht aufgeben. Da ihre Arbeitsstelle dann ca. 85km (über Land) bzw. 120km (über Autobahn) entfernt sein würde, machen wir uns natürlich gerade Gedanken über die Kosten.


    Also, man kann ja die Fahrt zur Arbeitsstelle als Werbungskosten absetzen. Kann mir jemand eine Website nennen, wo die genauen Konditionen, Grenzen, etc. hierzu aufgelistet sind?