:top:
Beiträge von NiceIce
-
-
Es geht in dem geschilderten Fall ja eher darum, nachzuweisen, dass die Ware überhaupt verschickt wurde.
Dies geht IMHO auch bei unversichertem Versand, nämlich bei einer Verpackung und Einlieferung unter Zeugen.
Ist man nun privater Verkäufer und kann den Versand mit Zeugen belegen, muss der Käufer trotzdem zunächst zahlen, auch wenn er die Ware nicht erhalten hat, denn er trägt ab der Einlieferung das Versandrisiko. Das gilt natürlich nur, wenn kein versicherter Versand ausgemacht war.
-
Das Problem hatte ich auch schonmal, ebenfall bei einer Sparkasse.
Ich tippe auf ein (temporäres) technisches Problem. -
Halb OT:
Wo ich gerade Okay-Soft lese:
Es ist echt bemerkenswert, wie lange sich dieser Händler schon am Markt gehalten hat. Ich habe dort vor fast 20 Jahren (Ende der 80er, Anfang 90er) schon Spiele bestellt! :top: -
Zitat
Original geschrieben von artekk
Am 22. werden dann vom Giro Konto 200 € abgebucht und ich bin 200 € im Minus. Und ich zahl keine Gebühren???Doch ab diesem Zeitpunkt zahlst du natürlich die 7,9% Dispo-Zinsen.
-
Zitat
Original geschrieben von Printus
Im Augenblick ist dieser LOOX mit MN6 das preislich und von der Qualität her beste Angebot, was man kaufen kann.Naja, Kartenmaterial von Q4/2005.
Ich würde heute ein Gerät mit bald zwei Jahre alten Kartendaten jedenfalls nicht mehr kaufen. -
Wenn 500 EUR dein Limit ist, dann kannst du die Karte soweit immer belasten, ohne dafür einen Cent Zinsen zu zahlen. An jedem 22. wird der Sollbetrag dann vom Giro ausgeglichen.
-
-
Zitat
Original geschrieben von tellyphon
Ich seh nur eine leere Seite.Der Link geht mit Firefox ohne Probleme.
-
Zitat
Original geschrieben von Nebelfelsen
Zudem ist zu beachten, dass manche Händler unfreie Sendungen nicht annehmen und auf bestimmte Versandarten Wert legen. Es ist also nicht immer ohne weiteres möglich, die Ware unfrei per Paket abzusenden...Dazu gibts auch in der aktuellen oder letzen c't einen langen Artikel.