Beiträge von NiceIce

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    http://www.capital.de/sr/100001871.html?mode=print



    Bildung
    Strittige Kosten


    Zwei Entscheidungen von Finanzgerichten (FG) geben Ex-Studenten Rückendeckung, wenn sie Studienkosten mit späteren Einnahmen aus dem Job oder der Selbstständigkeit verrechnen wollen: Nach dem FG Baden-Württemberg (9 K 211/04; Revision: VI R 26/05) qualifizierte das FG Münster (10 K 4954/04) die Ausgaben als vorweggenommene Werbungskosten.


    Folge: Der Fiskus muss den Abzug der Verluste zulassen, sobald das erste zu versteuernde Gehalt auf dem Konto landet.


    Umstellung. Der Gesetzgeber hat bereits im Vorfeld versucht, solche Nachforderungen abzuwehren und die Steuerregeln inzwischen umgestellt. Kosten für das Erststudium sind seit 2004 nur noch im jeweils aktuellen Jahr absetzbar - und bei 4000 Euro jährlich gedeckelt. Laut einem neuen Schreiben des Finanzministeriums (IV C 8 - S 2227 - 5/05) können zudem Zweit- oder Aufbaustudenten nicht mit dem Steuerbonus rechnen. Wegen rechtlicher Zweifel am Gesetz dürfte es aber schon bald zu neuen Gerichtsverfahren kommen.

    Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Neu gibt es erstmal nicht. Nacherfüllung heißt dem Vk ist die Möglichkeit einzuräumen die Platte auf einen eventuellen Fehler zu überprüfen und den Mangel ggf. zu beheben. Erst wenn dies erfolglos gewesen sein sollte kannst Du eine neue Platte verlangen oder wenn dies nicht drin sein sollte vom Kaufvertrag zurücktreten.


    CH


    Mein oben zitierter §439 BGB sagt aber eindeutig, dass der KÄUFER die Wahl bei der Nacherfüllung hat. Entwerder Beseitung des Mangels (=Reparatur) oder Lieferung einer mangelfreien Sache (=neue Ware).

    Zitat

    Original geschrieben von Bino-Man
    e.on Westfalen Weser 16,29 Cent/kwh...die 30,- sind nur der Strompreis (also ohne Zählermiete o.ä.)


    Edit: 40,-/Jahr Grundgebühr, also 3,33 im Monat noch drauf


    Ok, da kommen wir der Sache schon näher. :)
    Trotzdem ein Spitzentarif. :top:

    Re: Re: Re: Konkreter Fall zur Nachbesserung und Nacherfüllung im Gewährleistungsfall


    Zitat

    Original geschrieben von mo12
    Also, kann ich den Verkäufer dazu auffordern, dass er mir, sofern er diese Festplatte vor Ort hat, unverzüglich im Tausch mit meiner defekten eine neue aushändigt? Sorry, wenn ich nochmal so blöd nachfrage.


    Da könnte noch ein Problem liegen, da der Defekt ja nicht direkt offensichtlich ist, so wie ichs verstanden habe. Der K&M könnte darauf bestehen, die Platte zu nächst überprüfen zu wollen.

    Zitat

    Original geschrieben von Bino-Man
    Scheisse...hab`s nochmal nachgerechnet :mad: wird wohl `ne Nachzahlung geben...
    Jahresverbrauch ca. 2200 kwh...macht dann ca. 30,- Strom/Monat


    Darf ich fragen, welchen Stromversorger ihr habt?
    Selbst 30 EUR währen bei 2200 khw außerordentlich günstig.

    Re: Konkreter Fall zur Nachbesserung und Nacherfüllung im Gewährleistungsfall (K&M)


    Zitat

    Original geschrieben von mo12


    Ich weiß aus eigener Erfahrung (liegt jedoch schon weiter zurück) und von einem Freund (der bis vor einem halben Jahr regelmäßig beim K&M gekauft hatte), dass die doch in Servicefällen etwas problematisch sein können. Da ich mich leider mit den Rechten eines Käufers nicht auskenne, wollte ich fragen, ob ich nun das Recht habe, eine neue Platte beim K&M zu fordern. Will ehrlich gesagt nicht, mehrere Wochen warten bis ich eine neue Platte bekomme, da ich schon Schwierigkeiten hatte meine bisherigen Sachen zu sichern und ich auch nicht mehr weiß wohin mit meinen Daten.


    Kurz und knapp: ja.


    § 439 BGB
    Nacherfüllung


    (1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.


    Habt ihr überhaupt keinen Gefrierschrank?
    Wie viele kWh vebraucht ihr denn pro Jahr?


    Ich kann irgendwie nicht glauben, dass ihr mit der Ausstattung dermaßen unter dem normalen Durchschnitt (2500 für 2 Personen) liegt.


    Wir verbrauchen 2300kWh bei 66qm und 2 Personen mit
    Kühlschrank mit kleinem Eisfach (Klasse A+)
    Herd/Backofen (A)
    Spühlmaschine (A+)
    Waschmaschine (A)
    Kleiner Gefrierschrank (A)
    Centrino-Notebook


    Standby usw. sollte bei solchen Unterschieden vernachlässigbar sein.

    Zitat

    Original geschrieben von AdministratorDr
    Ich zahle monatlich 21 € für Strom (85 qm).


    21 € bei 85 qm!? :eek:
    Kein elektrisches Gerät zu Hause oder wie!? :confused: