-
Auch interessant:
http://www.capital.de/sr/100001871.html?mode=print
Bildung
Strittige Kosten
Zwei Entscheidungen von Finanzgerichten (FG) geben Ex-Studenten Rückendeckung, wenn sie Studienkosten mit späteren Einnahmen aus dem Job oder der Selbstständigkeit verrechnen wollen: Nach dem FG Baden-Württemberg (9 K 211/04; Revision: VI R 26/05) qualifizierte das FG Münster (10 K 4954/04) die Ausgaben als vorweggenommene Werbungskosten.
Folge: Der Fiskus muss den Abzug der Verluste zulassen, sobald das erste zu versteuernde Gehalt auf dem Konto landet.
Umstellung. Der Gesetzgeber hat bereits im Vorfeld versucht, solche Nachforderungen abzuwehren und die Steuerregeln inzwischen umgestellt. Kosten für das Erststudium sind seit 2004 nur noch im jeweils aktuellen Jahr absetzbar - und bei 4000 Euro jährlich gedeckelt. Laut einem neuen Schreiben des Finanzministeriums (IV C 8 - S 2227 - 5/05) können zudem Zweit- oder Aufbaustudenten nicht mit dem Steuerbonus rechnen. Wegen rechtlicher Zweifel am Gesetz dürfte es aber schon bald zu neuen Gerichtsverfahren kommen.
-
Nur kann man in diesem Fall, einer defekten Festplatte, wohl kaum mit einer Reparatur rechnen.
-
Zitat
Original geschrieben von ChickenHawk
Neu gibt es erstmal nicht. Nacherfüllung heißt dem Vk ist die Möglichkeit einzuräumen die Platte auf einen eventuellen Fehler zu überprüfen und den Mangel ggf. zu beheben. Erst wenn dies erfolglos gewesen sein sollte kannst Du eine neue Platte verlangen oder wenn dies nicht drin sein sollte vom Kaufvertrag zurücktreten.
CH
Mein oben zitierter §439 BGB sagt aber eindeutig, dass der KÄUFER die Wahl bei der Nacherfüllung hat. Entwerder Beseitung des Mangels (=Reparatur) oder Lieferung einer mangelfreien Sache (=neue Ware).
-
Kleiner Tipp:
Vielfach gibt es vor Ort Tierschutzorganisationen, die bei der Vermittlung helfen. Oder einfach mal im Tierheim anfragen, ob die sowas machen.
Unter http://www.hundund.de findest du ein großes Hundeforum mit eigenem Subforum für solche Fälle.
-
Zitat
Original geschrieben von Bino-Man
e.on Westfalen Weser 16,29 Cent/kwh...die 30,- sind nur der Strompreis (also ohne Zählermiete o.ä.)
Edit: 40,-/Jahr Grundgebühr, also 3,33 im Monat noch drauf
Ok, da kommen wir der Sache schon näher.
Trotzdem ein Spitzentarif. :top:
-
Re: Re: Re: Konkreter Fall zur Nachbesserung und Nacherfüllung im Gewährleistungsfall
Zitat
Original geschrieben von mo12
Also, kann ich den Verkäufer dazu auffordern, dass er mir, sofern er diese Festplatte vor Ort hat, unverzüglich im Tausch mit meiner defekten eine neue aushändigt? Sorry, wenn ich nochmal so blöd nachfrage.
Da könnte noch ein Problem liegen, da der Defekt ja nicht direkt offensichtlich ist, so wie ichs verstanden habe. Der K&M könnte darauf bestehen, die Platte zu nächst überprüfen zu wollen.
-
Zitat
Original geschrieben von Bino-Man
Scheisse...hab`s nochmal nachgerechnet :mad: wird wohl `ne Nachzahlung geben...
Jahresverbrauch ca. 2200 kwh...macht dann ca. 30,- Strom/Monat
Darf ich fragen, welchen Stromversorger ihr habt?
Selbst 30 EUR währen bei 2200 khw außerordentlich günstig.
-
Re: Konkreter Fall zur Nachbesserung und Nacherfüllung im Gewährleistungsfall (K&M)
Zitat
Original geschrieben von mo12
Ich weiß aus eigener Erfahrung (liegt jedoch schon weiter zurück) und von einem Freund (der bis vor einem halben Jahr regelmäßig beim K&M gekauft hatte), dass die doch in Servicefällen etwas problematisch sein können. Da ich mich leider mit den Rechten eines Käufers nicht auskenne, wollte ich fragen, ob ich nun das Recht habe, eine neue Platte beim K&M zu fordern. Will ehrlich gesagt nicht, mehrere Wochen warten bis ich eine neue Platte bekomme, da ich schon Schwierigkeiten hatte meine bisherigen Sachen zu sichern und ich auch nicht mehr weiß wohin mit meinen Daten.
Kurz und knapp: ja.
§ 439 BGB
Nacherfüllung
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
-
Zitat
Original geschrieben von Bino-Man
85 qm, ca. 25,- Strom/Monat, 2 Personen
Einbau-Kühlschrank ohne Eisfach (Energieeffizienzklasse B)
Durchlauferhitzer
Je 1x Duschen am Tag
Keine Energiesparlampen
Kein Stand-by Betrieb bei Unterhaltungselektronik (Ausnahme: Videorecorder)
Waschmaschine 2-3x/Woche (Energiee. A)
Laptop, statt PC
Backofen und Herd (Energie B) je ca. 3x/Woche
Alles anzeigen
Habt ihr überhaupt keinen Gefrierschrank?
Wie viele kWh vebraucht ihr denn pro Jahr?
Ich kann irgendwie nicht glauben, dass ihr mit der Ausstattung dermaßen unter dem normalen Durchschnitt (2500 für 2 Personen) liegt.
Wir verbrauchen 2300kWh bei 66qm und 2 Personen mit
Kühlschrank mit kleinem Eisfach (Klasse A+)
Herd/Backofen (A)
Spühlmaschine (A+)
Waschmaschine (A)
Kleiner Gefrierschrank (A)
Centrino-Notebook
Standby usw. sollte bei solchen Unterschieden vernachlässigbar sein.
-
Zitat
Original geschrieben von AdministratorDr
Ich zahle monatlich 21 € für Strom (85 qm).
21 € bei 85 qm!? :eek:
Kein elektrisches Gerät zu Hause oder wie!? :confused: