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...aber müssen sie unbedingt um 2 Uhr nachts sämtliche Polizeisirenenvarianten dieser Welt mit gefühlten 200 dB abspielen wenn sich (scheinbar) nur eine Fliege auf dem Tigra unseres Nachbarn vor unserem Schlafzimmerfenster gemütlich gemacht hatte?
:mad:
Naja, wenigstens war der Nachbar zu Hause und ist auch wach geworden. 
Wie kann solch ein Fehlalarm entstehen? Ich habe nach ca. 10 sek aus dem Fenster geguckt und das Auto stand absolut friedlich und unversehrt am Straßenrand und unser Nachbar scheint auch keine Einbruchversuche festgestellt zu haben.
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Kein Photoshop-Fake:

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Bei akuten Beschwerden, die mit Schmerzen verbunden sind, ist AFAIK der Arzt verpflichtet, zeitnah zu behandeln.
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Zitat
Original geschrieben von Struppel
Die Karte mußt Du zurückschicken. Sonst bekommst Du bald eine Rechnung über 35,- Euro. Am besten per Einschreiben zurücksenden, so daß Du im Streitfall die Rücksendung nachweisen kannst.
Zu teuer!
Karte in einen kleinen Karton packen und dann als Paket unfrei an Premiere senden.
Habe ich schon 2x ohne Probleme gemacht.
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Zitat
Original geschrieben von booner
Und das war definitiv Veranlagungszeitraum 2004? Und ein Erststudium, das nicht berufsbegleitenden erfolgt? Dann Glückwunsch!
(...)
Wahrscheinlich hatte dein Beamter Schlaf nachzuholen :p
Zu Abs.1: ja, ja und danke! 
Ich hatte ihn im Frühjahr zu dieser Problematik mal angerufen und da war ihm dieses BFH-Urteil absolut unbekannt. Also, gehe ich mal davon aus, dass er sich jetzt doch irgendwie schlau gemacht haben muß!?
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Zitat
Original geschrieben von booner
Es gibt Neuigkeiten:
Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass die Aufwendungen für ein wirtschaftswissenschaftliches Erststudium als vorab entstandene Werbungskosten zu beurteilen sein können, da ein direkter Zusammenhang mit der angestrebten Tätigkeit des Studierenden als Diplom-Ökonom gegeben ist (Az.: 9 K 211/04). Quelle: WiWo Nr. 21/2005.
Ich habe gestern meinen Steuerbescheid für 2004 erhalten.
Hatte SÄMTLICHE Ausgaben für mein Studium (werden im Nov fertig sein) als Werbungskosten angegeben: Fahrtkosten, Studiengebühren, Bücherkosten, sogar ausgetauschte Hardware für meinen Rechner (über 500 EUR als Erhaltungsaufwand).
Im Anschreiben des komprimierten ELSTER-Ausdrucks habe ich auf das BFH-Urteil hingewiesen und dass ich dieses Jahr fertig sein werde. Sonst, entsprechend den ELSTER-Anforderungen, keinerlei Nachweise hinzugefügt.
Was soll ich sagen? Es wurde ALLES anerkannt und als Verlustvortrag festgesetzt.
:top:
Zu dumm, dass ich von diesem BFH-Urteil erst dieses Jahr erfahren habe. 
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Zitat
Original geschrieben von BigBlue007
Und dem Anstehen an Postschaltern (wobei ich nie wirklich lange stehe) steht die Tatsache gegenüber, dass es ungefähr fünfhundertdreissig Mal mehr Postfilialen als Hermes-Ablieferungspunkte gibt.
Sorry für OT aber das halte ich für ein Gerücht. Hier in DO würde ich das Verhältnis 2-3:1 FÜR Hermes schätzen.
Um das Land nicht zu vergessen, als Beispiel Stadtlohn: Dort steht es 1:1, allerdings ist der Hermespaketshop eine Tankstelle mit deutlich kundenfreundlicheren Öffnungszeiten als die Postfiliale.
So, BTT.
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Läßt sich evtl. jetzt auch die Alarm-Zeit bei Geburtstagen verändern?
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e-plus bleibt weiterhin R1J002.