Beiträge von NiceIce

    Angaben zur Karte und Gerät kannst du nicht machen, da du diese Daten nicht vorliegen hast. Das macht der Händler dann. Rahmenvertrag ist nur für Firmen interessant.


    Beim EVN muß man ggf. aufpassen. Evtl. kostet die Komfort-Version bei Cellway/Mobilcom was extra!

    "Alle Netze erhalten ein K750i"


    Nützt bloß nichts wenn man dann ein VF-Branding bekommt... ;)


    Aber da es im Moment ja anscheinend nur eplus-Geräte gibt, ist davon wohl eher weniger auszugehen, oder?


    Erfahrungen mit dem Laden habe ich nicht aber die Vertragsunterlagen sehen zumindest recht professionell aus.

    Hallo,


    ich habe dieses Mal das erste Mal die Möglichkeit, Computerhardware für 2004 in der Steuererklärung als Werbungskosten anzugeben.


    Mein PC wurde schon früher angeschafft, allerdings habe ich 2004 diverse Hardwarekomponenten (z.B. Festplatte) durch neue ersetzt.


    Die neuen Komponenten laufen ja unter "Erhaltungsaufwand" und können normalerweise sofort, auch bei einem Preis über 475,60 €, abgesetzt werden.


    Gilt das aber auch, wenn, wie in meinem Fall, keine Abschreibung für einen PC über 3 Jahre läuft?

    Kann eigentlich der Händler Einfluß darauf nehmen, welche Farbe geliefert wird?
    Bei Mindfactorya z.B. sind beide Farben angegeben. Die im Vertrieb wußten natürlich auch nix, meinten, es wäre Glückssache, ob man schwarz oder silber bekommt!?

    Ich hatte auch schonmal ein fremdes Paket in einem Fach gefunden (und natürlich dringelassen). Ist wohl ein derber Bug im System. Eine Meldung per Mail an den Packstationservice gab nur eine Standardantwort...


    Durfte mir mal mit einem Techniker eine Packstation von innen ansehen, da dort was defekt war und ich nicht an mein Paket kam. Es war allerdings noch dieser "Paternotertyp", der heute nicht mehr verwendet wird.


    Innen war Ein Celeron 400Mhz PC. Anbindung an den Server erfolgte per DSL, an die Bank per ISDN.


    Per Eingabe eines bestimmten Codes kommt man übrigens in ein Wartungsmenü. Leider mußte ich mich bei der Codeeingabe umdrehen... :D

    Zitat

    Original geschrieben von polli
    Hm,
    ich kaufe bei meinem örtlichen Märchen Markt einen Flachfernseher, ich bezahle diesen unverzüglich und bitte den MM mir das Gerät auf irgendeine von ihm zu definierende Art nach Hause bringen zu lassen.
    Der MM geht nach langem betteln darauf ein.


    Hab jetzt grad leider kein BGB bei der Hand, bin mir aber doch ganz sicher das mit übergabe der Ware an den Transporteur die Gefahr auf mich übergeht.


    (Zu beachten ist vor allem das es sich um einen normalen Kauf im stationären Handel dreht!)


    § 447
    Gefahrübergang beim Versendungskauf


    (1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.


    (2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.



    Auf den ersten Blick hast du Recht ABER:


    § 474
    Begriff des Verbrauchsgüterkaufs


    (1) Kauft ein Verbraucher von einem Unternehmer eine bewegliche Sache (Verbrauchsgüterkauf), gelten ergänzend die folgenden Vorschriften. Dies gilt nicht für gebrauchte Sachen, die in einer öffentlichen Versteigerung verkauft werden, an der der Verbraucher persönlich teilnehmen kann.


    (2) Die §§ 445 und 447 finden auf die in diesem Untertitel geregelten Kaufverträge keine Anwendung.



    MM=Unternehmer, also muß der MM für den Transport haften.