Beiträge von Lobo

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    Original geschrieben von Deifie
    Ja, soweit war ich informiert, es ist ja nur erlaubt mit Neblern zu fahren wenn die Sicht erheblich eingeschränkt ist, dazu Zählt regen aber nicht solang man noch gut und gerne 1KM Strasse vor sich erkennen kann oder?


    Nuja, die vorderen Nebelscheinwerfer darf man bei erheblichen Sichteinschränkungen wie auch Regen benutzen.. steht doch deutlich dort. Was eine "erhebliche Sichteinschränkung" ist muss jeder selbst halbwegs einschätzen. Aber kein Beamter wird einem die Karte wegnehmen wenn man bei Regen die Teile an hat.. genausowenig wie ein Fahrer bei Sonnenschein sich auf "erhebliche Sichteinschränkungen" berufen kann.


    ..ist ähnlich wie bei Tempolimits "bei nässe" .. ist es nun nass oder feucht - das muss jeder halbwegs selbst einschätzen.


    Aber wie gesagt.. das lernt man doch alles in der Fahrschule ? ;)


    xoduz: Wie schon geschrieben: leider nein :D


    Gruss, Lobo

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    Original geschrieben von Deifie
    Da war ich schon am schreiben...
    Das is ja der Hammer, die Prols fahren mit Neblern rum und blenden alle entgegenkommenden und ich darf nichtmal zurückblenden :-(


    Es hat ja niemand gesagt das Nebelscheinwerfer am hellichten tage erlaubt sind.


    I. Allgemeine Verkehrsregeln


    §17 Beleuchtung


    (1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.


    (2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.


    (3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.



    Gruss, Lobo

    Zitat

    Original geschrieben von Deifie
    Es kann doch nicht verboten sein andere Verkehrsteilnehmer mit Lichthupe zu grüßen/auf irgendwas hinzuweisen oder?
    Hab ich noch nie gehört das die Plolizei sowas macht.


    Doch, ist es ! Ausgenommen das warnen vor einer Gefahrensituation (worunter eine Geschwindigkeitskontrolle *nicht* zählt ;) ) und das ankündigen eines Überholvorgangs *ausserhalb* geschlossener Ortschaften.


    Zitat aus der Strassenverkehrsordnung:


    I. Allgemeine Verkehrsregeln


    §16 Warnzeichen


    (1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben,
    wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Abs. 5) oder
    wer sich oder andere gefährdet sieht.


    EDIT: Das alles lernt man doch bei der Führerscheinprüfung, oder :confused:


    Gruss, Lobo

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    Original geschrieben von muellix
    Geblitzt: häufiger, aber nie etwas bekommen und eher den Warner für die Vierrädrigen Kollegen gespielt :D


    Auch das warnen anderer Verkehrsteilnehmer ist untersagt und wird ab und zu kontrolliert .. da steht dann unauffällig weiter vorn ein Beamter und winkt alle raus die mit der Lichthupe rumspielen :)


    ..selbst schon 2-3 mal beobachtet hier bei uns in der Stadt.


    gruss, Lobo

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    Original geschrieben von Deifie
    Kommt drauf an, wenn ein Motorrad genügen Fläche hat um ausreichend Radarstrahlen zu reflektieren schon. Und man muss erstmal noch von hinten Blitzen....


    Ne. Die sind in der Regel zu zweit.. aber auch ein "Blitzbeamter" allein reicht aus. Die Geschwindigkeit mit Foto (auch von vorn) wird aufgezeichnet und der Fahrer bzw Beifahrer (im fahrenden Auto) protokoliert das Kennzeichen wenn das Motorrad den Wagen passiert - schon ist man dran. Dumm sind die Leute schliesslich auch nicht.


    Protokoliertes Kennzeichen zusammen mit dem Foto von vorn reicht absolut aus. Einzig mit einem schwarzen Visier kann man sich noch versuchen rauszureden und einem anderen, unbekanntem Fahrer die Tat in die Schuhe schieben.
    Wobei sich die Frage stellt ob der Aufwand lohnt und ob man nicht die Strafe fürs Fehlverhalten murrend akzeptiert.


    Die Fläche eines Motorrads samt Fahrer reicht immer aus um per Radar zu messen.


    Gruss, Lobo

    Zitat

    Original geschrieben von muellix
    Somit sind dann ja auch die Zweiradfahrer dran, ups...


    Sorry, aber ich weiss wirklich nicht wo Du wohnst bzw die letzten Jahre gelebt hast .. das ist schon lange so. ;) :D


    Als Moppedfahrer muss man genauso aufpassen - einzig Starenkasten kann man ungesorgt passieren. Aber teilweise stehen sie hier bei uns (NRW) hinter Starenkästen mit nem Lasergerät und fangen die Leute ab die nach der einbremsung wieder Gas geben.


    Gruss, Lobo

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    Original geschrieben von muellix
    Wie zur Hölle kann der dann die Geschwindigkeit feststellen?


    Äh wo ist das Problem ?? .. per Laser, per Radar .. die Zeiten wo die Rennleitung mit Stopuhren oder Lichtschranken arbeitet ist schon eine Weile her ;)


    Gruss, Lobo

    Hi !


    Geeichter Tacho - Konstante Geschwindigkeit - geradeaus fahren - den Rest erledigt das Radar etc.


    Bei den heutigen technischen Möglichkeiten nun wirklich kein Problem. Ob die Kiste nun steht oder konstant 120 fährt - wo ist der wesentliche Unterschied ?


    Mit "Moralaposteln" hat das wenig zu tun, IMO.


    Gruss, Lobo