Beiträge von Lobo

    Hi !


    Es gab einen 3 Liter mit knapp 140 PS. Alle 6-Zylinder beim Granada waren V-Motoren.


    EDIT': Der Vergleich mit dem Motorrad hinkt - da es zum einen nicht genutzt wird wie ein PKW und zum anderen ganz andere Anschaffungs- und Beschleunigungswerte sowie Leistungsgewichte zählen.


    Deine Argumentation widerspricht sich selbst .. im letzten Satz bestätigst Du das Gegenargument das eine zu lahme Beschleunigung auch Gefahren birgt - beim Überholen beispielsweise.


    Gruss, Jörg

    Zitat

    Original geschrieben von diger
    Ich habe damals den Granada meiner Eltern fahren dürfen. [...]
    Also das Argument lasse ich nicht gelten.


    Was ist mit dem Argument das dann jeder 18jährige faktisch einen Kleinwagen braucht und nicht mit Elterns Familienkutsche fahren darf ? .. das wird irgendwie nach wie vor ignoriert :)


    Granadas gibts (leider) heutzutage so gut wie nicht mehr und nahezu jeder Familientaugliche TDI hat über 100 PS und gute Beschleunigungswerte.


    Gruss, Jörg

    Zitat

    Original geschrieben von diger
    Deswegen sagte ich ja auch, das nicht die PS Zahl, sondern die Beschleunigungswerte wichtig sind. Wenn die Karre von 0 auf 100 dann 20sek. braucht, werden viele "Manöver" erst gar nicht probiert.


    Schrieb ich weiter oben bereits: Soll dann jeder Papi seinem Nachwuchs zum Führerschein gleich noch einen Kleinwagen vor die Tür stellen - weil er (oder sie) mit dem elterlichen TDI nicht fahren darf ??


    Gruss, Jörg

    Zitat

    Original geschrieben von newage_02
    Stufenführerschein für Fahranfänger halte auch im PKW-Bereich für sinnvoll, wenn man sich die vielen Fahranfänger mit ihren getunten BMW´s und riskantem Fahrstil anschaut.


    Schnell und riskant fahren kann man auch mit einem 45 PS Polo - wo sollte da die Beschränkung eingreifen ? Wie einteilen ?


    Heutzutage hat doch schon so gut wie jeder Mittelklassewagen über 100 PS.


    Gruss, Jörg

    Zitat

    Original geschrieben von eisi
    Eine Versicherung kann sich max 5k€ von dir zurückholen... ;) in dem Fall: :(


    Nach meinen Informationen sind es maximal zwei mal knapp 5000 Euro - zwei mal pro Fahrlässigkeit bzw Obligenheitsverletzung. Also als Beispiel Betrunken mit verkehrsunsicherem Fahrzeug.


    Wenn man sich schon fragt was "solche" Autos auf öffentlichen Strassen zu suchen haben: was ist mit Quads ? MidiBikes ? 180PS Sportmotorräder ? Enduros ??? usw etc..


    Stufenführerschein ? Soll dann jeder Papi seinem Sohnemann gleich einen Kleinwagen zum Führerschein hinstellen - da er mit dem elterlichen Auto nicht fahren darf ? .. das halte ich für recht unpraktikabel.


    Guss, Jörg

    Hi !


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    Das Fahrzeug steht in 59457 Werl


    Gruss, Jörg