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Eine Frage zur Rufnummernportierung
Hallo Leute,
ich habe noch einen uralten Postpaid-Vertrag ohne monatliche Grundgebühr bei Klarmobil mit einer Kündigungsfrist von einem Monat.
Da ich diese Nummer zu Aldi Talk mitnehmen möchte, habe ich bei Klarmobil gekündigt. Die Kündigung wurde mir bereits schriftlich mit Wirkung zum 31.03.2014 bestätigt.
In dem Formular zur Rufnummernmitnahme muss man ankreuzen, ob die Nummer zum Ende der Vertragslaufzeit oder zum nächstmöglichen Termin portiert werden soll.
Kann ich in diesem Fall auch "zum nächstmöglichen Termin" ankreuzen in der Hoffnung, dass evtl. schon vor dem 31.03. portiert wird? Oder ist es besser, "zum Ende der Vertragslaufzeit" anzukreuzen, um die Portierung nicht zu gefährden? Dies ist das erste Mal, dass ich eine Mobilfunknummer portiere. Deshalb meine vielleicht etwas blöde Frage.
Über eine Antwort freut sich
Stefan
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Nochmal einmaliger Lastschrifteinzug
Im Kundenbereich kann man ja auch außer der Reihe einen einmaligen Lastschrifteinzug veranlassen.
Weiß jemand zufällig, wie lange es dauert, bis nach dem Absenden des Auftrags der Betrag eingezogen wird? Oder geschieht das sogar in Echtzeit?
Schon mal danke und Gruß
Stefan
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Bei Sparkasse konnte ich nur 200 Euro abheben
Gestern habe ich mit meiner Barclaycard bei der Postbank problemlos 500 Euro abgehoben.
Heute wollte ich bei der Sparkasse nochmal 500 Euro holen. Aber der Automat hat sinngemäß angezeigt, dass nur höchstens 200 Euro ausgezahlt werden können. Der Kreditrahmen war jedoch noch nicht ausgeschöpft.
Brät hier die Sparkasse wieder Extrawürste, um die Nutzung fremder Kreditkarten am Geldautomaten einzuschränken? Laut den AGB von Barclay kann man täglich 500 Euro abheben.
Gruß Stefan
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Zitat
Original geschrieben von Eldschi
Der Verwendungszweck ist zwar technisch nicht nötig, jedoch behaupte ich mal, dass die Bank das zum Schutz des Überweisenden so gehandhabt wissen will: Wenn du dich in der Kto.-Nr. vertippt hast, jedoch den Verwendungszweck entspr. der Vorschrift korrekt ausgefüllt hast, und die Überweisung dennoch ausgeführt wird (da es die falsche Kto.-Nr. zufällig gibt), dürftest du im Streitfall erheblich bessere Argumente in der Hand haben, da die Bank dann gewissermaßen gegen ihre eigenen Vorschriften verstoßen hat.
Danke, von dieser Seite habe ich das noch gar nicht betrachtet. Das klingt absolut einleuchtend. Jetzt bin ich heilfroh, dass meine Frage doch nicht so dumm war und ich wieder etwas dazugelernt habe.
Gruß Stefan
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Jetzt muss ich mal etwas Dummes fragen:
Wenn man auf das Barclay Kreditkartenkonto überweisen will, muss man laut Beschreibung der Homepage im Verwendungszweck die Kartennummer angeben. Warum eigentlich? Bei der Kontonummer handelt es sich ja um eine individuelle Nummer, also nicht um eine zentrale Kontonummer wie z.B. bei der Amazon-Kreditkarte. Deshalb müsste es bei Barclay nach meiner Logik eigentlich egal sein, was im Verwendungszweck steht. Oder mache ich hier einen Denkfehler?
Über eine Aufklärung freut sich
Stefan
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Zitat
Original geschrieben von fonya
Hö?! Jetzt bin ich wirklich verwirrt oder ich habe gerade eine :gpaul: Wo kann man denn die Registrierung zur Online Rechnung machen, ich finde nur die Registrierung zum Online-Kundencenter?
Wenn Du Dich für den Online-Kundenservice registrierst und an den Einstellungen nichts änderst, bekommst Du beides: die Rechnung per Post und die Online-Rechnung zum Herunterladen.
Wenn Du explizit auf Online-Rechnung umstellst, entfällt die schriftliche Rechnung und Du bekommst eine Mail, wenn eine neue Rechnung verfügbar ist.
Jetzt bist Du hoffentlich nicht mehr verwirrt. Das Ganze ist tatsächlich etwas missverständlich.
Gruß Stefan
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Nochmal danke für die Antworten.
Die Karte habe ich jetzt seit ca. einem Monat. Ich wollte einfach nochmal auf Nummer sicher gehen, dass sich nichts ändert, falls man doch einmal zum Ausgleich des Saldos einen einmaligen Lastschrifteinzug online veranlassen möchte. Natürlich wird man das kaum brauchen. Aber es ist gut zu wissen, dass es diesen Service gibt..
Mir ist auch klar, dass man normalerweise kein Guthaben auf der Karte braucht. Das ist ja gerade Sinn und Zweck. Ich war einfach nur mal neugierig, ob man evtl. vorhandenes Guthaben selbständig zurückbuchen könnte, ohne sich an den Kundenservice wenden zu müssen. Es könnte ja z.B. theoretisch sein, dass man vor einem Urlaub sicherheitshalber den Kreditrahmen durch Guthabenüberweisung erweitern und danach nicht verbrauchtes Guthaben wieder auf das Referenzkonto zurückbuchen möchte. Zur Überweisung des Guthabens könnte man dann bei dieser Gelegenheit auch gleich den Lastschrifteinzug verwenden. Ist schon nicht schlecht, was man mit dieser Karte so alles anstellen kann ;-).
Gruß Stefan
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Vielen Dank für Eure Infos. Die Online-Lastschrift kann ich also zusätzlich nutzen, ohne dass sich an meiner bisherigen Einzugsermächtigung etwas ändert bzw. diese erlischt? Das wäre ja wirklich eine tolle Sache.
In diesem Zusammenhang würde mich auch noch interessieren, ob man über den Online-Kundenservice auch vorhandenes Guthaben auf das Referenzkonto zurückbuchen kann. Vielleicht hat das ja schon einmal jemand ausprobiert und kann hierzu etwas sagen? Ich habe jetzt ehrlich gesagt keine Lust, allein für Testzwecke Guthaben zu übertragen ;-).
Danke und Gruß
Stefan
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Außerordentlicher Lastschrifteinzug
Laut Preisliste kostet ein außerordentlicher Lastschrifteinzug 5 Euro. Weiß jemand, was damit gemeint ist?
Über eine Aufklärung freut sich
Stefan
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Hallo Fonya,
eine schriftliche Bestätigung habe ich nicht bekommen. der 100prozentige Lastschrifteinzug war schon korrekt hinterlegt. Und wenn ich doch noch mit Werbung belästigt werden sollte, werde ich mich eben diesbezüglich bei Barclay melden. Du kannst ja in Deinem Schreiben um eine schriftliche Bestätigung bitten. Dass ich keine Bestätigung bekommen habe, finde ich erstmal nicht problematisch.
Gruß Stefan