Zurück zum Thema auf englisch... :cool: ![]()
Beiträge von Vodaföhn
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Und dann wie schon von mir zitiert diese Frechheit :flop: :mad:
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Zitat
Original geschrieben von *Hirschi*
Ist klar, darum gibts das K700i bei günstiger.de auch für 248 Euro ohne Vertrag zu kaufen. Der Gewinn wird sicherlich mit den Versandkosten gemacht!?
Ich als Laie kann mir nur schwer vorstellen, daß an Mobilfunkgeräten nichts mehr zu verdienen ist. Aber Klappern und Jammern gehört ja (in allen Branchen) zum Handwerk. :cool:Das zeigt, daß Du absolut keine Ahnung von der Materie hast. Der Händler-EK liegt auf jeden Fall über 250,- € Netto.
Preise wie bei günstiger.de entstehen ganz einfach aus quer gezogener Ware, die der Händler "loswerden" muß. So nähere Erklärung gibts nicht, zumindest nicht von mir.
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Zitat
Original geschrieben von BMy-Phone
Das Steuerkreuz ist das beste (IMO) was ich je von S60 bedient habe. Sitzt sehr straff und man kann es sehr sauber bedienen! Auch der Rest der Tastatur ist wirklich gut zu bedienen. Also 7610 kann dagegen einpacken. Die Tasten wirken auf den Bildern nicht zu toll, aber real wirklich gut gelungen! :top:Ist bei den Nokia Akkus eigentlich jetzt immer ein Hologramm auf der Frontseite? :confused:
Habe ich beim 6670 Akku jetzt zum ersten Mal gesehen.
Solltest Du Dich nicht mal besser um das hier kümmern , als von irgendwelchen Steuerkreuzen zu schwafeln :mad: :flop:
Ist zwar OT, aber ich finde es schon mehr als eine Frechheit. Sorry
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Denke mal es ist besser so, immer hinten an die neuesten Sachen zu posten. Denn ich weiß nicht, ob ich immer die Zeit/Infos habe topaktuell zu sein

Also alles wie im "alten" Thread nur eben auf's Neue. -
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Original geschrieben von der_inquisitor
AudiV8
Danke. Genau solche Beiträge bringen mich zum Lachen!Aber in drei Sätzen:
Eine Irrtumsanfechtung hebt einen Vertrag ex tunc (von Anbeginn an) auf - es gibt keinen Vertag, keine Vertragswidrigkeiten und daher auch keine Grundlage, auf der ein Anfechtender an die Auskunfteien gemeldet werden dürfte.
Macht dies ein Unternehmen trotzdem gefährdet es damit den Kredit des Anfechtenden ("Kredit" hat hier nicht die landläufige Bedeutung einer Geldleihe, gemeint ist viel mehr die Geschäftswürdigkeit und das Ansehen), da er danach z.B. keinen Mobilfunkvertrag mehr bekommen würde und auch bei anderen Geschäften Nachteile erfahren würde.
Eine Irrtumsanfechtung bedarf weder des Einverständnisses des Anfechtungsgegners noch eines richterlichen Beschlußes und hat rückwirkenden Charakter.
Bei gegebenem Feststellungsinteresse kann der Anfechtende eine Feststellungsklage einreichen und der Anfechtungsgegner kann ebenso klagen, wenn er den vorgetragenen Eigenschaftsirrtum für nicht einschlägig hält.
Es reicht also, eine Irrtumsanfechtung an den Anfechtungsgegner zu übermitteln um den Vertrag im Augenblick des Zugangs erlöschen zu lassen.Erstens sind das 5 Sätze und nicht 3 Sätze :cool: , und zweitens geht das glaube ich allen hier ziemlich auf die Nerven. Es ist jetzt gut, und wir wissen wie schlau Du bist.

Ein Schloß wäre echt nicht schlecht. :top: -
Zitat
Original geschrieben von der_inquisitor
Bitte keine juristischen Laienwertungen!§ 119 II BGB greift bei Vortragen eines verkehrswesentlichen Eigenschaftsirrtums.
Jaja

Versuchts halt, und Ihr werdet sehen, es klappt nicht. Ich habe da so meine Erfahrungen... sorry

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Klappt so definitiv nicht.

Sie kommt nur auf Kulanz seitens Phonehouse wieder raus. Aber sie kann doch einfach den Tarif wechseln, ist doch das einfachste! -
Zurücktreten eigentlich keine Chance und über VF gleich garnicht. Denn sie hat ja einen Vertrag mit Phonehouse.
Ein Rücktritt ist nur möglich, wenn der Shopinhaber dieses veranlassen kann, und Phonehouse dieses dann auf Kulanzbasis auch "vollzieht"
Das nächste mal würde ich an Eurer Stelle in eine VF-PA gehen.
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