Beiträge von Vodaföhn

    Zitat

    Original geschrieben von Schleimenstein
    Dann schau Dir die Minutenpakete doch mal ganz genau an - wenn man nicht ständig in der Hauptzeit ins festnetz telephonieren will, sind die doch der pure Wucher - da haben e-plus mit den Time&More Paketen, die es seit Jahren gibt und den 3ct. Tarifen und O2 mit der Homezone weit innovativere Angebote gemacht. Das einzige was immer noch als Trumpfkarte für die D-Netze zu Buche schlägt, ist meines Erachtens die doch oft weit bessere Netzabdeckung außerhalb der Innenstädte.


    Dann nimmt man einfach einen "kleinen Tarif" für die Hauptzeit und Happy Wochenende + Happy Abend und es gibt kein richtiges Gegenargument mehr ;)
    Natürlich gibt es trotzdem noch "Nieschentelefonierer" wo auch dieses Nodell nicht passt.

    Das C65 und das M65 kommen als VF-Live Handys, und sind im System schon drinnen. Sollte also nicht mehr sehr lang dauern. Ebenso ist das SX1 auch schon im System drin, allerdings nicht als Live-Handy.
    Gleiches gilt für das Sonyericsson P910, das Nokia 6810, das Nokia 6820 das Nokia 7610.


    Wie gesagt, das sind Infos, welche Handys schon Im System drinnen stehen. Aber keine Garantie, daß eben diese Geräte auch bei VF kommen werden. Aber die Möglichkeit ist sehr hoch.

    Re: Frage zu Vertragsübernahme und Schufa-Abfrage


    Zitat

    Original geschrieben von *Hirschi*
    Ein Bekannter möchte den Mobilfunkvertrag eines anderen übernehmen. Da er eine mehr als schlechte Schufa hat, hat sich seine Mutter (positive Bonität) bereit erklärt, den Vertrag auf ihren Namen laufen zu lassen. Klappt das, wenn die Mutter den Vertrag übernimmt, aber die Bankverbindung eines anderen (mit negativer Schufa) im Vertrag als Abbuchungskonto angegeben wird? Werden Auskünfte über Vertragsinhaber und Besitzer des Abbuchungskontos eingeholt und kann dies dann zur Ablehnung führen, oder wird ausschliesslich die Schufa des Vertragsinhabers abgefragt?


    Es wird ganz sicher nur der Vertragspartner, nicht der Kontoinhaber geprüft.
    Denn der Vertragspartner haftet für eventuelle Ausfälle, da ist es nicht relevant, was für eine Bonität der Kontoinhaber hat.
    Sie können das also in jedem Fall so machen, daß die Kontoverbindung auf den Sohn läuft.