Beiträge von Webtigger

    Hallo zusammen,


    nachdem mein "alter" Vertrag zum 31.03.2006 ausläuft, würde ich gerne zum 01.04.2006 zu Base (original ePlus, kein Serviceprovider) wechseln. Dabei stelle ich mir die 12-Monats-Variante als Vertrag vor.
    Die Rufnummer sollte zwar eigentlich mit übernommen werden; dies wäre aber nicht unbedingt zwingende Pflicht.
    Studentenausweis ist - soweit benötigt - auch noch vorhanden.


    Gerne würde ich noch das "SMS-Frei-Angebot" zu ePlus, Base und Simyo mitnehmen; laut der Base-Website gilt das Angebot jedoch nur bei zum 31.01.2006... :confused:


    Ich bitte um Angebote bezüglich der Auszahlungen bzw. subventionierten Geräte; weiterhin bitte ich um Info's zu AG und Portierungsgebühren (können diese entfallen?), sowie um eine Zeitschiene für den Vertragsabschluss.



    Danke & Gruß,
    Webtigger

    Hmm,
    bei der Anfrage würde ich mich gerne (für einen Bekannten) anschliessen; allerdings ist der Betroffene eher auf der Suche nach einem Gerät mit einer Bilddiagonale von 70-76cm bei "überschaubarem" Preis.
    Welche Geräte würdet ihr dort empfehlen?


    Danke & Gruß,
    Webtigger

    OK,


    dann also auf die harte Tour.... ;)


    [list=1]
    [*]In der Regel gilt der Vorrang der Nacherfüllung, das heisst der Verkäufer darf/muss erst nachbessern/nachliefern, bevor andere Gewährleistungsrechte greifen können. Dies ergibt sich aus der Gesetzessystematik:
    Rücktritt und Schadensersatz sind nur unter zusätzlichen Voraussetzungen möglich, denn dort wird z.B. grundsätzlich der Ablauf einer angemessenen Nachfrist vorausgesetzt (vergleiche §§ 281 Abs. 1, 323 Abs. 1, 441 Abs. 1 BGB: "statt zurückzutreten", was soviel heißt wie "unter den Voraussetzungen des § 323 Abs. 1" BGB).


    [*]Bezüglich der in § 439 Abs. 1 BGB genannten Rechte hat der Käufer auf den ersten Blick zwar ein Wahlrecht; unter den Voraussetzungen des § 275 Abs. 2 oder 3 oder des § 439 III BGB jedoch kann der Verkäufer die gewählte Art der Nacherfüllung bzw. sogar die Nacherfüllung insgesamt verweigern:
    "Der Anspruch auf Nacherfüllung in Form von Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann wie gezeigt nach § 275 Abs. 1 auf Grund von Unmöglichkeit ausgeschlossen sein. Ebenso kann der Verkäufer den Anspruch bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen auch durch Erhebung der Einrede aus § 275 Abs. 2 oder 3 zum Erlöschen bringen. Schließlich hat der Verkäufer ein Leistungsverweigerungsrecht gegenüber der gewählten Art der Nacherfüllung aus § 439 Abs. 3 BGB, wenn sie mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Bei der insoweit anzustellenden Verhältnismäßigkeitsprüfung sind neben anderen Abwägungsgesichtspunkten kraft § 439 Abs. 3 S. 2 BGB insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Bei diesen Kriterien wird für die praktische Fallbearbeitung das Zusammenspiel des Werts der Sache zum Interesse des Käufers gerade an der konkret gewählten Art der Nacherfüllung eine große Rolle spielen. So wird man bei geringwertigen vertretbaren Konsumgütern die Nachbesserung regelmäßig als unverhältnismäßig qualifizieren können (Beispiel nach BT-Drucks. 14/6040, S. 232: Schraube mit Gewindefehler; weiteres Beispiel: die als Mineralwasser mit Kohlensäure gekaufte Wasserflasche enthält nur stilles Wasser). Umgekehrt wird bei hochwertigen Gütern mit leicht behebbaren Mängeln die Ersatzlieferung in der Regel unverhältnismäßig sein (Beispiel nach BT-Drucks. 14/6040, S. 232: Mangel einer Waschmaschine kann durch bloßes Austauschen einer Schraube behoben werden)." (nachzulesen hier)
    [/list=1]Insgesamt ist also eindeutig ersichtlich, dass - in der Praxis, bei Vorliegen eines defekten Mobilfunkgerätes (also einem preislich gesehen "hochwertigen" Gut) - ein "Vorrang der Nachbesserung" gegenüber einer möglichen "Nachlieferung" in der Regel immer bejaht werden wird.
    Zur (vertiefenden) Lektüre empfehle ich die Online-Texte hier, hier und hier. Auf die Nennung der zutreffenden Randnummern der gängigen Gesetzestext-Kommentare verzichte ich hier, denn diese sind Online leider nicht für jeden einsehbar...



    Gruß, der Webtigger

    Zitat

    Original geschrieben von wimpi80
    Gewährleistung:
    Wenn dein Handy zweimal den GLEICHEN Fehler hat (es also zweimal eingeschickt wurde, und danach immer noch denselben Fehler hat), kannst du vom Händler einen Austausch gegen ein Neues verlangen, §440 S.2 BGB.


    Garantie:
    SonyEricsson ist so "nett" und gibt dir Garantie...deren Bedingungen sehen aber leider keinen direkten Austausch eines defekten Handys vor. (Hatte meins dreimal eingeschickt und SE hat sich leider geweigert es zu tauschen, sie wollten weiter reparieren :rolleyes: )

    Vollkommen korrekt - und das gleiche Ergebnis wäre auch hier mittels der Suche-Funktion gefunden worden. Darüber hinaus empfehle ich unserem Threatersteller den zitierten Link zur vertiefenden Lektüre, dann kann nämlich hier ein Schloss vor... ;)


    Gruß, der Webtigger

    Zitat

    Original geschrieben von Toerk
    Ich sauge auch gerade - 280K/s, respekt!

    Hmm, irgenwas muss ich da wohl falschmachen - ich hab' einen Downstream vom 2,72 MB/Sek.
    Ups - schon fertig mit downloaden... ;):D


    Da dauert ja das Entpacken fast noch länger als das Laden - aber ein nettes Video, das kann ich schon nach dem ersten "Schnelldurchgang" sagen. Nur leider immer noch ein wenig dunkel...


    Danke & Gruß,
    Der Webtigger

    Ich hatte ja schon immer den Verdacht, dass mit dem Wasser in Köln etwas nicht stimmt - auch wenn die Bläck Fööss etwas anderes behaupten... :rolleyes:


    DUSA:
    Du solltest doch besser mal so langsam auf Kölsch umschalten - dann klappt's auch mit dem Nachbarn... :D


    Laubi:
    Schade dass Du (bzw. Ihr) nicht dabeisein konntet; es war echt ein schönes Treffen, selten soviel gelacht...


    me too.:
    Denk einfach mal über die Einladung nach; vielleicht kommen Laubi & Du dann ja doch noch mal (räumlich) zusammen...



    Gruß,
    der Webtigger

    Zitat

    Original geschrieben von muellix
    moin,
    so, langsam wieder unter den Lebenden. Möchte ja gar nicht wissen, wann die Euch rausgeschmissen haben :)

    Huhu zusammen,
    bin ebenfalls wieder wach und (halbwegs) ansprechbar; und um die oben zitierte Frage zu beantworten:
    Die letzten vier TT'ler haben das Gebäude um 05:20 Uhr verlassen - mehr oder weniger gradlinig... :D
    (Ein kleiner Hinweis dazu am Rande: bei dem besagten Personenkreis handelte es sich interessanterweise um die "feierfeste" HandyKölsche Fraktion... ;) )


    Alles in allem ein rundherum gelungener Abend mit netten Gästen in schöner Location. Danke nochmals an das Orga-Tier Dag für die Super Planung, ebenso wie an alle Beteiligten für den schönen Abend.
    Und noch ein Rat an alle Daheimgebliebenen: merkt euch den Termin für's nächste Jahr dringendst vor; die Veranstaltung ist auf jeden Fall einen Besuch wert.



    Gruß, der Webtigger
    (der sich jetzt erstmal was zum Frühstücken suchen geht...)

    Hallo zusammen,


    beim Aufräumen ist mir gerade noch was in die Hände gefallen, was ich eigentlich gar nicht mehr brauche:


    Ein originales Motorola KFZ-Ladekabel, passend für das Razr V3 und das A780.


    Da ich zwischenzeitlich nicht mehr im Besitz des dazugehörigen Handys bin, kann ich verständlicherweise auch mit diesem Extra-Zubehör nix mehr anfangen; das Teil hat nur einige Wochen als "Backup-Lösung" im Zweitwagen gelegen, um auf einen Anschluss des A780 zu warten... :D
    Somit hat es auch absolut keine Gebrauchsspuren, sondern befindet sich in einem absolut neuwertigen Zustand.


    Das Ladekabel wechselt für EUR 9,99 (zzgl. Versand) den Besitzer; persönliche Übergabe in Köln oder Bezahlung in "adäquaten Biermengen" auf dem Jahrestreffen möglich bzw. gerne gesehen...



    Gruß, der Webtigger

    Hi Darren,


    da weigere ich mich gleich mal offiziell Dir hier zu gratulieren - denn das hab' ich an anderem Ortes ja schon getan... ;):D


    Alles Gute, feiere schön und bis (hoffentlich) bald,


    der Webtigger
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