Beiträge von Webtigger

    Hallo zusammen,


    beim Aufräumen ist mir gerade noch was in die Hände gefallen, was ich eigentlich gar nicht mehr brauche:


    Ein originales Motorola KFZ-Ladekabel, passend für das Razr V3 und das A780.


    Da ich zwischenzeitlich nicht mehr im Besitz des dazugehörigen Handys bin, kann ich verständlicherweise auch mit diesem Extra-Zubehör nix mehr anfangen.
    Das Teil wechselt für EUR 9,99 (zzgl. Versand) den Besitzer; persönliche Übergabe in Köln oder Bezahlung in "adäquaten Biermengen" auf dem Jahrestreffen möglich bzw. gerne gesehen... ;)



    Gruß, der Webtigger

    Na ja, so ganz stimmt das nicht.


    Richtig ist, dass im ersten Jahr beide parallel läuft. Du hast Gewährleistungsrechte aus Kaufvertrag gegen den Verkäufer (hier: O2) sowie Ansprüche aus Garantieversprechen gegen den Hersteller (hier: SonyEricsson. Da das Garantieversprechen des Herstellers (egal ob ein Jahr oder zwei) jedoch rechtlich selbstständig, freiwillig und unabhängig von Deinen Gewährleistungsansprüchen ist, wird die Nacherfüllung (rechtlichssprachlich für Reparatur) innerhalb des Garantiezeitraums immer über den Hersteller laufen. entweder wendest Du Dich direkt selbst an den Hersteller und verlangst Reparatur aus eigenem Recht, oder Du wendest Dich halt an Deinen Verkäufer welcher die Reparatur zwar über Gewährleistung durchführen lässt, intern jedoch den hersteller in Anspruch nimmt aus (von Dir konkludent) abgetretenem Recht. Im Ergebnis läuft's hier also faktisch immer auf eine Reparatur aus Garantieversprechen heraus - wobei ich mich immer direkt an den Hersteller wenden würde. Geht meiner Erfahrung nach deutlich schneller und mit mehr Kulanz...


    Zu dem Problem der Beweislast in den ersten sechs Monaten nach Kauf (bzw. danach) schreibe ich hier mal nichts - das Thema ist hier schon so häufig breitgetreten worden.


    Darüber hinaus gilt nach Ablauf der Garantiezeit, aber noch innerhalb des Gewährleistungszeitraumes folgendes. Rücktritt vom Kaufvertrag ist ohne Fristsetzung möglich, wenn:


    ... der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß § 439 Abs.3 BGB verweigert oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. (§ 440 BGB)


    Da sich in der Regel hier nichts anderes ergeben wird, müsst ihr also nur zwei Nachbesserungen über euch ergeben lassen. Wohlgemerkt müssen diese sich aber auf den selben Fehler beziehen. Sollte danach derselbe Mangel immer noch nicht behoben sein oder erneut auftreten, so könnt ihr vom Kauf zurücktreten mit der Folge, dass Zug-um-Zug rückabgewickelt wird: Geld gegen Gerät.


    Noch Fragen? Eine direkte Lektüre des Gesetzestextes hilft regelmäßig weiter... ;)



    So long,
    der Webtigger

    Re: Abrechnungsbetrug bei Hausaufgaben.de etc.


    Zitat

    Original geschrieben von jansen
    Einfach eine Prepaidnummer als Registrierungsnummer angeben, davon können die doch gar kein Geld einziehen oder täusch ich mich ?

    Und wie Du Dich da täuschst, das können die sehr wohl - und das ist auch gut so. Ansonsten schreien die PrePaid-Kunden ja nur wieder, Sie würden schlechter behandelt als die anderen... ;)


    Spass beiseite, die Handypay-Unternehmen müssen sogar die PP-Kunden auch abrechnen können - ist wohl Vorgabe seitens der Netzbetreiber.
    Auch ist verständlich dass die Netzbetreiber diese Angebote bislang nicht abgeschaltet habe - schliesslich bekommen die ja einen recht großen Anteil aus den berechneten Zahlungen als "Transferkosten"...
    Und letztlich - die Bösen sind ja eigentlich weder die Netzbetreiber noch die Handypay-Unternehmen, da diese die Buchungsaufträge nur ausführen (ähnlich wie Kreditkartenunternehmen). Anbieter der Dienstleistungen (und somit auch Diensteanbieter im Sinne des TDG) ist und bleibt in fast allen Fällen alleine der Betreiber der Webseite, auf welcher der Endkunde einen kostenpflichtigen Dienst in Anspruch nehmen will. Nur der hat auch einen Einfluss auf die Ausgestaltung des Angebotes (Inhalt, graphische Darstellung der Zahlungspflicht) und den Preis. Und der Anbieter ist IMHO per Gesetz sogar dazu verpflichtet, auf Abonnements und genaue Kosten explizit und deutlich erkennbar hinzuweisen. Gilt halt das gleiche wie parallel zu den Dialer-Geschichten.


    Letztendlich kann ich ja die Telekom auch nicht anschwärzen, nur weil ich beim Schweinkram-Runterladen "zufällig" bzw. "nie und nimmer" ein OK in ein Dialerfeld eingegeben habe und dann so komisch hohe Verbindungen auf meiner Abrechnung finde...



    Just my 2 cents...
    der Webtigger

    Hallo Zoran,


    ich habe vorhin noch eine Bestellung eingegeben. Sind die Geräte nun schon alle weg oder wurde meine Bestellung noch bearbeitet? Die Vertragsunterlagen sind mit bis jetzt noch nicht zugegangen, würden jedoch bei Zugang umgehend zurückgefaxt werden...


    Danke & Gruß,
    der webtigger

    Hallo zusammen,


    heute muss mein P900 dran glauben... ;):D


    Ich habe das Gerät gestern von ePlus als Austausch für meine defektes P900 bekommen, hatte mir aber - auf Grund der Reparaturdauer - zwischenzeitlich ein anderes Handy zugelegt, bei dem ich jetzt auch bleibe.
    Das austauschte P900 wurde nur einmal zu Überprüfungszwecken eingeschaltet, auch die Schutzfolie befindet sich noch auf dem Display; es kommt kommt ohne Branding, ohne Vertragsbindung und ohne SIM-Lock, also zur freien Verwendung in jedem Netz.


    Gerät, Cover und Tastatur befinden sich somit in einem absolut neuwertigen Zustand ohne jegliche Gebrauchsspuren. Lediglich auf dem Akkudeckel sind geringe Spuren sichtbar, da dieser nicht mit getauscht wurde...
    Mitgeliefert wird selbstverständlich auch das komplette originale Zubehör wie Dockingstation, Ladekabel, Headset, Tasche und 32MB MSD-Stick und vielem mehr in der originalen OVP.


    Erworben wurde das Gerät am 08.06.2004 direkt bei ePlus; es besteht somit auch ein Restgewährleistungsanspruch bis Mitte 2006. Eine Kopie der Originalrechnung sowie des Reparaturbeleges wird dem Käufer selbstverständlich als Eigentumsnachweis beigelegt.


    Als Preis stelle ich mir EUR 200,- zzgl. Versand vor; alternativ ist auch eine persönliche Übergabe im Kölner Raum möglich.
    Ich bitte von Tauschangeboten abzusehen, denn ich bin mit Waschmaschinen, Handies und Stereoanlagen schon vollständig ausgestattet. Ebenso landen Anfragen á la " Ich geb' dir EUR 100,- EUR" direkt im Papierkorb...



    Gruß, der Webtigger

    Hallo Heiko,


    da reisst man sich mal um kurz nach zwei von seinem Kölsch weg und schaut noch schnell vor'm Schlafengehen ins TT rein - und was sieht man da:
    Schon wieder ein Threat über so einen alten S... ;)
    Alle alles Gute zum Geburtstag von Lupinchen und meiner Wenigkeit; lass Dich hochleben und reichlich beschenken.
    Alles weitere sehen wir dann beim nächsten HKö-Treffen - sofern Du es denn auch mal nach Köllle schaffst... ;)


    Gruß auch an die werte Frau Gemahlin und den Stammhalter,
    der Webtigger



    P.S.: Zum Weihnachtswichteln maile bzw. rufe ich Dich dann nochmal extra an... :rolleyes::D

    Re: Mio A701 - MS Mobile 5.0, 2.7" Touchscreen, GPS, 520 MHz CPU, 192 MB Memory


    Zitat

    Original geschrieben von DJ Wisdom ...
    - 2.7-inch touch screen with a resolution of 240 x 320 pixels
    ...

    Hab' ich jetzt 'nen Augenpaul, oder gibt's zu dem Teil keinen "integrierten" Stylus? Auf den Bildern hab' ich bis jetzt jedenfalls keine dazu passende Stelle gefunden wo ein solcher möglicherweise untergebracht werden wird. Oder hab' ich da etwa was übersehen...?


    Eine reine Fingerbedienung wäre ja nicht das gelbe vom Ei, insbesondere nicht bei längeren Texten. und die wenigen Tasten wären dabei auch nicht weiter hilfreich...


    Gruß, der Webtigger