Beiträge von Webtigger

    Zitat

    Original geschrieben von bridget
    Das P900 kann keine nur MS duo, nicht aber MS duo pro, daher ist das mit der Beschränkung auf 128 MB richtig. Es gibt allerdings Berichte darüber, dass sich Leute ihr P900 zum P900i gemacht haben, welches auch MS duo pro verarbeiten kann, habs mir aber nicht genau durchgelesen wie das geht, schließlich hab ich ein P910i... :)


    Bridget, besser nicht auf derartige Threads verlinken - da bringt nur die alten und definitiv nicht gewollte Diskussionen wieder in Gang...
    Wichtig zu erwähnen ist nämlich dass das von Dir erwähnte "Update" von privaten Dritten durchgeführt wird und nicht kostenlos ist, von SE nicht unterstützt wird und Du sämtliche Gewährleistungsrechte verlierst. Von der Rechtslage dabei wollen wir erst mal gar nicht sprechen...


    Also zum Abschluss:
    Nein, das P900 unterstützt nur MSD bis max. 128MB - und mehr wird's über SE wohl auch niemals werden, denn ansonsten würden Sie ja dem P910 schaden.



    Gruß, Webtigger

    Zitat

    Wie man Outlook zum Standard macht, hab ich keine Ahnung.

    Hatten wir zwar schon einige Male hier (Stichwort "Suche benutzen" ;) ), aber wenn ich schon mal beim Schreiben bin...:


    Unter "Systemsteuerung" den Punkt "Internetoptionen" per Doppelklick auswählen. In dem sich nun öffnenden Fenster den Karteireiter "Programme" anklicken, dort unter "E-Mail" im Drop-Down-Menü Outlook auswählen. Und schon ist Outlook das Standard-Programm zum Mailempfang. Für Kalender & Kontakte geht die Sache ähnlich, deren Einstellungen finden sich im selben Karteireiter - aber das siehst Du dann ja selbst...


    Gruß & viel Erfolg,
    Webtigger

    Zitat

    Original geschrieben von madx
    Das gilt auch in meinem Fall wenn der eine Fehler beim 2. Versuch repariert wurde und jetzt ein neuer von der Werkstatt (Kratzer auf Innendisplay) verursacht wurde?

    Grundsätzlich kann die Nacherfüllung bei Nachbesserung fehlschlagen, wenn nach dem zweiten, vom Verkäufer unternommenen vergeblichen Versuch einer Nachbesserung, diese den bei der ersten Andienung vorhandenen Mangel nicht beseitigt oder einen neuen Mangel erzeugt. Jedoch ist die gesetzliche Vermutung (§ 440 Satz 2 BGB; "gilt") eingeschränkt durch ein anderes, vom Verkäufer zu beweisendes Ergebnis aus den gegebenen Umständen, insbesondere Art der Sache und des Mangels.


    Im Endergebnis also wie so oft eine Frage der Beweisbarkeit und der Beweislastverteilung...



    Gruß, der Webtigger

    Eine kleine Lektüre des Gesetztestextes hilft weiter:


    "Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt."
    (§ 440 Satz 2 BGB)


    Insofern kannst Du nun Deine Rechte gemäß § 437 BGB ausüben (vom Kauf zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder Schadenersatz verlangen).


    Gruß, der Webtigger

    Hallo Darren,


    war leider gestern nicht online und hab' das Ereignis daher nicht entsprechend würdigen können :rolleyes: - aber kein Problem, das holen wir doch gleich nach... ;)
    Alle alles gute zum Geburtstag, viel Glück und Gesundheit wünschen Dir Lupinchen und Webtigger nachträglich. Wir hoffen, Du hast dich im Kreise Deiner Lieben ausgiebig feiern und beschenken lassen; falls dem nicht so sein sollte, dann holen wir das Feiern noch - spätestens bei der Weihnachtsfeier - nach.


    Viele Grüße an Deine Holde & bis bald,
    der Webtigger

    Tja, dann hab' ich anscheinend nach den falschen Begriffen gesucht... :rolleyes:


    Danke & Gruß, Webtigger



    [crossposting]
    Whatever, sieht mir alles doch ein wenig "gefrickelt" aus - abgesehen von dem Preis der benötigten Hardware und der speziell modifizierten Firmware.
    Wie hoch ist wohl (von Deiner Punkt als ehemaligem "Insider" aus gesehen) die Wahrscheinlichkeit, dass die P910-Features zukünftig auch via regulärem Software-Update beim P900 genutzt werden können?
    [/crossposting]

    Re: P910i ist gelandet, Testbericht und Bilder (Achtung 56K)


    Zitat

    Original geschrieben von [x]snaKe Technik...die Unterstützung für die MS Duo Pro Sticks (was allerdings auf dem P900 mit Software-Update auch funktioniert)...

    Hmm, habe ich da vielleicht etwas übersehen? IMHO sollte dies doch laut unserem ehemaligen SE-Insider altobelli definitiv nicht möglich sein, oder? Auch die Suche-Funktion hat hier keine neuen Infos ausgespuckt... :confused:



    Verwirrter Gruß, Webtigger