Beiträge von DaFunk

    Darf man hier auch was zum eigentlichen Thema sagen?;) :rolleyes:


    Ich finde es Schade, dass der Rudi seinen Hut nimmt.
    Vor allem sein Ersatz, dieser (wie heißt der Kerl) ist IMHO ein erbärmlicher Komiker. 3 Stunden gelabert und ein Lacher. Klasse Nachfolger:(
    Wer soll dann Mike Krüger die Torten ins Gesicht klatschen?
    Kalle Pohl vielleicht? Aber nein, der kommt ja nicht an das Gesicht von Mike Krüger ran.
    An die Nasenspitze vielleicht:D.


    Nein, die sieben Klöpse werden nicht mehr das gleiche sein, ohne Deutschlands Holländer. Schaaaade. Nach über 200 Jahren kein Rudi Carrell mehr im Fernsehen. Der Bildschirm wird wirklich leer sein.


    Gruß
    DaFunk

    Es scheint so, als wäre die Post in einigen Gebieten besser gerüstet, als in anderen.


    Wenn ich an Amazon-Bestellungen denke, dann schaffen es die Lieferungen von einem Lager in München bis zu meiner Wohnung (ebenfalls München) in zwei Tagen.
    Zum Zweitwohnsitz, der deutlich von München entfernt liegt, schaffen es die Lieferungen schon in einem Tag.


    Manchmal hat die Post auch Chaostage. Mir wurde ein Paket zugestellt und eine Benachrichtigung über dieses Paket in den Briefkasten geworfen. Also gehe ich zur Post und will es abholen:D. Dort ist es natürlich nicht auffindbar (wie auch, lag doch bei mir im Wohnzimmer:D ). Also einen Nachforschungsauftrag ausgefüllt. Der verlief natürlich erfolglos (Man hat bei der Suche eben meinen Wohnzimmertisch nicht untersucht:rolleyes: ).
    Von der Post wurde mir zusätzlich schon einmal mitgeteilt, dass für einen etwaigen Schaden selbstverständlich nicht gehaftet wird.
    Wenigstens hatten die Gelben was zu tun:D .


    Wenn ich aber an die Briefträgerin hier denke, finde ichdie Post wieder toll, denn die bringt mir sogar die Pakete etwas später am Tag nochmal, wenn ich beim ersten Zustellversuch nicht anzutreffen bin.


    Anders ist es in der Stadt. Da wird vorbeugend nicht einmal beim ersten "Zustellversuch" geklingelt. Vielmehr stellt man mir dort vorbeugend den Abholschein mehrere Tage nach dem angeblichen Zustellversuch per Post zu, obwohl ich beim ersten Versuch meist erreichbar bin, die Post aber die Bedienung einer Türklingel nicht beherrscht. Da muß man doch sauer werden.


    Das beste war aber die heutige Zustellung eines Paketes durch einen anderen Lieferdienst. Im Briefkasten lag folgende Benachrichtigung:"Paket befindet sich auf der Terasse". Sportlich, kann man da nur sagen ;), hat mich aber gefreut.


    Gruß
    DaFunk

    Re: Re: hast Du was gefunden?


    Zitat

    Original geschrieben von ganymed


    Find nur lustig, dass damit der Kauf vonh vornherein nichtig ist.
    (siehe § 935 BGB, Kein gutgläubiger Eigentumserwerb von abhandengekommenen Sachen)


    Das Eigentum kann der Käufer jedenfalls nicht erlangen.


    Außerdem begeht der Verkäufer eine Fundunterschlagung, die nach § 246 StGB strafbar ist. Eigentlich sollte diese Auktion sofort fliegen. Kann mir nicht vorstellen, dass eine Auktion, die gegen das StGB verstösst, den AGB von Ebay entspricht.


    Manchmal frage ich mich, warum ein Verkäufer die Straftat in der Auktionsbeschreibung gesteht:rolleyes:


    Gruß
    DaFunk

    So ganz eindeutig ist der Fall IMHO leider noch nicht.
    Ich halte den Fall für einen sehr gewitzten Trick, um an ein Handy zu kommen. Der Verkäufer bietet ein Gerät an, das er nicht hat, verkauft es und versendet einen Dummy an den Käufer. Du willst logischerweise nicht für einen Dummy den Handypreis bezahlen und schickst das Gerät zurück, worauf der Verkäufer einen Zeugen präsentiert, der "zufällig" die IMEI des Gerätes notiert hat. => Ermittlungen gegen dich und möglicherweise eine zivilrechtliche Klage (das wäre dann Prozeßbetrug).


    Für dich wäre in diesem Fall natürlich sehr gut, wenn du einen Zeugen dafür hättest, dass du einen Dummy aus dem Paket gezogen hast. Damit könntest du der Aussage des Zeugen des Verkäufers sicher etwas an Gewicht nehmen. War vielleicht jemand dabei, als du das Paket geöffnet hast?


    Sollte der Verkäufer dich tatsächlich anzeigen, wird der Fall sicherlich verfolgt und du bekommst möglicherweise ein Verfahren. Ob der Verbleib des Handys tatsächlich geklärt werden kann, ist mir ein Rätsel. Zumindest könntest du ja mal die IMEI des Gerätes erfragen, das angeblich in dem Paket gewesen sein soll und bei Nokia prüfen lassen, ob ein Gerät dieser Nummer wirklich existiert.
    Wie das Verfahren ausgeht :confused:, kann man leider nie wissen, denn wenn sich die Gegenseite nicht in arge Widersprüche verstrickt und eine existente IMEI angibt, die nachvollziehbar ist, könntest du auch sehr leicht verurteilt werden. Allerdings spricht der Umstand, dass der Verkäufer das Gerät ohne vorherige Bezahlung an dich verschickt hat, nicht gerade für ihn.
    Mir erscheint das alles sehr merkwürdig.


    Warte jetzt erst einmal ab, ob eine Anzeige erfolgt und lasse dich nicht einschüchtern. Ich denke, du solltest dir schon einmal den gesamten Schriftverkehr ausdrucken, damit du für den Fall der Fälle gerüstet bist.


    Gruß
    DaFunk

    Wenn du keinen Vertrag unterschrieben hast, aber Handy und Sims bei dir liegen hast, besteht eben ein mündlicher Vertrag.


    Außerdem bekommt man bei den Mobilfunkunternehmen das subv. Gerät nur, sofern man einen Vertrag abschließt. Wenn du also keinen Vertrag unterschrieben undzurückgeschickt hast, werden die ihr Handy auch wieder zurückholen;) .


    Denke nicht logisch, sondern juristisch. Das deutsche Recht hat mit Logik absolut nichts zu tun:D .


    Gruß
    DaFunk

    Zitat

    Original geschrieben von Trauma
    Das schreit nach Gesetzen,die wir anscheinend in diesem Land nicht haben.


    Man darf eben nicht vergessen, dass der Gesetzgeber niemals mit einem Fall dieser Art gerechnet hätte.
    Wer denkt schon daran, dass sich ein Mensch freiwillig für eine solche Tat opfert? Denn ohne diese freiwillige Hingabe hat man jedenfalls ein normales Tötungsdelikt, wenn nicht sogar Mord.


    Dass die Tat nun aber unter die Privilegierung des 216 StGB fallen könnte, halte ich für wirklich unbefriedigend. Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass das wirklich klappt. Denn es muß ein anderer zu der Tötung bestimmt worden sein. Und davon kann in dem Fall doch nicht unbedingt die Rede sein.
    Außerdem habe ich bei Tötung auf Verlangen immer das Bild eines schwer kranken Menschen vor mir, der um Erlösung von seinen Schmerzen bittet, jedoch nicht einen Menschen, der gern "verspeist" werden würde, geschweige denn einen Täter, der die Tötung nicht, wie bei den normalen Fällen der Tötung auf Verlangen, aus Mitleid fremdnützig, sondern aus Selbstsucht zum eigenen "Genuß" durchführt. Insofern sträuben sich bei mir alle Haare, allein beim Gedanken, hier Tötung auf Verlangen als Privilegierung anzunehmen.
    Der Gesetzgeber hat jedenfalls bestimmt nicht an eine derartige Konstellation gedacht. Für solche Fälle ist die Privilegierung nicht gemacht.
    Schade nur, dass man im Strafrecht nicht die Möglichkeit hat, im Rahmen der Auslegung den Anwendungsbereich der Vorschrift zu reduzieren. Denn das würde einer Bestrafung, für eine nachträglich unter Strafe gestellte Tat, gleichkommen, die dem Grundsatz von "Nulla poena sine lege" widersprechen, das in der Verfassung und in § 1 StGB verankert ist.
    Man wird sehen, aufgrund welcher Vorschriften die Anklage tatsächlich erfolgen wird.


    Für extrem bedenklich halte ich aber, dass sich aufgrund des Fehlens der Strafbarkeit von Kannibalismus Fälle konstruieren lassen, bei denen wirklich keine Strafbarkeit im Raume steht. Man denke nur an einen Fall, in dem das Opfer Selbstmord begeht. Vor diesem Hintergrund wäre eine Strafbarkeit von Kannibalismus wirklich erforderlich.



    Alles in allem halte ich den Fall für wirklich schlimm. Dass es so etwas wie Kannibalismus tatsächlich in Deutschland gibt, hätte ich nie geglaubt.
    Vor allem aber, dass die Kanibalenseiten öffentlich im Internet zu finden sind/waren, ohne dass sich irgendjemand genötigt sah, einzuschreiten, halte ich für unglaublich.
    Leider ist eben nicht jeder Betreiber von Websites so um Rechtstreue bemüht, wie das TT-Team. Wenn das so wäre, hätte sich dieser Fall sicher verhindern lassen. Man fragt eben nicht auf der Straße "Entschuldigung, darf ich sie essen?", das gibt es nur in der Anonymität des Internets.
    Andererseits haben sich so "wenigstens" Menschen mit ähnlichen "Interessen" gefunden, andere unschuldige, die mit Kannibalismus nichts zu tun haben wollen, wurden nicht mit hineingezogen.
    Aber auch so ist der Fall erschütternd.


    Gruß
    DaFunk

    Die Kurse/ Seminare des LRZ sind normalerweise kostenlos.
    Die meisten Angebote, stehen aber nur für bestimmte Personenkreise zur Verfügung (Studenten und Mitarbeiter der Technischen Universität München, der Ludwig-Maximilians-Universität München, der Fachhochschulen München und Weihenstephan sowie Mitarbeiter der Bayerischen Akademie der Wissenschaften).
    Das von dir angesprochene Seminar scheint mir aber nicht unter diese Beschränkung zu fallen.


    Kostenlos ist es IMHO trotzdem.


    Gruß
    DaFunk

    Ein Glück, dass ich mich bereits in die Ferien verzogen habe:D


    Aber bei der Zuverlässigkeit von MVG hat man doch sicher keinen Unterschied gemerkt, oder?;)


    Jedenfalls habe ich ohne Streik mehrfach vom Ostbahnhof bis zur Uni 60 Minuten gebraucht. Da gehe ich ja schneller zu Fuß:rolleyes:



    Gruß
    DaFunk

    Bei der Umfrage sehe ich kein großes Problem. Ich gehe davon aus, dass O²diese in Auftrag gegeben hat.


    Ich wurde nach einer Vertragsverlängerung via SMS gebeten, an der Umfrage teilzunehmen.
    In diesem Fall geht das wohl in Ordnung.


    Gruß
    DaFunk

    Ja klar. Kunde X portiert zu einem anderen Netzbetreiber und ist dann dort als Kunde X. Dann lässt er dort den Vertrag ganz normal auf Kunde Y umschreiben und schon passt es.


    Zum Portieren muß aber soviel ich weiß der Kunde noch gleich bleiben. Erst nach der erfolgreichen Portierung kann der Vertrag dann umgeschrieben werden.


    Gruß
    DaFunk