Beiträge von DaFunk

    Es sind zu unterscheiden das Bundeszentralregister und das polizeiliche Führungszeugnis.


    Im Bundeszentralregister werden verzeichnet


    § 3 BZRG


    Im polizeilichen Führungszeugnis


    §32 BZRG




    Diebstahl ist nach § 242 StGB strafbar. Bei geringwertigen Sachen ist ein Strafantrag erforderlich, ohne diesen wird die Tat normalerweise nicht verfolgt (248a StGB).
    Die Grenze zu den geringwertigen Sachen liegt bei etwa 50€. Mit viel Glück könnte man u.U. also zu einer geringwertigen Sache kommen. => Wenn der Arbeitgeber keinen Strafantrag stellt bzw. diesen zurückzieht, wird die Tat nicht verfolgt. So gesehen macht es Sinn, mit der Geschäftsleitung darüber zu sprechen. Es könnte zwar sein, dass die Staatsanwaltschaft öffentl. Interesse bejaht, aber das glaube ich eigentlich nicht.


    Sollte die Staatsanwaltschaft trotzdem zu dem Ergebnis kommen, dass die Tat verfolgt wird, oder der Arbeitgeber hält den Strafantrag aufrecht, kommt es zu einem ganz normalen Strafverfahren. Wenn sich die Freundin von dem Freund (wie kompliziert) aber so zeigt, wie du es beschreibst, also geständig ist und ihre Tat bedauert, kommt sie sicher mit einer Geldstrafe davon, die zwar als frühere Verurteilung im Bundeszentralregister vermerkt wird, jedoch als Erstverurteilung unter der Grenze von 90 Tagessätzen (und darunter wird es sicher bleiben) nicht in das pol. Führungszeugnis übernommen wird.
    Alles Wissenswerte dazu gibt es hier .


    Vor den Eltern muß sie das Verfahren einfach verheimlichen (außer wenn sie die Geldstrafe nicht bezahlen kann;)), was besseres fällt mir da nicht ein. Sie sollte einfach beim Arbeitgeber die gestohlene Ware bezahlen und mit dem Chef darüber reden.


    Gruß
    DaFunk

    Bei Alphatecc gibt es ein Bundle mit JSRF, GT2002, Halo, Kelly Slaters Pro Surfer und Matt Hoffman´s Pro BMX 2 für 279 €.
    Das Bundle scheint es in allen Filialen zu geben.
    Also kauft mal schön;) .


    Wer das DVD-Set braucht, soll sich doch einfach die Limited Edition mit der Robbie Williams-DVD dazukaufen. Schaut einfach mal, was bei Ebay für die DVD alleine bezahlt wird:rolleyes: :D


    Gruß
    DaFunk

    Aber schreibe dir unbedingt den Namen des Mitarbeiters auf, der die Verlängerung dann durchführt und lasse dir das Gesprächsguthaben schriftlich bestätigen.


    Mir wurde nämlich bei der Verlängerung ein Gesprächsguthaben fest zugesagt, erhalten habe ich es aber nicht.
    Erst nach mehreren Versuchen, wurde es mir erneut zugesagt. Bisher war aber noch nichts davon zu sehen.
    Mal sehen, was daraus wird.



    Gruß
    DaFunk

    Dann sieht es aber auch mit dem Gedanken der Nötigung schon wieder anders aus.


    Denn es wird ja nicht gesagt, dass er kaufen muß, um eine Anzeige zu verhindern, sondern es wird praktisch eine goldene Brücke gebaut.
    Die Firma sagt ja, dass die Anzeige sowieso erfolgen würde, aber im Falle der nachträglichen Legalisierung der verwendeten Kopie, darauf verzichtet wird. Das ist eher ein großzügiges Angebot, als ein Fall der Nötigung.
    Denn für die Verwendung der Software, wenn auch nur kurz nach dem Testzeitraum, hätte sowieso bezahlt werden müssen.
    Anders wäre es vielleicht, wenn gesagt würde, man solle doch 10 Schlüssel erwerben. Aber den einfachen Kaufpreis hätte die Firma sowieso einklagen können.


    Deswegen sehe ich jetz, nachdem der Link bekannt ist, keine Anhaltspunkte für Nötigung. Es handelt sich um das Angebot einer einvernehmlichen Lösung.


    Gruß
    DaFunk

    Schon mal auf der Homepage von quam probiert;) .


    Da gibt es ein Formular, bei dem du Quam-Rufnummer, IMEI und Gerätetyp eingibst. Dann bekommst du den Code.
    Der Punkt ist jedenfalls noch da, ob es auch noch geht:confused: .
    Ist aber anzunehmen.


    Gruß
    DaFunk

    Zitat

    Original geschrieben von walle
    Ich habe vor genau an meiner Homezoneadresse, auch außerhalb vom Haus selten Homezone. Das ist das Problem. Hab es online bestellt drum kann ich wohl net einfach in den Laden gehn und umtauschen :mad:
    Und wenn ichs einschick dauerts 2 Wochen hat die Hotline gemeint!


    Bei einer Onlinebestellung dauert die Abwicklung leider, da kann man wohl nichts machen. Ich würde versuchen, mir wenigstens für die Zeit ohne Handy die GG erstatten zu lassen.


    Wegen der Homezone würde ich schreiben, dass die Homezone trotz positivem Check nicht funktioniert. Eine Frist von 14 Tagen sollte zur Nachbesserung ja wohl reichen.
    Ein Tip wäre dann noch die Liste von Henning Gajek (Ich hoffe, das ist jetzt richtig geschrieben:D ). So könntest du auch zu deiner Homezone kommen.
    Falls ich die Adresse noch finde, poste ich sie:rolleyes: .


    Gruß
    DaFunk

    Re: Bußgeld-- Nachschulung


    Zitat

    Original geschrieben von Tommyboy00
    Was ich nicht verstehe:
    Es ist niemand verletzt worden (war eher ein Waldstück), es ist keine Sachbeschädigung entstanden.
    Und als ob es nicht reichen würde, dass das Auto total schrott ist und man so schon hohe finanzielle Belastungen daraus hat, drücken die einem noch ihre 3 Punkte und 75€.


    Wenn wir aber nun an die Stelle , wo du die Kurve übersehen hast, ein Fahrzeug mit einer Reifenpanne abstellen würden, wären die Folgen nur durch die nicht angepasste Geschwindigkeit ungleich schlimmer gewesen.
    Die Argumentation halte ich da nicht für gerechtfertigt.


    Die Behörde hat dich ja nicht gezwungen bei Nebel und Regen mit 65 km/h durch die Gegend zu brettern. Deswegen kann ich mir nicht vorstellen, dass du mit dieser Argumentation dort auf Verständnis stossen wirst.
    Du hast entschieden, so zu fahren und hast die Folgen verschuldet.
    Sei froh, dass niemand zu Schaden gekommen ist, sonst hättest du jetzt noch deutlich mehr Ärger am Hals.


    Du bist noch einmal mit einem blauen Auge davongekommen:) .
    Ein Brief wird dir nichts bringen, das ist sicher.


    Gruß
    DaFunk

    Re: Re: Sonderküngigung o2


    Zitat

    Original geschrieben von ralfs77


    Was heisst zu 80% geht sie nicht?


    Das wird wohl etwas in der Art bedeuten, dass sje im Wohnzimmer nicht geht, in der Küche aber schon, oder so.


    Das Handy hätte ich mir einfach sofort tauschen lassen. Du musst dich nicht auf Nachbesserung einlassen, sondern kannst ein neues Gerät verlangen.


    Wegen der Homezone kannst bzw. musst du zunächst einmal reklamieren und O² die Möglichkeit geben, die Homezone, wie zugesichert, einzurichten. Wenn das nicht klappt, kannst du dich natürlich vom Vertrag lösen. Die Homezone ist in der Tat zugesichert und muß von O² auch bereitgestellt werden. Weil es in der Beziehung in der Vergangenheit erhebliche Probleme gab, wurde ja der Homezonecheck erst eingeführt.


    Gruß
    DaFunk

    Re: Kleines Problem mit Cellular Essentials!


    Zitat

    Original geschrieben von mattzer


    1. Darf der Netzbetreiber einfach so meine Daten an irgend eine Firma aushändigen, wenn sie sagt:"eh der macht was illegales!"



    Die Abfrage direkt beim Netzbetreiber wird nicht gelingen. Die Auskunft Telefonnummer -> Name, Adresse darf nicht gegeben werden. Sie ist nur in Richtung Name, Adresse -> Telefonnummer zulässig (Datenschutz).
    Wenn du allerdings angezeigt wirst, wird der Anzeigeerstatter deine Telefonnummer angeben und gegen den Verwender dieser Nummer Anzeige erstatten, da sie ihm ja offensichtlich übermittelt wurde. Die in diesem Fall ermittelnde Staatsanwaltschaft wird keine Entscheidenden Probleme haben, die Personendaten zu erfahren. Der Geschädigte braucht diese Angaben nicht selbst zu haben.


    Zitat

    2. Was passiert wenn ich mir keine Lizenz kaufe, da ich sowieso kein Nokia mehr hab!?


    Sagt die Firma ja. Sie zeigen dich an;) .


    Zitat

    3. Was währe das schlimmste was mir passieren kann, wenn die mich Anzeigen?(das schlimmste ist, das der Vertrag auf meine Mutter geht Würde es aber auf meine Kappe gehen lassen!)


    Kann ich mir vorstellen. Wenn der liebe Sohn Mist baut, geht doch nicht die Mutter in den Bau:D .
    In Betracht kommen für die Strafbarkeit Leistungserschleichung, Computerbetrug, Betrug, Diebstahl usw. In welche Abteilung die von dir vorgenommene Handlung fällt, kann ich dir spontan und ohne meinen schlauen StGB-Kommentar auch nicht sagen.
    Jedenfalls würde ich in deinem Fall, sofern du nicht vorbestraft bist und du schon als Erwachsener i.S.d. StGB giltst, von einer Geldstrafe ausgehen, die sicherlich etwas höher liegt, als 30€;).
    Und wie ich gerade deinem Profil entnehme, bist du noch Jugendlicher und würdest damit vermutlich dem Jugendstrafrecht "zum Opfer fallen". Das würde dann wohl auf Sozialstunden hinauslaufen.


    Ich würde das Programm in deinem Fall einfach registrieren und fertig ist die Sache. Du kannst, sofern du nicht mehr an der Nutzung interessiert bist, den Code ja (!!!einmal!!!) weiterverkaufen.


    Gruß
    DaFunk