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Original geschrieben von hollyj
Und jetzt abba ich!
Seine Antwort war sinngemäß - Gerät war Weihnachtsgeschenk in 2001, keine Unterlagen vorhanden. Ist das Gerät noch als "neu" zu betrachten obwohl es bereits fast ein Jahr alt ist? Und gehören nicht zu einem als "neu" verkauften Gerät auch die Garantieunterlagen? Was ratet ihr mir?
Das eine schließt das andere nicht aus. Wenn in der Beschreibung etwas von neu steht, kann man daraus nicht zwangsläufig ableiten, dass ein Gerät kürzlich gekauft wurde. Neu ist im Sinne von "nicht gebraucht" zu verstehen. Auch ein Gerät, das ein Jahr verpackt beim Verkäufer lag, ist noch neu. Das ist nichts anderes, als wenn der Händler von guenstiger.de ein Gerät an dich schickt, das schon ein Jahr auf Lager lag. Ich würde auch die Garantieunterlagen nicht als zwingend sehen, wenn etwas als neu deklariert ist. Zum Beispiel im Falle des ungeliebten Geschenkes sind diese ja meist nicht vorhanden, das Gerät ist aber neu.
Auch wenn ich etwas mißtrauisch bin, weil ich einfach nicht glauben kann, dass jemand ein Gerät erst nach einem Jahr Lagerung und ohne es benutzt zu haben verkauft (Stichwort Preisverfall), sieht es, sofern der Käufer die Wahrheit sagt, schlecht für dich aus. Du musst eigentlich den Vertrag erfüllen.
In Zukunft solltest du vor dem Bieten genau nachfragen.
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Original geschrieben von DeeJayDave
Meint ihr, es lohnt sich sowas anzuzeigen? Was muss ich beachten? Soll ich zur Polizei oder zu einem Anwalt gehen?
Bei der Polizei kannst du mit dem Fall nicht landen. Die interessiert sich nicht für den nicht erfüllten Vertrag.
Deine Möglichkeit wäre, entweder durch einen Anwalt oder selbst die Erfüllung des Vertrages auf dem Zivilrechtsweg durchzusetzen. Dabei könntest du dich auf den geschlossenen Kaufvertrag berufen. Das Problem (Danke Ashd:) ) ist, dass bei Minderjährigkeit des Spaßbieters auch kein gültiger Kaufvertrag vorliegt. Da aber die Nutzungsbedingungen die Volljährigkeit verlangen, könnte man natürlich überlegen, ob eine Täuschung vorliegt, für die die Eltern geradestehen müssten. Aber ich denke, der Aufwand lohnt sich nicht, zumal der Bieter offensichtlich bei Ebay schon als Spaßbieter ausgemustert wurde. Deswegen rate ich dir zur Meldung bei Ebay, damit du die Gebühren nicht bezahlen musst. Dann bleibt aber leider kein anderer Weg, als den Artikel neu einzustellen. Sorry, ist aber der leichtere Weg:( .
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Original geschrieben von wer?
Naja, ich habe die Sache dann auf sich beruhen lassen. Ich denke das es nicht viel bringt, das noch weitere Nachforschungen anzustellen, oder Mahnungen zu schicken.
Ich hab das Handy jetzt einfach noch mal rein gesetzt...
aber es ist schon echt nervig, -sowas-
Ganz meine Meinung! Was anderes lohnt sich einfach nicht, bzw. die Erfolgsaussichten sind bescheiden, wenn man von jugendlichen Spaßbietern ausgeht.
Gruß
DaFunk