Beiträge von DaFunk

    Du meinst, was geschmackvolles, so wie bei T(ool) T(ime):D


    Also, wenn es nicht zu viele Umstände machen würde, wäre das natürlich schon schön. Ich kann leider auch keinen Beitrag dazu anbieten, weil meine grafischen Fahigkeiten irgendo beim Strichmännchen liegen:rolleyes: .


    Schnee auf dem TT-Logo wäre schon was, finde ich.
    Die Mütze wäre aber auch nicht schlecht.
    Nur hat wahrscheinlich nicht recht viel Dekoration Platz.



    Gruß
    DaFunk


    Der ist ja toll
    :top:

    Es ist insofern einmal ganz einfach, weil deine Bekannte ein Recht am eigenen Bild hat. Ich gehe jetzt mal davon aus, dass sie eine "uninteressante" Privatperson ist, weswegen eine öffentliche Zurschaustellung eines Bildes von ihr, ohne ihr Einverständnis, durch nichts gerechtfertigt ist.


    Sie kann Entfernung des Bildes verlangen. Zudem kommen ggf. Ansprüche auf Schmerzensgeld bzw. Schadensersatz gegegn denjenigen, der das Bild veröffentlicht hat.


    Schritte gegen die Mods möglicherweise, weil sie nichts gegen diese Rechtsverletzung unternommen haben. Sie haben möglicherweise ein unerlaubte Handlung (sprich Persönlichkeitsrechtsverletzung) durch Unterlassen begangen, sofern man ihnen durch die Modtätigkeit eine Pflicht zum Einschreiten "anhängen" kann.
    Bei den Kommentaren durch die User kommen z.B. Beleidigung usw. in Betracht.


    Das hängt aber alles von den konkreten Umständen ab.
    Wenn du magst, kannst du mir die gern per PM mitteilen, vielleicht kann ich dir ja noch Tipps geben.


    Jedenfalls sollte sie darauf bestehen, dass das Bild entfernt wirdund sich auf ihr Recht am Bild berufen. Damit ist sie auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
    Vielleicht auch rechtliche Schritte androhen bzw. vorbehalten, um etwas Druck zu machen. Das wirkt oft Wunder;)


    Gruß
    DaFunk

    Zitat

    Original geschrieben von Jochen

    Mag sein, daß es ein Schnellschuß war. Aber ganz sicher war es nicht unüberlegt, willkürlich oder gar völlig ohne jegliche Grundlage motiviert.


    Das war eben spontan seine Rechtsauffassung.
    Ich halte die Auffassung aber auch für logisch. Hätte ich nicht zufällig beim Jurastudium was anderes gelernt, hätte ich vermutlich das gleiche gesagt.
    Vor ein paar Jahren habe ich ja auch noch nichts vom gutgläubigen Erwerb gewusst und als ich davon erfahren habe, habe ich den Prof. ziemlich dumm angeglotzt, als er erklärt hat, dass man so einfach das Eigentum verlieren kann. Deswegen hat die Threadschließung mein volles Verständnis.


    Zitat

    Original geschrieben von Jochen

    So, nun versetzt Euch in unsere Lage als Forumsbetreiber. Welche Wahl trefft Ihr?


    In der Tat würde ich alles schließen, was mir irgendwie illegal vorkommt. Deswegen würde ich auch sagen, dass ihr lieber zuviel schließt, als zu wenig.
    Mit den Usern kann man ja dann ggf. darüber reden, den Thread wieder zu öffnen, wenn tatsächlich ein legaler Thread dabei ist.
    Mit der Staatsanwaltschaft aber vermutlich nicht, wenn das Unheil im offenen Thread schon passiert ist.
    Hier will sicher keiner, dass ihr Ärger bekommt, oder das Forum wegen einem offenen illegalen Thread vom Netz muß.
    Der Gefahr bin ich mir bewusst, deswegen schätze ich wirklich, dass es das beste ist, wenigstens zeitweise Threads, die nach Eurer Auffassung problematisch sein könnten, zu schließen.


    Gruß
    DaFunk

    Zitat

    Original geschrieben von censtar
    Nur weil man einen Artikel bei ebay gekauft hat, heißt es noch lange nicht, dass Chekker oder sein Freund dadurch der Eigentümer dieses Gerätes geworden ist. Auf dem Proto steht bestimmt irgendwo "Property of SonyEricsson", und da könnte er 2000 Euro für bezahlt haben, gehören tut das Gerät SonyEricsson, ob sie das dann zurückfordern oder nicht ist eine ganz andere Sache. Zur Herkunft des Gerätes hat Chekker meiner Meinung nach genug gesagt, um sicherzustellen, dass er nicht beweisen kann, dass dieses Gerät legal im Besitz seines Freundes ist.


    Aber nur, weil Prototyp auf dem Gerät steht, heißt das auch nicht, dass das Gerät Eigentum von SonyEricsson ist.
    Mickey09 hat das schon ganz richtig erklärt.
    Das Eigentum kann auf den Freund von Chekker übergegangen sein.

    Zitat

    § 932
    Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten
    (1) Durch eine nach § 929 erfolgte Veräußerung wird der Erwerber auch dann Eigentümer, wenn die Sache nicht dem Veräußerer gehört, es sei denn, dass er zu der Zeit, zu der er nach diesen Vorschriften das Eigentum erwerben würde, nicht in gutem Glauben ist.


    Zum Beispiel, wenn das Gerät dem Verkäufer leihweise zur Verfügung gestellt wurde. Er war dann berechtigter Besitzer. In diesem Fall handelt es sich nicht um ein Gerät, das abhanden gekommen ist. Folglich kann es gutgläubig erworben werden, der Käufer erlangt das Eigentum. SonyEricsson hätte in diesem Falle das Eigentum verloren.


    Ich denke überhaupt, dass diese Überlegungen die Moderation unmöglich machen würden. Denn so müsste man sich ja wirklich bei jeder Frage zu einem Gerät überlegen, ob der Fragesteller Eigentümer des Gerätes ist oder nicht. Denn genauso verhielte es sich ja mit einer Frage zu einem gestohlenen "normalen" Handy.


    Mag sein, dass die Schließung des Threads Sinn macht, die Begründung stimmt jedenfalls nicht:D . (Ich bin halt ein Erbsenzähler ;))
    Warum die Begründung nicht stimmt, hat Mickey09 ja schon erklärt.
    Seine Erklärung würde ich jedenfalls voll unterschreiben.


    Gruß
    DaFunk

    Kommt drauf an:rolleyes:


    Receiver klingt mir jetzt sehr nach Sat-Anlage. Bei Sat-Anlagen ist es so, dass man pro Receiver nur ein Programm sehen kann. Also im Wohnzimmer läuft ARD und das Programm wird auch ins andere Zimmer übertragen.
    Habt ihr nur eine Einteilnehmer-Anlage, kannst du nur einen Receiver anschließen und damit gleichzeitig nur ein Program anschauen. Dann braüchtet ihr noch einen anderen LNB (Empfangsteil außen an der Schüssel). Bei der Mehrteilnehmeranlage brauchst du noch einen Receiver, der dann im Wohnzimmer stehen müsste.


    Ich habe eine Mehrteilnehmeranlage (Sat) mit zwei Receivern. Einen fürs Wohnzimmer und einen für das Dachgeschoss. An dem Receiver fürs Dachgeschoß habe ich den Sender von dem Übertragungssystem hängen. Und über den Empfänger kann ich dann das Fernbedienungssignal nach oben übertragen und so den Receiver steuern und das Programm umschalten.


    Die billigsten Übertragungssysteme beginnen so ab ca. 50-60 €, manchmal gibt es die Dinger inzwischen sogar schon bei Aldi, als ich das System wollte, habe ich noch ewig gesucht, nur um dann in einem kleinen Elektroladen für Freaks fündig zu werden (hat mich damals 250 DM gekostet) :D


    Wenn du mir sagst, ob ihr eine Sat-Schüssel, oder eine terrestrische Antenne habt, kann ich dir etwas besser helfen (soweit ich dem ganzen technisch folgen kann;) )


    Bei einer normalen Antenne müsste man zum Beispiel einen kleinen Umweg über einen Videorekorder nehmen und dann über den Videorekorder das Programm wechseln. Jedenfalls bei meinem Übertragungssystem. Kann sein, dass es da inzwischen auch schon besseres gibt.


    Gruß
    DaFunk

    Zitat

    Original geschrieben von mik603
    [B]
    Danach kann ich WAndlung in anspruch nehmen. (Hotline)


    Wieviel muß ich denn dann bezahlen? Damals gabs das 7650 z.Bsp noch nicht.
    B]


    Dann hat die Hotline auch ein altes BGB. Wandlung gibt es nicht mehr. Jetzt heißt das Rücktritt.


    Du meinst also, wieviel du beispielsweise für das 7650 bezahlen musst, wenn du dein Gerät zurückgibst und dafür das 7650 willst?


    Eigentlich müsste dir der Händler zwar den vollen damaligen unsubventionierten Gerätepreis zurückbezahlen, wie du aber dem Urteilslink, den ich oben gesetzt habe, entnehmen kannst, stellen sich die Händler da oft quer.


    Alternativ könntest du natürlich vom Gesamtvertrag zurücktreten (damals beide Verträge wandeln) und einen neuen zu den jetzt gültigen Preisen/ Bedingungen abschließen. Ich gehe deswegen davon aus, dass du ohne größere Probleme ein anderes Gerät aus der Palette zu den jetzigen Preisen auswählen darfst. Ganz korrekt wäre aber, wie gesagt, wenn du für dein 6310, statt dem bezahlten Betrag, den damals im Prospekt angegebenen Normalpreis ausbezahlt bekommen würdest. Nehmen wir also den heutigen Preis des 6310i als Beispiel, würdest du 1€ für das Gerät bezahlen, beim Rücktritt von dem Kaufvertrag (Wandlung) hättest du aber einen Anspruch auf Auszahlung von 499€. Für diesen Betrag könntest du dann ein neues (unsubventioniertes) Gerät erwerben. Bei Vodafone kostet das 7650 ohne Vertrag derzeit 699€, es ergibt sich also im Beispiel ein Aufpreis von 200€. Wenn es dir aber gelingen sollte, Vodafone von der AUszahlung zu überzeugen, könntest du dich ja sicher an einen der TT-Hoflieferanten halten;)



    Gruß
    DaFunk

    Zitat

    Original geschrieben von xoduz
    Übrigens gehts mir hier wirklich nicht darum, irgendwelchen Nutzen draus zu schlagen, viel zu viel Kleinkram, interessiert mich nur..


    Wäre doch auch nicht schlimm.


    Hier noch ein Link mit dem Urteil zu einem solchen Fall. Der Mobilfunkvertrag wurde zusammen mit der Wandlung (damals gab es die noch;) ) aus wichtigem Grund gekündigt.


    Eigentlich muß man sich auch in dem von dir geschilderten Fall an den Händler halten. Denn er allein ist für sämtliche Ansprüche aus der Gewährleistung verantwortlich. Im Optimalfall kauft der Kunde im Shop eines Netzbetreibers ein, dann fällt das alles zusammen:D Mit dem Hersteller hast du insoweit nichts zu schaffen.
    Der Händler wird aber vermutlich ;) beim Hersteller sein Geld zurückholen.

    Zitat

    Original geschrieben von xoduz
    Mann, dann ist das, was ich in der Schule gelernt hab, schon wieder veraltet?:(


    Leider ja. Seit der Schuldrechtsreform ist vieles anders.



    Zitat

    Original geschrieben von xoduz

    Seh ich das aber richtig, dass ich schon beim allerersten Kaputtgehen die Wahl habe, ob der Hersteller mein Gerät repariert oder mir ein neues gibt? Dann hätte ich ja gar nicht zwei Wochen auf mein 7650 warten müssen, sondern einfach ein Neues verlangen können, oder?


    Das siehst du eigentlich richtig. Nur musst du dich an den Händler wenden. Gehst du direkt zum Hersteller bzw. NSC, dann berufst du dich dort nicht auf Gewährleistung, sondern auf Garantie und bist insofern auch schlechter gestellt, weil du dich damit freiwillig den meist schlechteren Garantiebedingungen unterwirfst.
    In AUsnahmefällen kann zwar der Händler den Austausch gegen ein Neugerät verweigern und sich auf unzumutbar große Kosten durch den Austausch berufen, dafür ist er aber beweispflichtig und hat schlechte Karten, den Beweis zu führen. Beim Händler, sofern er sich rechtstreu verhält, musst du keine zwei Wochen warten.


    Zitat

    Original geschrieben von xoduz

    mir ist noch was eingefallen. Aendert es etwas, wenn das Handy Sim- oder Netlock hat? Dann ist der Vertrag ja noch eindeutiger auf das Handy zugeschnitten..


    Gute Frage:D
    Die Verknüpfung zwischen Handykauf und Mobilfunkvertrag ist in diesem Fall jedenfalls noch deutlicher erkennbar, als in den Beispielen von Nebelfelsen.
    Das dürfte die Lage aber nicht weiter berühren, denn das Handy gibst du ja auch in diesem Fall als defekt zurück und musst versuchen, den Vertrag loszuwerden.


    Gruß
    DaFunk

    Zitat

    Original geschrieben von McTristan
    auf heise.de gibt es dazu einen guten Artikel - anscheinend ist wirklich nur O2 im Moment betroffen, dort allerdings sämtliche Kunden ...


    Hier der Link zu dem angesprochenen Artikel.
    Ich hoffe mal, dass O² die Nummer inzwischen gesperrt hat, auch wenn die Sperrung einer einzelnen Nummer nur in diesem einen Fall hilft.