Beiträge von DaFunk

    Zitat

    Original geschrieben von ashd
    Sollte ich Unsinn erzählen (es ist schon spät und ich habe bereits einige Gläser Rotwein getrunken), wird DaFunk mich sicherlich korrigieren. :)


    Nicht nötig:)


    Ein Mahnverfahren macht in der Tat nur bei Geldforderungen Sinn. Es ist nicht statthaft, sofern kein fälliger Anspruch auf Geldzahlung vorliegt. Auch, wenn der Anspruch von einer noch nicht erbrachten Gegenleistung abhängig ist, ist das Mahnverfahren nicht statthaft.


    Zitat

    Original geschrieben von ashd

    Vielleicht will sich ja jemand noch zu diesem Thread äußern:
    => http://www.telefon-treff.de/showthr...&threadid=25966


    Jetzt aber zu diesem Thread.
    Die Aussagen des Threads sind wirklich noch ergänzungsbedürftig. Danke für den Hinweis.:)


    Es handelt sich um ein Problem des Gefahrüberganges.
    Abhängig machen muss man das von den Vereinbarungen und Rahmenbedingungen.
    Die größte Frage ist, ob eine Bringschuld, Schickschuld oder Holschuld vorliegt.
    Trägt der Verkäufer die Versandkosten, geht die Gefahr mit Übergabe an die Transportperson über. Allerdings ist man insofern beweispflichtig und muss in Streitfall beweisen, dass das Paket aufgegeben wurde.
    (Schickschuld)


    Inzwischen ist aber normal geworden, dass der Käufer die Versandkosten trägt. Auch das Risiko eines solchen Versandes trägt der Käufer.
    Allerdings nehmen Gerichte teilweise an, dass der Verkäufer in diesem Fall versicherungspflichtig ist (Versandkosten hätte der Käufer tragen müssen).
    Grundsätzlich kann man aber davon ausgehen, dass in dem Fall, wenn der Käufer die Versandkosten bei Ebay trägt, eine Holschuld vorliegt. Es wurde dann nachträglich der Versand vereinbar und es wird auf Risiko des Käufers verschickt.
    Ohne Absendenachweis bringt das aber nicht wirklich viel weiter.


    Gruß
    DaFunk

    Zitat

    Original geschrieben von mr2000

    Jeder Hersteller hat "Garantiebedingungen", die auf den in diesem Lande geltenden Gesetzen fußen. Die allgemeine Rechtsprechung geht davon aus, das du dem Hersteller ( egal ob Mobile oder Fernseher) die Möglichkeit zur Nachbesserung oder Wandlung in angemessener Fist geben musst.


    Einverstanden?


    Nö.
    Ich bin deswegen nicht einverstanden, weil wir zunächst nicht von Garantie, sondern von Gewährleistung sprechen. Und für die Gewährleitsung hat der Hersteller ganz sicher keine Bedingungen zu stellen. Garantie und Gewährleistung muß man strikt trennen.


    Und dann möchte ich euch beide bitten, eure BGBs in die Tonne zu schmeißen und neue zu kaufen. Was ihr da erzählt klingt mir nämlich ganz arg nach einer alten Auflage:rolleyes: .


    Den Begriff der Wandlung werdet ihr in einem aktuellen BGB nicht mehr finden.
    Heute wird zwischen zwei Stufen unterschieden.
    In der ersten Stufe steht dem Kunden die sog. Nacherfüllung zu.
    Diese setzt sich aus Nachbesserung und Neulieferung zusammen.
    Der Kunde hat dabei das Wahlrecht.
    Das bedeutet mit anderen Worten, dass der Kunde bestimmen darf, ob das Gerät repariert wird, oder ob es gegen ein neues getauscht wird. Dem Händler stehen drei Nacherfüllungsversuche zu, insoweit stimme ich mit euch überein.
    Scheitern die Nacherfüllungsversuche, gelangen wird zu Stufe zwei.
    Auf der zweiten Stufe, stehen dann Rücktritt vom Vertrag oder Minderung.



    Und selbst wenn du von dem Kaufvertrag zurücktrittst, sind Mobilfunkvertrag und Kaufvertrag dennoch zu trennen. Der Mobilfunkvertrag besteht zunächst einmal unabhängig weiter. Vielleicht kann man im Einzelfall einen Ausweg finden, auch den Mobilfunvertrag zu Umgehen, beispielsweise, wenn der Kunde ansonsten kein Gerät hat, mit dem er den Vertrag nutzen kann und er so ein unsubventioniertes kaufen müsste. Diese Diskussion ist aber wohl eher an der Realität vorbei, weil man davon ausgehen kann, dass man vom Händler ein anderes Gerät bekommt.


    @ Xoduz:
    BGB oder AGB? BGB ist ein Gesetz und AGB sind nur die Geschäftsbedingungen, die der Händler selbst festlegt und deren Gültigkeit erst an den §§ 305 ff BGB gemessen wird;)


    Gruß
    DaFunk

    Ich muß sagen, dass ich auf meiner O²-Karte nur einmal eine 0190-SMS bekommen habe, danach war Ruhe. (Glücklicherweise, denn es ist meine Hauptkarte)


    Ganz schlimm ist es, ohne etwas über den Betreiber sagen zu wollen, mit meiner D2-Karte. Die musste ich inzwischen zur Schubladenkarte machen, weil ich pro Tag 3-4 Anrufe dieser Art bekommen habe. Was dann nach einer Woche auf meiner Mailbox los ist, wenn ich die Karte am WE anwerfe, kann man sich ja vorstellen:rolleyes: .
    Denn leider hat D2 ja diese praktische Mailbox, die auch Anrufer registriert, die sofort wieder auflegen. Gegen diesen MIst sollte wirklich etwas unternommen werden.


    Auf meiner O²-Nummer ist übrigens alles in Ordnung.
    Sonst hätte mich das Handy aus den Federn geschmissen:D


    Gruß
    DaFunk

    @ ashd & Johnny B.:


    Erstmal danke euch beiden. Das Urteil war mir nicht bekannt, ist aber, soweit es den willkürlichen Ausschluß verbietet nachvollziehbar. Da aber hier sowieso keine willkürlichen Sperrungen stattfinden, halte ich die Diskussion für eher theoretischer Natur und allerhöchstens für das Geplauder geeignet, wenn nicht sogar noch eher für ein juristisches Forum.



    Ich finde wirklich, dass das Team hier seine Aufgabe sehr gut löst und auch sehr viel Geduld aufbringt, bevor die letzte Konsequenz gezogen wird und ein User gesperrt wird.


    @ R. U. Serious:


    Würde man diese Klausel zur willkürlichen Sperrung verwenden, könnten aber die Gerichte dennoch ein Problem damit haben. Dann würde das Gericht ja vielleicht auf die Idee kommen, dass das Ermessen in dieser Form nicht besteht, überschritten wird usw.
    Das ist aber wohl nur graue Theorie:)


    Gruß
    DaFunk

    Ich habe es mal schnell durchgelesen.


    Angeblich ist das ein Programm, das es ermöglicht, jede Software auf dem Handy auszuführen. Funtkionieren soll das angeblich so, dass du eine Verbindung zu einem Server hast und auf diesem Server bzw. deinem PCdas gewünschte Programm (im Beispiel der Internet Explorer) läuft und dir dann die Bilder aufs Handy übermittelt werden.


    Wenn ich das richtig sehe, greifst du mit dem Handy letztendlich auf deinen eigenen PC zu, denn man muß im Programm die IP des Computers angeben, auf den man zugreifen will. Es könnte also sein, dass man das Programm nur nutzen kann, wenn man eine feste IP hat.


    Es klingt ganz praktisch, die technischen Anforderungen gehen aber aus der Anleitung nicht ganz klar hervor.


    Zitat

    ActiveViewer® is the first application that allows users to control their home and office computers remotely using a Java-enabled cellular phone or PDA.


    AV ist die erste Applikation, die es dem Anwender erlaubt, ihren Privat- oder Bürocomputer mit einem Java-fähigen Mobiltelefon oder PDA fernzusteuern.


    EDIT: Auf gut Deutsch hast du das Handy in der Hand, siehst das Bild vor dir, das normalerweise auf dem PC-Monitor erscheinen würde. Du gibst am Handy irgendwelche Befehle ein, die vom Server in Zeigerbewegungen oder Klicks umgewandelt werden. Du stehst also auf der Straße, aber sitzt doch vorm PC.


    Ich hoffe,das hilft dir.


    Gruß
    DaFunk

    Re: TV per Infrarot.


    Zitat

    Original geschrieben von FJ3110
    Hi,


    dass man das ja auch per Infrarot lösen könnte.


    Nein, das kann man nicht:D .
    Bei Infrarot braucht man nämlich direkten Sichtkontakt zwischen Sender und Empfänger.
    Was du suchst, ist sicher eines dieser Funkübertragungssysteme.
    Wenn ich dich richtig verstehe, habt ihr eine ganz normale Dachantenne.
    Du müsstest den Sender von so einem Übertragungsset einfach an einem Gerät mit Scart-Anschluß (Ausgang) anschließen. Dann wird das Signal übertragen. (Ich gehe davon aus, dass man so auch das Antennensignal abgreifen kann)
    Am besten fragst du wegen den genauen Möglichkeiten in einem Elektroladen nach. Normalerweise hat die Systeme jeder Elektromarkt da.


    Die Übertragungsqualität ist eigentlich recht gut. Ich bemerke jedenfalls bei der Übertragung vom Dachgeschoss in den Keller quer durchs Haus keine sichtbaren Qualitätsverluste.
    Allerdings kommt es schon vor, dass das Bild zusammenbricht, wenn Sender und Empfänger zu weit auseinander liegen und sich dazwischen eine Person bewegt. Meist kann man das aber durch Positionsveränderung des Empfängers beheben. Ich habe inzwischen einen optimalen Standplatz gefunden.


    Gruß
    DaFunk

    Zitat

    Original geschrieben von mojn

    Und nun trampelt auf mir rum... :D


    Wenn du so nett darum bittest;)


    Zitat

    Original geschrieben von mojn

    Ich erinnere da an die Dienstleister, die auch nicht grundlos einen Kunden ablehnen dürfen, weil ihnen dessen Nase nicht passt (Taxi).


    Ich finde schon, dass die Idee mit dem Hausrecht hier zieht. Ein Taxi ist ein öffentliches Verkehrsmittel. Deswegen kann man in gewissem Umfang einen Kontrahierungszwang annehmen. Auf ein Taxi kann man zudem angewiesen sein.
    TT ist letztendlich für die User "nur" Freizeitgestaltung, für die Verantwortlichen letztendlich auch "nur" ein Hobby, das Geld kostet. Auf dieses Forum ist keiner zwingend angewiesen und wenn ein User des Forums verwiesen wird, ist die einzige Konsequenz für ihn, dass er sich ein anderes Forum suchen muß. Der Fahrgast geht zu Fuß.


    Und wenn man das Forum weiter mit dem Taxi vergleicht, hat der Taxifahrer sehr wohl das Recht, den Fahrgast zu Fuß weiterzuschicken, wenn er während der ganzen Fahrt vom Fahrgast beleidigt wird. Und ebenso hat das TT-Team das Recht, einen User zu verbannen. Ganz abgesehen davon, dass bei noch nie grundlos eine User gesperrt wurde.


    Auch das Recht auf freie Meinungsäußerung zieht nicht so ganz. Man darf die Meinung zwar frei äußern, aber hat doch sicherlich keinen Anspruch darauf, dass das gerade auf der Plattform TT passiert.
    Außerdem ist die Art der Meinungsäußerung entscheidend. Wenn ich sage "Das Test- und Wertungssystem der Co**ect halte ich für unvollkommen", wird mir ein entsprechender Thread nicht geschlossen. Wenn ich aber sage "Gebt dem Team der Co**ect saures und beschwert euch in wilden Horden", dann ist diese AUssage extrem schlossgefährdet, denn

    Zitat

    Ich denke, dass an sich nur Threads geschlossen werden dürften, in denen es derart abgleitet, dass Beschimpfungen, Beleidigungen, Straftaten oder Aufhetzereien überhand nehmen.


    Und ein solcher Aufruf ist schon hart an der Grenze zum Aufruf, die Redaktion der Co**ect zu belästigen.


    Ich habe bisher noch nicht erlebt, dass ein sachlich geführtes Thema geschlossen wurde, weil das Thema nicht genehm war. Das Schloß kam immer erst, wenn die Stimmung immer gereizter wurde und einer sachlichen Diskussion jede Grundlage entzogen war. Also an einer Stelle, wo ohnehin nichts sinnvolles mehr dabei herausgekommen wäre. Und genau das ist auch die Aufgabe der Moderation. Es hilft ja nichts, wenn das Thema offen bleibt, sich aber die User die Köpfe einschlagen.


    Zitat

    Der Abschuss ist allerdings in der Tat das häufige Geschrei nach Schlössern oder Schließungen, in denem man schnell das Gefühl bekommt, hier seien so einige Spiesser am Werk, die gerne den "Besseren" spielen wollen.


    Finde ich eigentlich nicht. Das zeigt nur, dass die an der Diskussion selbst beteiligten keinen Wert mehr auf diese Art der Diskussion legen und selbst einsehen, dass ein Fortsetzen nur noch zu weiteren Konflikten führen würde oder das Thema komplett verfehlt wird.


    Gruß
    DaFunk

    Dankeschön!:)
    Ich finde auch dass das ganze so recht übersichtlich ist. Und selbstverständlich werde ich auch weitermachen. Nur dass in Zukunft die Linkliste (hoffentlich) auch die in diesem Thread beantworteten Fragen auflisten wird.


    Im Thread findet man jetzt die Probleme nach der Beschreibung, in der Suche klingen die Titel der Threads dagegen immer gleich ("Habe ein Problem mit Ebay"). So hat jeder etwas davon, wenn er statt der normalen Suche diesen Thread zur Suche verwendet.
    Ich denke doch, dass das ein guter Weg ist.


    Nochmal danke für die Zustimmung, denn


    Zitat

    So macht ein Forum Spass!

    :)


    Gruß
    DaFunk