Beiträge von DaFunk

    Ihr seid aber auch streng mit dem Begriff Schummelthread.


    Ich würde die Grenze zum einen bei der Eigeninitiative des Fragestellers ziehen. Wenn man den Eindruck hat, dass der Fragesteller am liebsten ohne jeden eigenen Einsatz die Hausaufgaben gemacht haben möchte, würde ich genauso streng, wie ihr, den Thread schliessen. Wenn man aber beispielsweise merkt, dass der Fragesteller, wie hier , sich intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt hat, aber trotzdem noch eine Frage hat, halte ich diese Frage für legitim. Ein solcher Thread sollte, wie tatsächlich der Fall, offen bleiben.
    Ich würde zum Beispiel nie in einen Thread posten, in dem direkt nach der Lösung einer Hausaufgabe gefragt wird. Aus dem Alter bin ich raus:p .


    Eine zweite Grenze ist für mich die Art der erbetenen Hilfe. Hierbei ist eine Grenze ganz klar beim Detailreichtum. Möchte ein User eine detaillierte Auskunft, die die Lösung umfasst, ist das ein klarer Fall für das Schloß.
    (Beispiel einer Sammlung von Argumenten Pro/contra zu einem Thema)
    Wenn aber eine allgemeine Frage gestellt wird, die nur zu allgemeinen Tipps führen kann (Beispiel Protokoll), halte ich die Bezeichnung des Threads als Schummelthread für absolut ungerechtfertigt. Denn diese Informationen kann und darf man beim Erarbeiten von Hausaufgaben oder Klausuren verwenden. Das ist ganz legitim. Die Bezeichnung Schummelthread trifft da die Lage nicht ganz und beleidigt IMHO den User, der sich nur erlaubte Hilfsmittel beschaffen möchte, aber die passenden Quellen im Web nicht findet.


    Versteht das bitte als Anregung und weniger als Kritik
    ;)


    Gruß
    DaFunk

    Das Thema wurde bereits diskutiert.
    Wenn du die Suche verwendest, findest du sicher was.:)


    Offenbar wurde bei O² über einen Zeitraum zu wenig Grundgebühr abgebucht. Dieser Fehler wurde nun behoben. Deswegen wird dir nun der korrekte Betrag in Rechnung gestellt. Es ist also keine Erhöhung, sondern eine Berichtigung.


    Gruß
    DaFunk

    Zitat

    Original geschrieben von Thorsten
    Hallo,


    also eins verstehe ich nicht:


    ihr alle macht die Banken schlecht, sicherlich gibt es schwarze Schafe, aber es gibt auch noch anstängie Bänker!


    Also aus meiner Sicht gibt es mehr schwarze Schafe. Als ich ein Girokonto eröffnen wollte, wobei ich über kein festes Einkommen verfügte, hat die "nette" Kundenberaterin der Sparkasse erst einmal einen Stapel mit Versicherungsformularen ausgepackt und wollte mir unbedingt Versicherungen und Geldanlagen aufschwatzen, die immerhin monatlich 200 DM meines nicht vorhandenen Einkommens verschlungen hätten (gut, dass ich meinen Verstand dabei hatte und nicht unterschrieben habe). Vor diesem Hintergrund kann man sicher kein Vertrauen mehr in Banken und deren Mitarbeiter haben.


    Die Aussage von T-bold47 kann ich übrigens nur bestätigen. Man braucht sich auch nur kurz bei der Schuldnerberatung erkundigen, um zu erkennen, dass wirklich jeder Schuldner einmal so klein angefangen hat, bevor es zum großen Knall kam und zum Beispiel ein neues Auto her mußte. DIe Option, Schulden zu machen, sollte man wirklich nur im äußersten Notfall nutzen, denn mit Schulden ist es, wie mit Handys. Es werden immer mehr und mehr;) .

    Am bekommen wird es bei einem Kredit sicher nicht scheitern. Wenn ich mich erinnere, dass mir einige Banken zu der Zeit, als ich gerade mein Abi gemacht habe, ohne Probleme Kredite in der Größenordnung von 10000 DM und mehr geben wollten, glaube ich kaum, dass es bei 2000€ ein Problem gibt.


    Allerdings muß ich mich meinen Vorrednern anschließen. An deiner Stelle würde ich keinen Kredit aufnehmen. Erstens sind die Konditionen dieser Konsumkredite ziemlich besch....(nach Belieben fortsetzen;) ) und zweitens ist es den Banken ziemlich egal, wenn sie dich mit einem Kredit ins Elend stürzen. Halte es, wie anscheinend viele hier im Forum und ich auch. Kaufe nur ein Auto, wenn du das Geld dazu vor dir auf dem Tisch hast. Denn wenn es ein entscheidendes Problem für dich ist, 2000€ zusammenzukratzen, könnte ein Kredit über diese Summe ebenso schnell ein Problem werden. Und warum sollte man sich mit Verpflichtungen belasten, die nicht unbedingt sein müssen?


    Also lass es besser bleiben.:top:


    Gruß
    DaFunk

    Was die GEZ macht, ist mir ein wenig abstrus, aber ich will es mal schildern.
    Ich bezahle derzeit zweimal die Gebühr, weil ich an Haupt- und Ferienwohnsitz ein Gerät habe und das ganze völlig legal haben möchte:D .


    Vorher habe ich mich erkundigt, ob man zur Zahlung an beiden Orten verpflichtet ist, wenn man nur an einem Ort gleichzeitig schauen kann. Dies wurde bejaht. Anders sei es aber, wenn ich immer bei Abreise den Fernseher in den Keller trage und die Sat-Anlage von der Hauswand entferne:confused: . Vielleicht hat die GEZ Angst, dass ein Einbrecher fernsehen könnte...



    Das Argument, dass man nur Privatfernsehen nutzt, zieht leider nicht, weil auch diese Sender einen Teil der Gebühren bekommen;) .



    Wovon ich aber an eurer Stelle Abstand nehmen würde, ist die Zerstörung des Fernsehgerätes durch Ausbau des Tuners. Dazu kann euch die GEZ nicht zwingen. Eure Lage ist sowieso die stärkere, weil die GEZ keine Möglichkeit hat, in der Wohnung das Vorhandensein eines Fernsehers zu überprüfen. Es sollte reichen, wenn keine Antenne und somit kein Empfang vorhanden ist. Auch dann wird das Gerät ja nicht zum Empfang bereitgehalten. Wer einen Fernseher nur für DVD und Konsolen nutzt, muß doch nun wirklich keine GEZ bezahlen.


    Wer dagegen das TV-Programm "genießt" muß und soll auch dafür bezahlen.


    In dem Fall von dir, crooks, würde ich sagen, dass man das Gerät abmelden kann, weil mit der Regelung nur das empfangsbereite bereithalten eines Empfangsgerätes gemeint sein kann. Das deckt sich auch mit der Aussage der GEZ-Mitarbeiter in meinem Ferienwohnung-Fall.


    Gruß
    DaFunk

    Du musst genau unterscheiden, was als Spende kommt.
    Handelt es sich nur um rote Blutkörperchen, kommen aufgrund der im eigenen im Blut vorhandenen Antikörper folgende Konstellationen in Frage:


    Blutgruppe-----------Spende
    0-----------------------0
    B-----------------------B und 0
    A-----------------------A und 0
    AB---------------------0, A, B und AB



    Wird dagegen das Blutplasma als Transfusion verwendet, ist das anders, da darin die Antikörper enthalten sind. Hier kommen folgende Konstellationen in Betracht. (Im Plasma sind ja nur die Antikörper, nicht aber die Antigene enthalten)


    Blutgruppe-----------Spende mit Plasma der Blutgruppe
    0-----------------------0, A, B und AB
    B-----------------------B und AB
    A-----------------------A und AB
    AB---------------------AB



    Gruß
    DaFunk

    Jedenfalls handelt es sich in diesem Fall IMHO um einen Anwalt, dem nichts zu blöd ist, um in die Schlagzeilen zu kommen.
    Hätte man, auch früher, jedes Versprechen der Politiker, das gebrochen wurde, mit einer Klage beantwortet, wäre eine ziemliche Klagewelle über Deutschland hereingebrochen.


    Warum man jetzt bei dieser Regierung so einen Zauber veranstaltet, ist mir ein Rätsel.
    Stoiber hat auch versprochen, sich als Kanzler mehr um die Belange alter Menschen zu kümmern. So sollten endlich die Probleme der alten Menschen, die bei der Pflege auftreten zumindest gelindert werden.
    Da frage ich mich aber ernsthaft, warum ein Mensch etwas als Kanzler machen sollte, das er als Ministerpräsiden nicht einmal andenkt. Man sollte meinen, dass man auch in dieser Position zu seinen Überzeugungen steht und diese verwirklicht.
    Außerdem hätte Stoiber nach seinen eigenen Aussagen kein wirklich anderes Konzept gehabt, als die jetzige Regierung. Alle glauben, etwas großartiges verpasst zu haben, weil Stoiber nicht Kanzler geworden ist. Aber das sehe ich nicht so. In Bayern hat Stoiber nur halbwegs erfolgreich regiert, weil er Mittel investiert hat, die aber in Gesamtdeutschland nicht zur Verfügung stehen.


    Die Aktion dieses Anwalts halte ich jedenfalls für absolut aussichtslos und nicht einmal dazu geeignet, den Anwalt in Szene zu setzen.
    Ich würde diesem Anwalt jedenfalls mein Vertrauen nicht schenken.


    Edit: Unter § 263 StGB kann ich ein Wahlverprechen beim besten Willen nicht subsumieren. Ist eine Wahl eine Vermögensverfügung? Ist ein Versprechen, das man von bestimmten Voraussetzungen abhängig macht wirklich eine Täuschung über Tatsachen? Sicher nicht. Wäre das so, hätten wir ab nächster Woch akkuten Politikermangel in Deutschland.



    Gruß
    DaFunk

    Re: Wartezeit bei Garantiereparaturen...


    Zitat

    Original geschrieben von SB68Manm

    Sollten wir Ihren Artikel vom Hersteller zurückbekommen, werden Sie von uns
    postalisch benachrichtigt.



    Sollten wir Ihren Artikel zurückbekommen:confused: ?
    Das ist wohl ein ziemlichr Witzbold, der dir da geschrieben hat.
    Wenn nicht, haben sie eben Pech gehabt....;)


    Wie der große Blaue schon gesagt hat, würde ich an deiner Stelle unbedingt eine Nachfrist zur Erfüllung setzen und danach vom Vertrag zurücktreten. Alles andere macht da wenig Sinn.


    Gruß
    DaFunk

    Kürzlich habe ich gelesen, dass Debitel zwei Verträge zulässt.
    Theretisch kann Debitel aber natürlich schon beim zweiten Vertrag "rumzicken".


    Wenn ich das aber richtig sehe sprichst du von dem bereits abgelaufenen Metro-Angebot, das im Werbe besprochen wird. Und der Zug ist sowieso abgefahren. Da hättest du im Angebotszeitraum einen Kaufvertrag abschließen müssen.


    Gruß
    DaFunk

    Re: Rückgaberecht / Entschädigung



    51€ halte ich doch überhaupt schon für ziemlich überzogen, ohne groß ins Gesetz zu schauen. Denn ein Schadensersatz wird nur Durchsetzbar sein können, wenn ein Schaden in dieser Höhe überhaupt entstanden ist. Aber schon das halte ich für sehr fraglich.


    Ansonsten hat der Verbraucher bei Fernabsatzverträgen das Recht, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware ohne Angabe von Gründen zu Widerrufen.


    Da ich nicht glaube, dass das Handy unter 40 €gekostet hätte, wären die Rücksendekosten zu Lasten des Shops gegangen. Außerdem hast du, soweit ich deine Schilderung verstanden habe, die Bestellung storniert. Damit hast du sogar vor Beginn der Widerrufsfrist die Bestellung widerrufen. Das ist IMHO sogar ein Punkt, der den Händler eher vor Kosten bzw. Schaden bewahrt hat, die aufgetreten wären, wenn du die Frist von 14 Tagen der §§ über Fernabsatzverträge voll ausgenutzt hättest, um mit dem Handy zu spielen.


    Aus diesen Günden sehe ich diese Forderung als absolut ungerechtfertigt.
    Behalte dein Geld ;)


    Gruß
    DaFunk