Zitat
Original geschrieben von berlibaerchen
Wie sehen die rechtlichen Möglichkeiten aus?
Zunächst hast du einen Herausgabeanspruch aus § 985 BGB. Das Gerät ist und bleibt dein Eigentum.
Wenn aber die Untersuchungskosten für das Gerät im Raum stehen, hast du jetzt das grundsätzliche Problem, dass der Hersteller sich darauf beruft, dass der Defekt durch einen nicht von der Garantie abgedeckten Wasserschaden ausgelöst wurde.
Resultat der mißlichen Lage ist, dass möglicherweise ein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 II BGB entstanden ist und dir das Unternehmen das Gerät nicht vor der Zahlung der 16 € zurückgeben muß.
Herausgabe wird dann nur Zug um Zug gegen Zahlung der Kosten geschuldet.
Anders wäre es natürlich, wenn du nachweisen könntest, dass kein Wasserschaden vorliegt.
Wie du das aber ohne Gerät machen sollst:confused: 
Zahlung der 16 € wäre der bequemste Weg, wobei du natürlich bei einer Verschrottung des Gerätes durch die Firma einen Schadensersatzanspruch bekommen würdest.
Vielleicht wärst du aber nicht falsch beraten, wenn du die örtliche Verbraucherzentrale bemühen würdest.:)
Irgendwie stinkt die Sache nämlich schon... Und vielleicht ist ja was einschlägiges bekannt.
Ich würde an deiner Stelle in einem Schreiben, unter Hinweis auf die Aussage des Mitarbeiter über die Ursache des Defektes, auf Reparatur des Gerätes auf Garantie bestehen und hilfsweise die kostenlose Herausgabe des defekten Gerätes verlangen, das nie mit Wasser in Berührung gekommen ist. Schreibe auf jeden Fall dazu, dass du einer Verschrottung deines Eigentums entschieden widersprichst.
Du kannst ja dezent darauf hinweisen, dass du ansonsten rechtliche Schritte in Erwägung ziehst.
IMHO ist Grünspan auch kein Anzeichen von Feuchtigkeit.
Zitat
! Grünspan entsteht nicht aus der Reaktion von Kupfer mit Wasser, sondern aus der Reaktion von Kupfer mit Essigsäure.
An der Erklärung sollten die also nochmal feilen
.
Gruß
DaFunk