Beiträge von DaFunk

    Wenn ich mir die Größe der neuen Nokias so anschaue, graust es mir wirklich vor der Zukunft.


    Ich stelle mir da folgenden Dialog vor:


    "Klasse Rucksack!"


    "Welcher Rucksack? Das ist mein neues Handy von Nokia..."


    *duckundweg*

    Nochmal zum eigentlichen Thema;)


    Ich finde, dass es wirklich unter aller S** ist (entschuldigt die klaren, wenn auch zensierten Worte), dass die Betrügereien bei EBay inzwischen so weit gehen, dass unschuldige, wie Mediagigant, mit in Dinge hineingezogen werden, mit denen sie nichts zu tun haben.


    So ist nun ein Käufer sicherlich auch sauer auf Mediagigant, auch wenn zwischen dem Käufer und Mediagigant kein Vertrag besteht.
    Der Käufer glaubte (und das bei der mißverständlichen Auktion nicht ganz zu Unrecht), er habe ein Gerät bei Mediagigant gekauft. In Wahrheit kaufte er einen Link zu Mediagigant für unglaubliche 427 € (man beachte die preisliche Nähe zwischen Gerät und Link).


    An den Vertrag muß sich der Käufer sicher nicht binden lassen, dafür ist die Auktion zu mißverständlich. Er wird aber sicher trotzdem Probleme bekommen, sein Geld zurückzuerhalten, wenn der Versteigerer es, wie es scheint, auf Betrug angelegt hat.


    Bei der Beurteilung der Auktion solte man jedenfalls nicht von sich auf andere schließen. Ich wäre auf diese Formulierung ebenfalls nicht hereingefallen. Das bedeutet aber noch lange nicht, dass die Anzahl derjenigen, die auf die Auktion hereinfallen, zu vernachlässigen ist, weil es nur dumme sind. So viel ist aus meiner juristischen Ausbildung noch hängengeblieben, dass man in solchen Fällen eigentlich eine Umfrage machen müsste, um festzustellen, ob die Menschen glauben, ein Handy wird versteigert. Ich behaupte einmal, dass 40% sagen würden, dass ein Handy versteigert wird. Und wenn man die AGB von Ebay berücksichtigt, dass der Handel mit Links untersagt ist, könnte man fast noch sagen, dass diese 40% recht haben.


    @ Mediagigant:


    Wie schwer war es eigentlich, den Käufer davon zu überzeugen, dass ihr ihm kein Handy schuldet, sondern er auf einen potentiellen Betrüger hereingefallen ist?



    Gruß
    DaFunk

    Zitat

    Original geschrieben von Paraglider

    und wenn man vielleicht zusammenlegt geht das auch wieder, wenn das nicht wie bei seleq handygebunden ist. :p


    Und ist sicher nicht ganz auf der legalen Seite;)

    Ihr werdet es kaum glauben, aber es geht auch anders!


    Als ich mich mal ohne Parkschein auf einem parkscheinpflichtigen Parkplatz geparkt habe, erhielt ich auch einen dieser Luxisparkscheine:D .


    Daraufhin habe ich mich mit der Stelle in Verbindung gesetzt und gefragt, ob man da nicht was machen kann, weil ich in der Gegend fremd, der Parkscheinautomat so schön versteckt und nur ein Hinweisschild auf dem ganzen Gelände war. Und siehe da, sie haben es eingesehen und auf die Strafe verzichtet.
    Nett, oder:D


    Vielleicht klappt es ja in deinem Fall auch.


    Gruß
    DaFunk

    So Leute, jetzt hab ich auch noch einen neuen Käfer gefunden;)


    Wenn ich keinen :apaul: habe, war der auch noch nicht da.


    Wenn ich im Sound Manager einen Ton aufnehmen will, drücke ich ganz normal auf Aufnahme und das C55 tut so, als würde es einen Ton aufzeichnen. Wenn ich den Ton dann abspeichere, und anhöre, ist nichts drauf außer einem Knacken und Stille.
    Teilweise setzt die tatsächliche Aufnahme auch erst im laufenden Aufnahmeprozess nach ca. 2-3 Sekunden ein, obwohl Zeit, Aufnahme und Datenverbrauch läuft.
    Wenn der Fehler auftritt, gibt es kein Tonsignal beim Start und am Ende der Aufnahme.


    Starte ich allerdings die Aufnahme mit Wiederholen erneut, wird der Start der Aufnahme mit einem kurzen Piepton quittiert und der Ton wird tatsächlich aufgezeichnet.
    Auch das Stoppen der Aufnahme wird mit Piepton quittiert.


    Es handelt sich bei mir um kein Problem am Mikrofon, es scheint ein Softwarefehler zu sein. => Reproduzierbar



    Wenn ich die Aufnahme bis zum automatischen Ende der Aufzeichnungsdauer durchlaufen lasse, schaltet sich das Gerät mit dunklem Brummton (ich glaube, das wurde hier als Rasierapparat bezeichnet;) ) ab.
    Ebenfalls reproduzierbar.


    Gibt man dem Aufgezeichneten Ton keinen Namen, soll er angeblich unter Standardnamen gespeichert werden.
    Tatsächlich ist aber kein neuer Ton auffindbar, der Speicherplatz verschwindet dennoch. Er wird erst wieder durch Aus- und Einschalten des Handys freigegeben.
    Reproduzierbar


    Wäre schön, wenn ihr testen könntet, ob die Bugs auch bei Euch auftreten.


    Gruß
    Dafunk

    Zitat

    Original geschrieben von Thomas


    Bedeutet dies, das auf mich keine Gebühren für den Transfer des Geldes in die U.S.A. anfallen? Das kann ich mir fast nicht vorstellen. Quelle


    Das ist schon richtig. Der Geldtransfer kostet nichts.
    Der Empfänger muß aber einen gewissen Prozentsatz von der Empfangenen Szumme abgeben;) .
    Außerdem kostet es was, wenn man Geld vom Girokonto auf das Paypal-Konto überweist. Bei Kreditkarte fällt auch nichts an.
    Der Weg von Paypal zum Empfänger ist für denjenigen, der das Geld verschickt wirklich kostenlos.


    Gruß
    DaFunk

    Und wenn du dir einen Gutschein aus dem Gutschein-Thread holst, wird es noch billiger.


    Mit "Entdeckungen" gibt es Super Mario Sunshine für 46,95 bei Amazon.


    Wenn du nicht unbedingt ein ganz neues Game wills, gibt es gebrauchte billig bei http://www.gamezone.de .
    Mario Sunshine z.B. für 39,90€. Wenn man bedenkt, dass es erst seit einigen Tagen auf dem markt ist, kann es nicht soooo gebraucht sein;) .


    Gruß
    DaFunk

    Zitat

    Original geschrieben von prophonebonn

    Hat jemand schon mal eine solche Firma verklagt und damit erfolg gehabt ?


    Wenn ich auch noch darf:D


    Die Firma Schlemmen und Genießen ist, soweit ich mich erinnere, ein bekannter Vertreter der Gattung Briefkastenfirma.
    Das kleinere Problem ist in diesen Fällen eigentlich, den Anspruch auf die Gewinnsumme durchzusetzen.


    Viel größer ist das Problem den Klagegegner zu finden. Hierzu muß man im allgemeinen sehr gute Arbeit als Detektiv leisten.
    In Deutschland wirst du jedenfalls von der Firma "Schlemmen und Genießen" lediglich einen Briefkasten an einem Privathaus finden. Die echte Firma hat ihren Sitz im Ausland.


    Was du machen könntest, um ganz schnell etwas vom Gewinn abzubekommen, ist eine Bestellung einiger Produkte. Wenn dann die Rechnung ins Haus flattert, kannst du mit der Forderung über die Gewinnsumme aufrechnen:D .
    Achtung: Dieses Vorgehen ist nicht ganz ungefährlich. Der Schuß kann auch nach hinten losgehen, wenn der Anspruch auf den Gewinn nicht besteht.Rechtsstreit könnte folgen.


    Wenn du gegen Schlemmen und Genießen vorgehen möchtest, dann wirklich nur über Rechtsschutz, weil alles andere lediglich Geld kostet und ein Erfolg aus den obengenannten Gründen sehr fragwürdig ist.
    Außerdem denke ich, dass es sich hier um eines der typischen Gewinnversprechen handelt, bei denen der Gewinn von 25000€ unter allen teilnehmenden Einsendern (steht im Kleingedruckten) ausgespielt wird. Gewinne unter 1,50€ werden nicht ausbezahlt. => nichts gewonnen.


    Hier noch einige Adressen von S.V.D.:


    Schlemmen und Geniessen S.V.D. s.r.l. C.P.1461 I-50121 Firenze
    S.V.D. Schlemmen und Geniessen Servicebuero 68733 Ketsch
    Schlemmen und Geniessen S.V.D.s.r.l. Versandservice 77813 Buehl
    Telefonnummern sende ich per PN zu ;)


    Gruß
    DaFunk

    Darf ich auch mal?:D


    Im Geschäft gibt es gar kein Umtausch*recht*. Lediglich ein Umtausch auf Kulanz ist möglich und üblich.


    Wenn ein Händler den Weg einer Internetauktion zum Verkauf nutzt, ändert das aber nichts an seinen Pflichten.


    Deswegen hast du auch bei einem Kauf über Ebay bei einem *gewerblichen* Händler genau das Widerrufsrecht, wie bei allen anderen Onlinehändlern auch.
    Richtig ist, dass die meisten Händler keine unfreien Sendungen annehmen, dennoch muß der Händler ab einem Warenwert von 40 € die Rücksendekosten übernehmen. Wie die Abwicklung genau stattfindet, musst du mit dem Händler absprechen.


    Der Rücksendegrund ist unerheblich und nicht anzugeben.


    Außerdem ist die Regelung nicht abzubedingen, d.h. selbst wenn in der Auktion die Rücknahme ausgeschlossen ist, gilt das nicht. Allerdings musst du den Händler zur Rücknahme "überreden";) .
    Nicht alles, was ein Händler in die Bedingungen schreibt, ist auch rechtsgültig.


    Gruß
    DaFunk