Re: Re: Re: Keine Chance
Zitat
Original geschrieben von equinox
du solltest ein wenig genauer lesen, was im gesetz steht, und was tatsächlich praktiziert wird ist LEIDER ein himmelweiter unterschied!
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Eigentlich ist das mite der Rechtslage ja sowieso ganz eindeutig.
Der Händler *muß* innerhalb von sechs Monaten nach dem Kauf nachweisen, dass der Mangel, der am Gerät vorliegt zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges noch nicht vorlag. Gefahrübergang war bei Übergabe des Gerätes.
Und was heißt das für uns?
Ganz einfach! Der Kunde geht zum Händler und sagt: " Mein Gerät ist mangelhaft, es hat einen Sprung in der Oberschale."
Der Händler erwiedert: "Kein Wunder, Sie haben das Gerät offensichtlich fallengelassen. Sind ja noch Spuren im Gehäuse"
(In der Regel sieht der Händler das ja sofort)
=> Der Händler hat nachgewiesen, dass das Handy bei Gefahrübergang noch mangelfrei war und muß nichs ersetzen. Selbst wenn er tausendmal garantiert hat, dass er defekte Geräte austauscht, hat er sicher nicht gemeint, dass er durch Eigenverschulden beschädigte Geräte austauscht.
Mag sein, dass der Händler bei einem anderen vorhandenen Mangel, der ohnehin einen Austausch erfprderlich gemacht hätte, auf Kulanz über die Beschädigung hinwegsieht, aber man kann keinesfalls davon ausgehen.
Es bleibt jedenfalls dabei: Bei der Schilderung des Unfallherganges schön bei der Wahrheit bleiben, das ist sicherlich förderlicher, als wenn der Händler merkt, dass er betrogen werden soll.
Also: Equinox hat Recht, es wird sicher keine Garantie bzw. Gewährleistung bei diesem Schaden eingreifen.
Gruß
DaFunk
P.S. Man könnte höchstens versuchen, Nokia in einem langen Rechtsstreit einen Planungsfehler am Gerät nachzuweisen, der dafür sorgt, dass das Gehäuse extrem geschwächt ist. Die Erfolgsaussichten sind natürlich gewaltig und bei der Summe von 49€ ist das auch sehr lohnenswert