Re: DLC Quam
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Original geschrieben von SabsiG
Mobilfunkvertrag und Handy sehen einige Gerichte als 2 einzelne Kaufverträge. Hier hatte der Kunde sicherlich einen Vermittlungsvertrag für einen Quam Mobilfunkvertrag bei der Firma DLC, sowie einen Kaufvertrag über ein Handy bei DLC. Für dieses Paket hat DLC einen bestimmten Gesamtpreis gemacht.
>Wenn du dagegen noch nicht einmal die Karte erhalten hast, obwohl sie >freigeschaltet ist, könnte man vielleicht auch hier einen Angriffspunkt >haben.
hier schickt Quam sicherlich gerne 2 neue Karten raus.
>Jedenfalls denke ich, dass Quam aus gegebenem Anlass nicht mehr daran >interessiert ist, dich als Kunden zu halten. Deswegen würde ich an deiner >Stelle einfach mal alle Punkte zusammenschreiben und einen Brief mit der >Kündigung an Quam schicken.
Probieren sollte man es auf jeden Fall. Wenn es nicht klappt, DLC eine Frist zur Lieferung setzen, nach fruchtloser Verstreichung Gesamtkaufvertrag wegen Nichterfüllung stornieren. ggf. Schadensersatz verlangen, sollte DLC Sie nicht aus dem Quam Vertrag herausbekommen.
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Ich stimme dir zu, dass es sich um zwei unterschiedliche Verträge handelt.l Allerdings muß man auch die Kundensicht bedenken.
Man schließt einen Vertrag ab, zu dem man ein Handy bekommen soll. Plötzlich hat man den Vertrag könnte ihn aber nicht nutzen, weil man kein Handy hat. Das Gerät ohne Subvention zu kaufen ist wirklich unverhältnismäßig teuer. Deswegen sehe ich das Gerät als Grundlage für den Mobilfunkvertrag. Darüber lässt sich aber wunderbar streiten:D
Einige Gerichte ließen sogar den unverschuldeten verlust des Handys während eines 24 mon. Vertrages genügen, um ein Sonderkündigungsrecht zu begründen. Andere lehnten das, eben mit dem Hinweis der Unabhängigkeit beider Verträge voneinander, ab.
Hier liegt aber der Fall anders. Hier hätte ein Kunde einen Vertrag, dass DLC kein Handy liefert, liegt aber zumindest im Mitverschulden von Quam.
Deswegen sehe ich gute Chancen auf SoKü.
Auch bei dem Kartenversand sehe ich immer noch einen guten Angriffspunkt. Quam hat zwar Karten verschickt, aber mit einer Verspätung von 2 Monaten. Das ist deutlich zu spät. Selbst fehlende Rechnungen können eine SoKü rechtfertigen.
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Original geschrieben von Websty
Und zwar meinte er, dass ich folgende Kündigungsgründe angeben sollte:
1. das es zu lange gedauert hat, bis der vetrag zustande gekommen ist
2. ich keine handy erhalten habe.
3. 2 monate weniger GG erstattet bekomme, wegen der langen Wartezeit
4. das ich storniert habe, aber kein bestätigung erhalten habe (wieso soll ich das sagen, das habe ich doch gar net.. versteh ich nicht.. darf ich das eigentlich?)
5. Mein Händler, also DLC stimmt der Kündigung zu
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Zu 1: Natürlich ist ein Antrag auf einen Vertragsschluß nur begrenzte Zeit gültig. Du hast einen solchen Antrag gemacht. Annahmefrist liegt i.d.R. bei 14 Tagen, sofern nichts anderes zu erwarten ist.
Mobilfunkverträge werden meist sofort angenommen oder abgelehnt, nach 14 Tagen sollte man aber selbst beim langsamsten Unternehmen die Annahme erklärt haben. Dies hat Quam versäumt. Daher kann man davon ausgehen, dass der Antrag von dir erloschen ist, Quam also nicht mehr annahmeberechtigt war, da du nicht mehr an den Antrag gebunden bist.
Fazit: Punkt 1 unbedingt reinschreiben.
Zu 2: Für Neukunden ist natürlich die Lieferung eines Handys zur Nutzung des Vertrages absolut notwendig. Deswegen wird man wohl die Lieferung des Handys (die ja nur durch die ausbleibende Provision von Quam im Wege der Gerätesubvention möglich gemacht wird) als Geschäftsgrundlage des Handyvertrages sehen können (Ebenso, wie ja das Zustandekommen des Mobilfunkvertrages als Geschäftsgrundlage für den Kaufvertrag über das Handy gilt).
Erhält man kein Handy, ist der Vertrag wertlos.
Ich sehe hier gute Chancen auf Vertragsauflösung.
Auch diesen Punkt solltest du unbedingt erwähnen.
Zu 3: Versteht sich von selbst, dass der Schaden, der druch die verspätete Schaltung der Karten irgendwie aufgefangen werden muß.
Ich denke, dass dies bei DLC ausgeglichen werden müsste (abhängig von der Werbung, die ich im einzelnen nicht kenne).
Schreibe diesen Punkt aber unbedingt mit in die Kündigung.
Zu 4: Das sollte sozusagen das Hintertürchen von DLC sein. Sie haben dir eine goldene Brücke gebaut, dass du dich darauf berufen kannst, dass die Stornierung nach Zugang bei DLC verloren gegangen ist. Sehr nett und absolut fair, wenn dir DLC diese Möglichkeit offen hält. Musst du ja nicht weitererzählen, dass du nicht storniert hast;) Im Prinzip ist das nur noch eine Möglichkeit, zu unterstreichen, dass dein Antrag auf Vertragsschluss zu dem Zeitpunkt, als Quam ihn angenommen hat, nicht mehr annahmefähig war, da erloschen.
Wenn dir schon das Angebot von DLC gemacht wird, nimm es an:) und frag nicht lange.
Zu 5: Ebenso fair. DLC verzischtet damit vermutlich auf Provisionsansprüche aus dem zunächst erfolgreich abgeschlossenen Vertrag.
Fazit:
Mach es genau so, wie der Mitarbeiter von DLC es dir geraten hat. So hast du aus meiner SIcht wirklich alles im Schreiben, das eine SoKü rechtfertigen könnte, bzw. sogar den Vertrag als nicht wirksam entstanden sofort vernichten würde.
Gruß
DaFunk