Beiträge von DaFunk

    Kann ich mich nur anschließen.


    Als ich das kleine Ding geholt habe, sollte es eigentlich nur eine kleine Funzel für den Schlüsselbund werden.
    Aber die Leuchtkraft ist einfach genial. Auch die Leuchtdauer mit einem Satz Knopfzellen ist super.


    Kauf dir eine weiße und du bist zufrieden. :top:
    Ich habe damals in einem kleinen Elektroshop 25 Märker bezahlt.


    Du könntest dir aber auch bei Pearl die LED-Lampe kaufen. Da kommen zwar 3 AA-Batterien rein, dafür leuchten 4 LEDs gleichzeitig.
    Auch ganz nett, aber größer.

    Da ist nichts zu machen. Ist ein Bug im Gerät.
    Man kann auf den SMS-Punkt nicht zugreifen. SMS lassen sich weder öffnen, noch schreiben. Angeblich liegt das daran, dass O2 eine besondere Sim-Karte hat. Aber wer weiß das schon:confused:


    Gruß
    DaFunk

    Sorry, aber ein klein wenig mehr Erfahrung, als 1 Semester Jura an der Fernuni , habe ich schon;)


    Ein Tipp von mir:
    Glaube nie einem Studenten im ersten Semester.


    Zitat


    der Vertrag ist ja schon zu Stande gekommen, Du hast die Karten und kannst telefonieren. Quam stellt die Dienstleistung zur Verfügung. Da hättest Du vorher bei DLC !!! stornieren müssen


    Generell macht man das Zustandekommen eines Vertrages nicht daran fest, dass der Netzbetreiber irgendwann Karten losschickt, mit denen man telefonieren kann.
    Eigentlich sollte auch ein Erstsemester schon wissen, dass zum Vertragsschluß ein Antrag und eine Annahme notwendig ist.
    (Bitte aber wirklich nicht telefonieren mit den Karten, da das sonst als Annahme eines Angebots gelten könnte)


    Der Antrag kann nur bis zu seinem Erlöschen angenommen werden.
    Der Antrag erlischt, wenn er nicht rechtzeitig angenommen wird (§146 BGB).
    Der einem Abwesenden gemachte Antrag kann nur bis zu dem Zeitpunkt angenommen werden, in welchem der Antragende den Eingang der Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten darf (§147II BGB).
    Und ich denke schon, dass unter normalen Umständen innerhalb von 14 Tagen mit einer Annahme zu rechnen ist. Wenn man so lange nichts von seinem Vertrag hört und die Annahme erst durch Zusendung von Mobilfunkkarten nach 2 Monaten erfolgt, ist das meines Erachtens deutlich zu spät. => Neuer Antrag auf Vertragsschluß, ausgehend von Quam.
    => Durch das Schreiben, das Websty an Quam schickt, wird dies abgelehnt.


    Man kann natürlich auch telefonisch bei DLC widerrufen haben oder auch durch einfachen Brief. Wenn es so durchgeht und Websty nur behauptet, dass storniert wurde, unterstützt und vereinfacht das die Position.
    Im Falle einer Auseinandersetzung geht das Beweisrisiko sowieso zu Webstys Lasten: Kein Nachweis => Stornierung ist nicht erfolgt, sofern DLC keine bestätigt. Wäre dann allerdings Prozeßbetrug:eek:


    Und jetzt habe ich erstmal frei:top:


    DaFunk



    Wieso kündigen?
    Es geht doch nur darum, dass man bei sofortiger Verlängerung wirklich nur um 24 Monate verlängert hat. Verlängert man dagegen erst nach der Mindestläufzeit, hat man letztendlich um 24 + x Monate Verlängert. Insofern hat man dann für x Monate keine Subvention erhalten, da ja immer nur 24 Monate ab Verlängerung bezahlt werden.


    Natürlich hast du den Vertrag zum Telefonieren, allerdings bezahlst du trotzdem für x Monate mehr, als du mit Subvention müsstest. Eine Milchmädchenrechnung ist etwas anderes.


    Wenn du natürlich sagst, dass es dir auf einen so geringen Nachteil nicht ankommt, ist das deine Sicht der Dinge. Ich möchte nur telefonieren, wenn vorher Subvention geflossen ist:p


    Zitat

    Original geschrieben von Peterpan

    Sei mir net bös, aber das ist doch Quatsch...:confused:


    Gebe ich hiermit zurück;)
    (Bin aber in keiner Weise böse, nur wenn du deine Meinung vertrittst)

    Falls du den Bericht auf ZDF meinst, dann sehe ich ihn gerade auch.


    Ehrlich gesagt, fand ich die direkten Livebilder um einiges erschreckender, weil der Schock zu diesem Zeitpunkt noch so richtig tief saß.
    Jetzt Sieht man das ganze schon wieder etwas distanzierter.


    Andererseits, und da gebe ich dir Recht, sieht man auch viele schlimme Bilder die es Live nicht gab.
    Ich denke, dass man erst mit diesen Bildern den Schrecken wirklich versteht.
    Die fliehenen Menschen in der Staubwolke mit entsetzten Gesichtern machen doch deutlich betroffener, als "nur" (bitte versteht das nur jetzt nicht falsch) zwei brennende und einstürzende Hochhäuser.
    Es ist um einiges schrecklicher, auch die Betroffenen mit ihren Emotionen zu sehen.


    Gruß
    DaFunk

    Verlorene Zeit insofern, dass du deinen Vertrag erst in 3 Monaten (oder wenn das Gerät verfügbar ist) um 24 Monate ab diesem Zeitpunkt verlängerst.
    Du hast dann deinen Vertrag effektiv um 27 Monate verlängert.
    Die Handypreise sind aber so kalkuliert, dass du ungefähr die 24 Monate Grundgebühr durch die Subvention erstattet bekommst. Folglich "verlierst" du 3 Monate oder mehr, auch wenn du telefonierst.


    (Ich hoffe das ist halbwegs verständlich formuliert:) )


    Gruß
    DaFunk

    Der ernsthaft Fotointeressierte kann wohl beide Cams in der Pfeife rauchen.
    Wer nur eine Schnappschußcam möchte, ist mit beiden gut bedient.


    Am T68i stört mich, dass man die Cam zusätzlich mitschleppen muß uns so immer etwas zum Verlieren dabei hat:D


    Kauft man das T68i und die Cam und schleppt außerdem immer alles mit, denke ich, dass das 7650 besser ist, weil es nur ein Gerät ist, das aber für einen annähernd gleichen Preis mehr bietet (offenes Betriebssystem).
    Dafür ist die Cam des 7650 natürlich deutlich schwächer.


    Allerding stehe ich selbst im Moment vor der gleichen Entscheidung, bin aber auch noch kräftig am Würfeln (oder doch beide:rolleyes: )...


    Gruß
    DaFunk

    Re: DLC Quam



    Ich stimme dir zu, dass es sich um zwei unterschiedliche Verträge handelt.l Allerdings muß man auch die Kundensicht bedenken.
    Man schließt einen Vertrag ab, zu dem man ein Handy bekommen soll. Plötzlich hat man den Vertrag könnte ihn aber nicht nutzen, weil man kein Handy hat. Das Gerät ohne Subvention zu kaufen ist wirklich unverhältnismäßig teuer. Deswegen sehe ich das Gerät als Grundlage für den Mobilfunkvertrag. Darüber lässt sich aber wunderbar streiten:D
    Einige Gerichte ließen sogar den unverschuldeten verlust des Handys während eines 24 mon. Vertrages genügen, um ein Sonderkündigungsrecht zu begründen. Andere lehnten das, eben mit dem Hinweis der Unabhängigkeit beider Verträge voneinander, ab.
    Hier liegt aber der Fall anders. Hier hätte ein Kunde einen Vertrag, dass DLC kein Handy liefert, liegt aber zumindest im Mitverschulden von Quam.
    Deswegen sehe ich gute Chancen auf SoKü.


    Auch bei dem Kartenversand sehe ich immer noch einen guten Angriffspunkt. Quam hat zwar Karten verschickt, aber mit einer Verspätung von 2 Monaten. Das ist deutlich zu spät. Selbst fehlende Rechnungen können eine SoKü rechtfertigen.



    Zu 1: Natürlich ist ein Antrag auf einen Vertragsschluß nur begrenzte Zeit gültig. Du hast einen solchen Antrag gemacht. Annahmefrist liegt i.d.R. bei 14 Tagen, sofern nichts anderes zu erwarten ist.
    Mobilfunkverträge werden meist sofort angenommen oder abgelehnt, nach 14 Tagen sollte man aber selbst beim langsamsten Unternehmen die Annahme erklärt haben. Dies hat Quam versäumt. Daher kann man davon ausgehen, dass der Antrag von dir erloschen ist, Quam also nicht mehr annahmeberechtigt war, da du nicht mehr an den Antrag gebunden bist.


    Fazit: Punkt 1 unbedingt reinschreiben.


    Zu 2: Für Neukunden ist natürlich die Lieferung eines Handys zur Nutzung des Vertrages absolut notwendig. Deswegen wird man wohl die Lieferung des Handys (die ja nur durch die ausbleibende Provision von Quam im Wege der Gerätesubvention möglich gemacht wird) als Geschäftsgrundlage des Handyvertrages sehen können (Ebenso, wie ja das Zustandekommen des Mobilfunkvertrages als Geschäftsgrundlage für den Kaufvertrag über das Handy gilt).
    Erhält man kein Handy, ist der Vertrag wertlos.
    Ich sehe hier gute Chancen auf Vertragsauflösung.


    Auch diesen Punkt solltest du unbedingt erwähnen.


    Zu 3: Versteht sich von selbst, dass der Schaden, der druch die verspätete Schaltung der Karten irgendwie aufgefangen werden muß.
    Ich denke, dass dies bei DLC ausgeglichen werden müsste (abhängig von der Werbung, die ich im einzelnen nicht kenne).
    Schreibe diesen Punkt aber unbedingt mit in die Kündigung.


    Zu 4: Das sollte sozusagen das Hintertürchen von DLC sein. Sie haben dir eine goldene Brücke gebaut, dass du dich darauf berufen kannst, dass die Stornierung nach Zugang bei DLC verloren gegangen ist. Sehr nett und absolut fair, wenn dir DLC diese Möglichkeit offen hält. Musst du ja nicht weitererzählen, dass du nicht storniert hast;) Im Prinzip ist das nur noch eine Möglichkeit, zu unterstreichen, dass dein Antrag auf Vertragsschluss zu dem Zeitpunkt, als Quam ihn angenommen hat, nicht mehr annahmefähig war, da erloschen.
    Wenn dir schon das Angebot von DLC gemacht wird, nimm es an:) und frag nicht lange.


    Zu 5: Ebenso fair. DLC verzischtet damit vermutlich auf Provisionsansprüche aus dem zunächst erfolgreich abgeschlossenen Vertrag.


    Fazit:
    Mach es genau so, wie der Mitarbeiter von DLC es dir geraten hat. So hast du aus meiner SIcht wirklich alles im Schreiben, das eine SoKü rechtfertigen könnte, bzw. sogar den Vertrag als nicht wirksam entstanden sofort vernichten würde.



    Gruß
    DaFunk