Wenn du eine Beratung möchtest, solltest du natürlich einen Termin mit einem Anwalt ausmachen. Wenn du einfach vorbeischaust, wirst du wohl wenig Glück haben.
Bei den Anwaltskosten kommt es ganz drauf an, wo die Sache endet.
Wenn du dich nur mal eben beraten lässt, dann bezahlst du gleich nach der Beratung. Wenn es ein Verfahren gibt, wird natürlich dessen Ausgang abgewartet, damit dann auch der richtige zur Kasse gebeten wird;) .
Aber mal was anderes:
Leite doch einfach ein Mahnverfahren ein. Das spart möglicherweise Kosten und Mühen.
Das lohnt sich allerdings nur, wenn du davon ausgehst, dass der Gegner die Schuld nicht bestreitet. Da er dir eine Gutschrift gegeben hat, sollte das eigentlich nicht der Fall sein. Du stellst einfach Mahnantrag (Formular) beim zuständigen Mahngericht. Auf dem Antrag gibst du den Grund und die Höhe der Forderung an und bezahlst einen geringen Kostenvorschuß.
Dem Schuldner wird dann ein Mahnbescheid zugestellt. Innerhalb von 2 Wochen kann er Widerspruch erheben. Tut er das, musst du nochmals einen Vorschuß auf die Gerichtskosten bezahlen, das Verfahren geht in das normale Zivilklageverfahren über. Du musst dann deinen Anspruch nochmals genau darlegen und beweisen.
Widerspricht der Schuldner dem Mahnbescheid aber nicht, weil er einsieht, dass er im Verfahren ohnehin unterliegt, erlässt das Mahngericht einen Mahnbescheid, aus dem du die Vollstreckung erwirken kannst.
Auch gegen den Vollstreckungsbescheid ist Widerspruch möglich. Auch in diesem Fall wird das Verfahren im Zivilklageverfahren (siehe oben) fortgesetzt. Während dieser Zeit kannst du aber dennoch schon zwangsvollstrecken lassen.
Wenn das eine Möglichkeit für dich ist, kannst du dich ggf. mal darüber genau informieren (Verbraucherschutz), ob du nicht billiger wegkommst, als mit Anwalt.
Viel Spaß

Gruß
DaFunk