Beiträge von DaFunk

    Die Daten gibst du ganz normal als DFÜ-Verbindung ein.
    DIe Daten werden ja dann vom PC ans Handy geschickt.


    Normalerweise musst du das Modem nicht mehr extra aktivieren. Wenn du am PC eingestellt hast, dass du z.B. ein Handymodem über den IR-Port ansprichst geht das automatisch.
    Was du aber am Handy aktivieren musst, ist der IR-Port am Handy.

    Habe ich eben schon in einem anderen Thread gepostet: :)


    Das lohnt sich allerdings nur, wenn du davon ausgehst, dass der Gegner die Schuld nicht bestreitet. Du stellst einfach Mahnantrag (Formular) beim zuständigen Mahngericht. Auf dem Antrag gibst du den Grund und die Höhe der Forderung an und bezahlst einen geringen Kostenvorschuß.
    Dem Schuldner wird dann ein Mahnbescheid zugestellt. Innerhalb von 2 Wochen kann er Widerspruch erheben. Tut er das, musst du nochmals einen Vorschuß auf die Gerichtskosten bezahlen, das Verfahren geht in das normale Zivilklageverfahren über. Du musst dann deinen Anspruch nochmals genau darlegen und beweisen.


    Widerspricht der Schuldner dem Mahnbescheid aber nicht, weil er einsieht, dass er im Verfahren ohnehin unterliegt, erlässt das Mahngericht einen Mahnbescheid, aus dem du die Vollstreckung erwirken kannst.
    Auch gegen den Vollstreckungsbescheid ist Widerspruch möglich. Auch in diesem Fall wird das Verfahren im Zivilklageverfahren (siehe oben) fortgesetzt. Während dieser Zeit kannst du aber dennoch schon zwangsvollstrecken lassen.



    Das Formular gibt es beim Amtsgericht, habe aber sogar mal gehört, dass die Dinger auch im Schreibwarenladen verfügbar sein sollen.


    Wenn der Schuldner Einspruch einlegt, kommt es zum normalen Zivilklageverfahren. Du benötigst eigentlich keinen Anwalt, es wäre aber möglicherweise besser, einen einzuschalten. Abhängig davon, wie kompliziert der Fall zu beurteilen ist.


    Gruß
    DaFunk

    Ich liebe diese Serien!
    Allerdings haben sie mir auf Cartoon Network besser gefallen...
    Auf Pro7 kommen die ja leider immer so spät und man muß ja auch am Dienstag aufstehen;)


    Dexters Lab finde ich auch super:D



    Mal was anderes. Habt ihr auch schon Family Guy auf Pro7 gesehen?
    Könnte ein würdiger Nachfolger für die Simpsons werden, oder?



    Gruß
    DaFunk

    Wenn du eine Beratung möchtest, solltest du natürlich einen Termin mit einem Anwalt ausmachen. Wenn du einfach vorbeischaust, wirst du wohl wenig Glück haben.


    Bei den Anwaltskosten kommt es ganz drauf an, wo die Sache endet.
    Wenn du dich nur mal eben beraten lässt, dann bezahlst du gleich nach der Beratung. Wenn es ein Verfahren gibt, wird natürlich dessen Ausgang abgewartet, damit dann auch der richtige zur Kasse gebeten wird;) .


    Aber mal was anderes:
    Leite doch einfach ein Mahnverfahren ein. Das spart möglicherweise Kosten und Mühen.
    Das lohnt sich allerdings nur, wenn du davon ausgehst, dass der Gegner die Schuld nicht bestreitet. Da er dir eine Gutschrift gegeben hat, sollte das eigentlich nicht der Fall sein. Du stellst einfach Mahnantrag (Formular) beim zuständigen Mahngericht. Auf dem Antrag gibst du den Grund und die Höhe der Forderung an und bezahlst einen geringen Kostenvorschuß.
    Dem Schuldner wird dann ein Mahnbescheid zugestellt. Innerhalb von 2 Wochen kann er Widerspruch erheben. Tut er das, musst du nochmals einen Vorschuß auf die Gerichtskosten bezahlen, das Verfahren geht in das normale Zivilklageverfahren über. Du musst dann deinen Anspruch nochmals genau darlegen und beweisen.


    Widerspricht der Schuldner dem Mahnbescheid aber nicht, weil er einsieht, dass er im Verfahren ohnehin unterliegt, erlässt das Mahngericht einen Mahnbescheid, aus dem du die Vollstreckung erwirken kannst.
    Auch gegen den Vollstreckungsbescheid ist Widerspruch möglich. Auch in diesem Fall wird das Verfahren im Zivilklageverfahren (siehe oben) fortgesetzt. Während dieser Zeit kannst du aber dennoch schon zwangsvollstrecken lassen.


    Wenn das eine Möglichkeit für dich ist, kannst du dich ggf. mal darüber genau informieren (Verbraucherschutz), ob du nicht billiger wegkommst, als mit Anwalt.
    Viel Spaß:rolleyes: :D


    Gruß
    DaFunk

    In welchem Shop warst du denn?
    (genaue Adresse)
    War es ein O²-Shop, oder ein O²-Partnershop?
    Die Partnershops können ja soweit ich weiß auch andere Geräte verkaufen, als die Palette von O² enthält. Das wäre soweit aber nur die Erklärung dafür, dass das Gerät verfügbar ist. Die Software bleibt damit aber immer noch gleich. Und selbst wenn dir da das Gerät mit einer O² Verlängerung angeboten wird, hast du dennoch ein Gerät mit der normalen Software.


    Du könntest doch einfach den Verkäufer im Shop fragen, bzw. bitten, dass er für dich nachschaut oder dir die City-Anzeige zeigt. Sichert er dir zu, dass die Homezone geht und ist dies nicht der Fall, liegt ein Sachmangel vor und du hast Gewährleistungsansprüche. Die Lösung ist aber sicher nicht ganz unproblematisch:rolleyes:


    Im alten Faltblatt vom August war jedenfalls nur das T100 zu sehen. Und auch in den Shops sind mir bisher erst die T100 begegnet. Deswegen denke ich erstens nicht, dass O² das S100 im Moment vertreibt. Zweitens wäre es mir neu, dass die Software mit der Homezone zusammenarbeitet.


    Gruß
    DaFunk


    Die ersten drei Sounds gibt es heute, den Rest bekomme ich morgen von Sämi und werde dann sowohl die Einzeldateien, als auch ein zip-File bereitstellen.


    Standby 2 receive our Transmission
    you are Connected
    Help me Obi 1 Kenobi


    Viel Spaß vorerst und Thanx to Sämi!:top:


    Gruß
    DaFunk

    Zitat

    Original geschrieben von Mattel


    Also da bringst du mich dann ja jetzt wirklich wieder ins Grübeln, ob ich dann das Gerät doch nicht annehmen sollte.


    Meinst du, dass die Sache erledigt ist, wenn ich einfach die Annahme des Paketes verweigere und dann per e-Mail den Vertrag widerrufe?



    Prinzipiell würde ich sagen, dass das so möglich sein sollte. Ist ja für den Händler IMHO sogar besser, wenn die Lieferung unangetastet zurückgeht.


    Wenn du Probleme vermeiden willst, solltest du aber vielleicht telefonisch abklären, ob es dem Händler nicht angenehmer ist, wenn du das Paket annimmst und danach gleich wieder zurückschickst. Die Kosten bekommst du ja ab einem Warenwert von 40€ ohnehin erstattet. Du hättest nur die Rennerei.


    Jedenfalls schadet es deinem Rückgaberecht nicht, wenn du das Paket annimmst


    (So oft entscheidet sich der Kunde ja nicht vor dem Empfang der Ware gleich wieder für etwas anderes;) )



    Gruß
    DaFunk



    :confused:


    Wenn wir schon mal Offtopic sind:D :


    Bei der Rechtsauffassung bekomme ich wirklich Schweißausbrüche (Sorry:) )


    Das Fernabsatzgesetz (inzwischen außer Kraft und als §§312b ff. ins BGB integriert) regelt gerade nicht nur den Umtausch von Waren. Verträge tauscht man auch nicht um.


    Das Fernabsatzgesetz sorgt dafür, dass der Verbraucher innerhalb von 14 Tagen ein Rückgabe- und Widerrufsrecht auf bestellte Artikel/Verträge hat.
    Natürlich wird man in einem solchen Fall differenzieren müssen zwischen dem Kaufvertrag über das Handy und dem Mobilfunkvertrag. Am Ende kommt aber dennoch dasselbe heraus.
    Der Kaufvertrag über das Handy wird widerrufen und das Handy wird zurückgegeben (ggf. wie bei mobile-profi.de ist der Widerruf des Kaufvertrages durch ein Rückgaberecht ersetzt worden). Ebenso kann man den Online geschlossenen Mobilfunkvertrag innerhalb von 14 Tagen, unter Berufung auf das Fernabsatzgesetz, widerrufen. Das stellt kein Problem dar.


    Auch bei der Rückgabe der Ware wird schließlich ein Vertrag widerrufen.
    Unüblich ist in diesem Zusammenhang die Bezeichnung des Vorganges als Umtausch. Ein Umtausch wird im allgemeinen auf Kulanz vom Händler bewilligt.


    Man kann dies auch sehr gut den AGB von http://www.Mobile-Profi.de entnehmen. Hier wird ein zweiwöchiges Widerrufsrecht(Mobilfunkvertrag), sowie ein zweiwöchiges Rückgaberecht für die Warenlieferung eingeräumt.
    Es ist also noch nichts verloren.


    @ Mattel:


    Nicht alles, was plausibel ist, stimmt auch;)


    Zitat

    Original geschrieben von DaFunk

    Aber nichts für ungut, ich lasse mich gerne eines Besseren belehren


    Ich zitiere mich mal selbst :D
    Da hatte ich wohl Unrecht, der Preis von 99€ ist doch machbar:eek:


    Gruß
    DaFunk

    Ich selbst gehe auch häufig über diese Nummer ins Internet.


    Ein Problem habe ich aber, das dem deinen sehr ähnlich ist.
    Wenn ich das Ericsson 320s verwende, kommt immer zustande, bricht aber nach genau 30 Sekunden ab. Das ist immer genau der Zeitpunkt, zu dem die Paßwortabfrage stattfindet.


    Das witzige daran ist aber, dass das Problem mit dem Siemens S35i (hätte nicht gedacht, dass ich das noch mal brauche;) ) nicht auftritt. Die Verbindung klappt problemlos.


    Ebenfalls witzig finde ich, dass es vor geraumer Zeit genau anders herum war. Zu diesem Zeitpunkt habe ich extra das S35i durch das R320s ersetzt, weil ich das Problem immer nur beim S35i hatte.


    Bei den Schwierigkeiten scheint es sich um ein generelles Problem bei O2 zu handeln, wie aus diesem Thread hervorgeht.


    Im Moment habe ich wirklich keine Probleme beim Zugang mit dem S35i. Mit dem R320s klappt es nie:confused:



    Gruß
    DaFunk