Beiträge von DaFunk

    Zitat

    Original geschrieben von Meilow
    Das Nokia 6670 wird 59,90€ mit VVL kosten + x€ Monatszuschlag bei vorzeitiger VVL.


    P.S. Was hast Du für einen Tarif "DaFunk"?


    Schon mal danke :)


    Ich habe einen Prof. S, ändert das was?
    Mein Vertrag läuft regulär im März 06 ab, derzeit würde mich das Gerät laut VVL-Online inkl. Zuschlag knapp 120€ kosten.


    Lässt sich aus den Daten "mein" VVL-Preis für Juli erschließen?

    Zitat

    Original geschrieben von mpapageno
    Ja? Ich habe es eher so auf den Fan-Sites verstanden, dass nur die Stimme von dem Herrn Fusco war, aber nicht, dass er zugleich Puppenspieler "ALF" war.


    MfG.



    Ich würde jetzt natürlich keinen Eid darauf schwören, aber in den Trivia Facts auf der RC1-DVD steht das als Info.
    Auf TvTome ist er auch als Voice/ Puppeteer vermerkt.
    http://www.tv.com/ALF/show/761/summary.html


    Per Google-Suchbegriff: fusco alf puppeteer bekommst du eine ganze Reihe von Seiten, die das bestätigen.
    Schätze also, dass es stimmt. :)



    @ NiceIce:


    Darüber ärgere ich mich immer noch. Trotzdem habe ich mir die Box importiert, weil nichts besseres in Sicht ist.


    Abgesehen davon, dass sie cut sind :mad: , sind die DVDs recht schön gemacht. Alleine die Erklärungen von ALF in den Menüs sind einiges wert.

    Zitat

    Original geschrieben von Zappi
    Das mag sein. Der Vermieter ist aber unter Umständen gar nicht mehr berechtigt, Nachforderungen aus Betriebskostenabrechnungen zu fordern. Der Anspruch ist wohl nicht verjährt, es kommt ggf. jedoch ein Ausschluss der Forderungsmöglichkeit durch den Vermieter in Betracht (Ausschlussgrund! völlig unabhängig von Verjährung).
    § 556 III Satz 2 BGB
    War Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr 2002 und rechnet der Vermieter nicht bis spätestens 31.12.2003 gegenüber dem Mieter ab, kann er Nachforderungen in der Regel nicht mehr vom Mieter aus diesem Zeitraum verlangen.



    Sehe ich auch so.
    Wollte gestern eigentlich auch noch was zum Mietrecht sagen, leider habe ich es aber am Ende doch noch vergessen. :gpaul:



    BTW: Das letzte Zitat in deinem Posting ist nicht von mir, sondern von Charlie_D :D;)

    Das hat mit dem Dauerschuldverhältnis nichts zu tun.


    Bleiben wir zunächst bei einer Abschlußrechnung.
    War der berechnete Betrag also irgendwann 2002 fällig, verjährt der Anspruch nach drei Jahren, beginnend mit dem Schluß des Jahres 2002.




    Wenn du keine Abschlußrechnung bekommen hast, aber eigentlich eine Endabrechnung kommen sollte, ändert das an der Verjährung nichts.
    Du kannst auch heute erstmalig eine Rechnung dafür bekommen. Die Verjährung berechnet sich ja nach dem Entstehen der Forderung und das bliebe ja bei einer Kostennachforderung über den bereits geleisteten Abschlag hinaus weiterhin im Jahr 2002.
    Wenn ich die Sache richtig verstehe, wurden ja die Abschlagszahlungen immer getätigt und die Nachforderung bezieht sich auf die Endabrechnung.
    Wie gesagt, mit dem Begriff des Dauerschuldverhältnisses hat die Verjährung nichts zu tun.
    Dann hätten wir also z.B. eine vereinbarte Endabrechnung, die 2002 stattfinden sollte, aber nicht stattfand, wodurch wieder Entstehen der Forderung 2002 zum vereinbarten Stichtag wäre. Im Ergebnis bliebe es bei einem Verjährungsbeginn mit Schluß des Jahres 2002.


    Einziger Unterschied wäre, dass du im ersten Fall seit geraumer Zeit im Zahlungsverzug bist, im letzten Fall dagegen nicht weil dir ja keine Rechnung zugegangen ist.


    Lediglich im Falle einer fehlenden Abschlagszahlung aus 2001 oder früher könnte man über die Verjährung bzw. die Übergangsvorschriften nachdenken.

    Alf war zum einen eine Handpuppe, wenn er durchs Bild laufen musste, steckte ein Kleinwüchsiger in seinem Fell.


    Paul Fusco, der Schöpfer von Alf war zugleich Stimme und Puppenspieler von Alf.
    In den meisten Szenen wurde Alf von Fusco gespielt, nur wenn der komplette Alf zu sehen war, lief der Kleinwüchsige in einem Alf-Kostüm herum.


    Vor Jahren war er mal in einem Bericht im TV zu sehen.


    Genaueres ist leider nicht einmal auf der DVD zu finden :(

    Nachdem das Gerät mangelhaft ist, könntest du Nacherfüllung verlangen, die Versandkosten müsste der Verkäufer tragen.


    Im Ergebnis könnte es natürlich sein, dass eine Nacherfüllung nicht möglich ist und du somit nur zurücktreten könntest, also dein Geld komplett zurückerhältst.
    Bei einem Laserdrucker für 40€ würde ich ehrlich gesagt doch sehr stark überlegen, ob ich das Gerät nicht so nehmen würde, wie es ist, wenn es noch funktioniert und der Schaden nicht zu störend ist.


    Das Widerrufsrecht hat den entscheidenden Nachteil, dass du erstens kein Ersatzgerät erhältst, sondern nur dein Geld, zweitens der Händler auf stur schalten könnte, wenn er denkt du hättest den Mangel verschuldet und drittens könnte es dir passieren, dass du lediglich den bloßen Kaufpreis ausbezahlt bekommst.
    Die Erstattung der Hinsendekosten ist nämlich noch strittig. Mir ist nur ein Urteil bekannt, das für eine Erstattung spricht, nämlich OLG Frankfurt Az.: 9 U 148/01.
    Es gibt jedoch auch gute Argumente dagegen und solange nichts vom BGH dazu gesagt wurde, ist nichts bindend.

    Re: Fristen bei Zustellung einer Mahnung


    Zitat

    Original geschrieben von Nebelfelsen


    Gibt es irgendeinen Anspruch, die Zahlungsfrist zwecks Prüfung der Angelegenheit zu verlängern (ich brauch ja erst eine Rechnungszweitschrift von den Stadtwerken, Kontoauszugskopien von der Bank, etc.)? Oder sollte ich besser erst einmal unter Vorbehalt überweisen und wie sehen in diesem Fall die Chancen aus, mein Geld zurück zu bekommen, falls ich damals doch schon überwiesen habe?


    Wenn du mit Verjährung spekulierst, bitte keinesfalls erst einmal überweisen. In dem Fall bekommst du dein Geld nicht mehr zurück. (§214 II BGB)


    Die Verjährungseinrede bringt dir nur etwas, wenn du diese anstelle einer Zahlung entgegenhältst.



    Um sagen zu können, welches Recht nun gilt, müsste man allerdings etwas genauer wissen, wann die Forderung entstanden ist.
    Es hat aber definitiv nichts mit der Frage nach dem Vertragsschluß und nach einem Dauerschuldverhältnis zu tun.
    Es ist zwar richtig, dass Art. 229 §5 EGBGB vorsieht, dass für Dauerschuldverhältnisse das BGB in neuer Fassung erst ab dem 1.1.2003 Anwendung findet.
    Von dieser allgemeinen Regelung ist jedoch (und hier liegt der Fehler) gerade das Verjährungsrecht ausgenommen. Die Frage der Verjährung regelt sich nach dem spezielleren Art. 229 §6 EGBGB.


    Hier die (abgekupferte :D ) Kurzfassung:


    Zitat

    Für alle am 1.1.2002 noch nicht verjährten Ansprüche gilt neues Recht, bereits eingetretene die Laufzeit betreffende Umstände werden jedoch nach altem Recht beurteilt (Beginn, Hemmung, Unterbrechung)
    Aber: Falls die Verjährung nach neuem Recht später eintrete, bleibt es bei altem Recht;
    falls die Verjährung nach neuem Recht kürzer ausfällt als diese, läuft diese erst ab 1.1.2002.



    Gruß
    Chris

    Zitat

    Juni 2004 Volks-Schuh Otto



    Ich warte immer noch auf den "Volks-Schuh-l-abschluß" für Bild-Leser. :D
    (Mir ist klar, dass in dem Wort ein Fehler steckt :p)


    Im Moment trage ich übrigens eine echte Bild-C&A-Volks-Hose. :rolleyes:
    Das aber auch nur durch Zufall. Normalerweise ist für mich der Hinweis "Bild-", "Volks-" oder "Schnäppchen-" eher ein Warnhinweis, als eine positive Werbung.

    Re: THUG 2 Remix


    Zitat

    Original geschrieben von mgjbigmac


    Hab mir das über CD-Wow bestellt. Wie lange dauert das eigentlich so im Normalfall, bis man eine Versandmitteilung von denen bekommt? Verschicken die US-Spiele eigentlich aus den USA? Oder kommt das dann auch irgendwo aus Europa oder so zu mir? (Es wurde hier mal Luxembourg erwähnt)


    2-3 Tage, Postlaufzeit beträgt dann nochmal 5-7 Tage.


    cd-wow verschickt eigentlich nur aus Hongkong, hochpreisige Artikel kommen derzeit über Luxemburg.
    Wenn etwas nicht auf Lager ist, bekommt man nach einigen Tagen eine Mail mit voraussichtlichem Versandtermin. :)