Beiträge von DaFunk

    Ich habe die Ultra Clear auf der PSP.
    Ohne Folie ist die PSP ein einziger Spiegel. Die Ultra Clear hilft dem geringfügig ab, die PSP spiegelt nicht mehr so stark, der Glanz wirkt nicht mehr so intensiv.


    Zuviel sollte man allerdings nicht erwarten, denn es wird nicht umsonst nur bei der Classic erwähnt, dass die Folie entspiegelt.
    Trotzdem ist schon die Ultra Clear eine entscheidende Verbesserung gegenüber dem Urzustand. Ich würde mir, ohne die Classic zu kennen, jederzeit wieder die Ultra Clear kaufen.

    Zitat

    Original geschrieben von mgjbigmac
    :D So lang es keine Raubkopien für die PSP gibt, is die Kiste doch gar keine Crime Scene ;)


    Ich schaue aber meistens CSI vom Memory Stick. :D





    Alle die noch Brandos suchen:


    Ich habe meine bei Ebay gekauft. Mein Verkäufer (klick ) hat aber nur noch die kleinen für das Display alleine.


    Ich habe die .



    Das Aufbringen ist etwas schwierig.
    Ich habe alle Tipps zum Thema "Aufbringen der Folie" zusammengefasst:



    Vorteil der Brando ist, dass man, sofern kein Staub unter der Folie liegt, Luftblasen mit einer Kreditkarte sehr einfach unter der Folie herausschieben kann.


    Das nenne ich Fehler...
    NFS hat gerade mal 10 Strecken und die ersten beiden Schwierigkeitsstufen spielen sich auf vier Strecken ab.


    Die Computergegner sind auch hier ziemlich sonderbar. Mir sind z.B. schon mehrmals die Gegner gegen die Bande gefahren und haben versucht mit qualmenden Reifen frontal durch die Bande zu fahren. :rolleyes: :top:


    Lustig auch, wenn man über den Rand der Welt fällt.
    Kein Witz, es ist mir gelungen bei einem Fahrspiel durch die Streckenbegrenzung zu fahren. Dahinter war Schwärze, in die ich Kopfüber gefallen bin.


    Trotzdem macht das Spiel viel Spaß, Abwechslung gibt es durch das Tunen und die Fahrspiele. :D



    Wegen den Folien bin ich auch m Überlegen. Lustig finde ich die hier:

    Allerdings habe ich schon eine Brando auf der PSP, die über die gesamte Front geht, also auch die Seiten schützt. Deswegen werde ich vermutlich doch passen.


    Wer eine Kreditkarte hat, kann aber noch mehr rausholen.


    Zum einen, indem man die einzelnen Seiten vergleicht und Währungsschwankungen mitnimmt (beim Checkout aber wieder auf € umschalten, sonst kommt wieder die Auslandgebühr der Bank dazu), zum anderen durch die Gutscheinaktionen der anderen Länder.


    Preisvergleich: http://consol.be/cdwow
    In die Suche wird dann die Nummer des Artikels eingegeben, der in der Detailansicht in der Eingabezeile des Browsers zu finden ist.


    Folgender Link zieht 2 GBP von Spielepreisen auf der .com-Seite ab:
    http://www1.cd-wow.com/promotion.php?promo_refcode=14860_1
    Bitte unbedingt daran denken, auf "klick here to go shopping" zu klicken. Erst dadurch wird der Rabatt wirksam. Die Preissenkung wird wieder zurückgenommen, sobald der erste Artikel im Warenkorb liegt. Also alles extra bestellen ;)


    Die Lieferung kommt über bzw. aus Luxemburg, Zoll fällt daher nicht an.

    Zitat

    Original geschrieben von dragon-tmd
    Hab jetzt mal bei dvdboxoffice.com bestellt, mal sehen, wie es klappt ...




    Boxoffice ist im Moment noch etwas langsam mit Spielen, i.d.R. rutschen sie dafür aber durch den Zoll.
    Bei der Deklaration.... :D

    Für ein Buch sollte es reichen. :D



    Ich finde es jedenfalls schön, dass du hier ein wenig die UPS-internen Vorgänge erläutert hast. z.B. war mir nicht bekannt, dass die fiktiven Versandkosten vom Zoll so verlangt werden. Diesen Punkt habe ich immer den Paketdiensten angelastet.


    Trotzdem bin ich dann in diesem Fall von der Richtigkeit der Zollpraxis nicht ganz überzeugt. Schließlich wird bei der Ware der Wert am Preis festgemacht, den der Händler verlangt, die Versandkosten werden dagegen eine Stufe früher bestimmt. Das erscheint mir ein wenig nach Willkür des Zolls.


    Der Preis der Ware wird schließlich auch durch Abnahmemenge des Händlers bestimmt. Ein Amazon.com bekommt sicherlich andere Preise von seinem Großhändler gemacht, als ein Hinterhoffamilienbetrieb.com. Das schlägt sich auch im Preis den der Kunde schließlich bezahlt nieder, der aber problemlos vom Zoll als Warenwert herangezogen wird. Warum also der Zoll hier den Händlerpreis akzeptiert, bei den Versandkosten aber nicht auf den Händlerpreis, der ebenfalls durch das Auftragsvolumen bestimmt wird, sondern auf den Grundpreis abstellt, kann ich nicht ganz nachvollziehen, weswegen ich diese Praxis für falsch halte.


    Nachdem das aber nichts mehr mit Paketdiensten zu tun hat, ziehe ich hier einen Schlußstrich und lasse, zum Wohle aller Beteiligten ;), das Thema ruhen.

    Zitat

    Original geschrieben von knocker
    Wenn 1000K = jap. Version heisst, laufen denn dann die Spiele, die mit "US" angegeben sind?c :confused: Und updaten auf ein dt. Menü lässt sich nur die jap. Version, wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe? Man, ist das alles kompliziert... :rolleyes:
    Naja, die Frage mit der Höhe der Zollgebühren bleibt noch...
    Hab noch nie bisher etwas im Ausland bestellt und bin daher natürlich etwas vorsichtig (und ahnungslos). Gibt's da (bei obigen Anbieter, sollte das Angebot ganz gut sein) irgendwas zu beachten?
    Danke


    Also:


    - Auf der jap. Version laufen alle Spiele.
    - Für die jap. Version gibt es ein Update, das das Menü eindeutscht, die US-PSP kommt direkt mit deutschem Menü.
    - Es fallen 16 % EInfuhrumsatzsteuer an, zusätzlich möchte man häufig gerne eine Unfreiwillige Provisions Spende von den Kunden :D


    Den Anbieter kenne ich nicht.

    Zitat

    Original geschrieben von Printus
    Hi,


    wie man an der Länge unserer Beiträge schon sehen kann ist das alles nicht ganz einfach mir der Scheiß-Verzollung :D


    Kann man so sagen. :D
    Allerdings ist es sowieso immer absurd, wenn ich schreibe, ich würde mich kurz fassen. Das kann ich nämlich gar nicht :D



    Zitat


    Für den Zoll ist nicht entscheidend welche Versandkosten real vom Warenempfänger bezahlt wurden, genauso wenig wie interessant ist was man für eine Ware real bezahlt hat. Entscheidend ist der Warenwert und welche Frachtkosten offiziell entstanden sind, also welchen Wert der Transport hatte.


    Bei einer sehr hochwertigen Geschenksendung z. B. hast Du natürlich gar nix bezahlt, denn Du bekommst ja ein Geschenk. Wenn Du über den entsprechenden Freigrenzen liegst und das Paket verzollen mußt werden Dir aber Eingangsabgaben abgeknöpft, die sich trotzdem nach dem Wert der Ware richten.
    Es geht also nicht daß da z. B. ein neues Handy als Geschenk kommt und der Warenwert wird mit 0 EUR oder symbolisch 1 EUR ausgewiesen weil es ja ein Geschenk ist. Für den Zoll hat das Gerät einen Wert von 500 EUR, und die werden zur Verzollung herangezogen.


    Bei den Versandkosten sieht's ähnlich aus: den Zoll interessiert nicht was man wirklich bezahlt oder nicht bezahlt hat, sondern wie hoch die Versandkosten laut Tariftabelle gewesen sind - auch wenn diese Kosten beispielsweise der Versender übernommen hat. Die Kosten müssen trotzdem vom deutschen Empfänger versteuert und verzollt werden. Es geht alleine um den Wert, nicht darum was wirklich bezahlt oder nicht bezahlt wurde.


    Schon klar, das wird ja etwa bei pesönlichen Rabatten auch so gemacht, dass ich trotzdem den normalen Warenwert verzolle.
    Aber genau wegen dieser offiziellen Bestimmung der Frachkosten entsteht das Problem. Anscheinend sind die Kosten für Sendungen aus den USA besonders hoch angesetzt. Wenn ich beispielsweise eine DVD inkl. Shipping für 25$ kaufe, kann mir aber niemand erzählen, dass der Versender mir die DVD im Wert von 25$ mit einer Versandart zuschickt, die 50-100€ kostet, ohne diese auch zu berechnen.
    Wir sprechen schließlich von Unternehmen, die wirtschaftlich rechnen müssen und die Preise so kalkulieren, dass das Ergebnis stimmt.
    Deswegen sehe ich das so, dass der Anbieter XY eben ein Shipping mit Wert 0 $ anbietet, weil die Kosten bereits im Warenpreis integriert sind, Anbieter ZZ dagegen verlangt für die DVD 20$ und 5$ für das Shipping.
    Wo ist da der Unterschied, mag man sich fragen.
    Der Unterschied ist folgender:
    Ich bezahle in beiden Fällen den gleichen Preis und erhalte die gleiche Leistung. Im ersten Fall werden mir jedoch die fiktiven Versandkosten auferlegt, sofern nicht das Shipping mit 0$ angegeben ist, obwohl durchaus reale Versandkosten im Preis enthalten sind. Nur weil sie nicht ausdrücklich erwähnt werden, wird hier geschätzt. Im zweiten Fall bleibt es dagegen bei dem Preis.


    Hier ziele ich auch voll auf einen juristischen Grundsatz, den man beim Wertersatz heranzieht: Der Wert ist nämlich i.d.R. der Preis, den man dafür bezahlt.
    Davon mag man vielleicht im Zollrecht abweichen, wenn es um persönliche Rabatte geht, bietet aber ein Händler jedem Kunden den Versand gratis an, ist der schon in den Warenwert einkalkuliert und darf m.E. nicht nochmals fiktiv addiert werden.


    Ein anderer Punkt wäre die Beachtung der Freigrenze.
    Oft wird der Wert der Ware + Versandkosten genommen, um festzustellen, ob die 22€ überschritten wurden.
    Als ich vor einiger Zeit in der Situation war, dass ohne Versandkosten die Freigrenze unter-, mit jedoch überschritten war, habe ich mir die Mühe gemacht, die entsprechenden Regelungen herauszusuchen.
    Selbst auf den Internetseiten vom Zoll, befindet sich die Erläuterung, dass die Freigrenze ohne Versandkosten bestimmt wird. Das ergibt sich auch aus den entsprechenden Richtlinien der europäischen Union, die man insofern zur Auslegung des deutschen Rechts heranzuziehen hat.
    Dies wurde in vielen Fällen nicht beachtet, so dass man nicht einmal zu der Problematik der fiktiven Versandkosten kommen dürfte. Denn bei Warenwert unter 22€ fallen keine Gebühren an, egal, wie hoch die Versandkosten sind.


    Insbesondere ist das ärgerlich, wenn man vom Versender ein Upgrade der Lieferart spendiert bekommt. Das passiert mir "leider" recht häufig, dass ich lediglich Airmail bezahle und Kurier bekomme. Inzwischen führt das bei mir aber eher zu Schweißausbrüchen... :D




    Ansonsten ist mir die Problematik bei den Versandunternehmen durchaus klar.
    Ich freue mich wirklich, wenn meine Lieferung schnell und unkompliziert erledigt wird. Ich bezahle gern die Zollabgaben, die wegen meinen Lieferungen anfallen, nur möchte ich nicht für Dienste bezahlen, die ich nicht in Anspruch nehmen wollte. Ich stelle mich auf den Standpunkt, dass ich mit den Versandkosten die Lieferung an meine Haustür abgegolten habe und keine weiteren Gebühren vom Paketdienst anfallen dürfen. (Zollabgaben ausgenommen, klar, die macht aber auch nicht der Paketdienst, sondern er reicht sie nur durch)
    Die Paketdienste wissen doch, dassein Paket durch den Zoll muß. Warum können die nicht die Versandkosten so gestalten, dass man von vornherein alle Kosten kennt?
    Das wäre in meinen Augen die optimale Lösung, dann könnte nämlich der Kunde selbst bestimmen, ob ihm die Lieferung den Gesamtpreis wert ist.
    So mit den versteckten Zusatzkosten ist das jedenfalls nicht optimal gelöst. Allerdings muß ich auch sagen, dass sich bisher nie jemand bei mir gemeldet hat, wenn ich nur die "UPS-Gebühr" gestrichen, die Zollabgaben aber bezahlt habe.
    Insofern ist das die bequemste Lösung für alle.



    Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007


    Nochmal kurz zum Thema Selbstverzollung: Also irgendwie kann das, was Du sagst, nicht stimmen, oder es stimmt nur mit Blick auf UPS. Wenn man ein wenig in Foren herumliest, wo es um Importgames, Import-DVDs usw. geht, dann liest man immer wieder davon, dass die Leute ihre Briefe und Päckchen auf ihrem Zollamt abholen. Das ist absolut gängig und auch nicht mit besonderen Gebühren (schon gar nicht EUR 35) verbunden. Habe das auch selbst schon gemacht.


    Kann es sein, dass diese Methode vielleicht dann sehr viel einfacher funktioniert, wenn die Sendung hier in D über die Post/DHL befördert wird?


    Da kann ich aushelfen:


    Post/ DHL ist da tatsächlich unproblematisch, wie ich beinahe wöchentlich beim Zoll feststelle, wenn ich meine Ware abhole.
    Das liegt daran, dass die Post aus der guten alten Zeit , als sie noch staatlich war, einige Befugnisse behalten hat, die private Unternehmen nicht so einfach bekommen können. So darf die Post die Ware zu dir bringen, ohne sie vorher zu verzollen, bzw. diese unverzollt an den zuständigen Zoll in deiner Nähe weiterleiten. D.h. die Post macht eigentlich nichts für dich, legt kein Geld aus und verzollt nicht, bevor du beliefert wirst.




    Zitat

    Original geschrieben von andi2511
    Kommt der Thread irgendwann auch als Buch heraus?


    Ich schau mal, was sich machen lässt, aber nur wenn du versprichst, ein Exemplar zu kaufen... :p :D

    Nachdem ich den Stein im anderen Thread ins Rollen gebracht habe, möchte ich mich kurz dazu äußern.


    Die Problematik UPS-Lieferung/ Verzollung/ Vorlageprovision war mir selbst bis vor einiger Zeit völlig unbekannt. Ich habe, recht blauäugig eine Bestellung in Honkong getätigt und, weil ich die Ware schnell benötigte, knapp 40€ in UPS-Express investiert.


    Dass ich Zoll bezahlen muß, war mir natürlich klar und auch recht. Ich habe bei weitem keine Probleme damit, für die Kosten, die ich verursache auch aufzukommen. Das habe ich bisher immer getan, nur eben bis dato beim Briefträger oder im Wege der Selbstverzollung beim zuständigen Zollamt.


    Auch bei UPS habe ich damit gerechnet Zoll bezahlen zu müssen und wollte das tun. Als ich jedoch die Rechnung erhielt, fanden sich darauf die erwarteten, jedoch auch ein für mich nicht nachvollziehbarer Posten. Man wollte für einen Gesamtwert von ~180€ + ca. 30€ Einfuhrumsatzsteuer, 2,5% Vorlageprovision von mir. Das ergab nach Berechnungen von UPS 8€ zzgl. MwSt.


    Etwas verwirrt griff ich zum Telefon und fragte, was dieser Posten zu bedeuten habe und vor allem, wie um Himmels willen 2,5% von allerhöchstens 210€, 8€ ergeben sollen. Mir wurde zum einen erklärt, dass das die Gebühr für die in meinem Auftrag durchgeführte Verzollung sei und wies mich darauf hin, dass laut den Geschäftsbedingungen immer mindestens 8€ berechnet werden.


    Bescheiden, wie ich bin, wollte ich gerne wissen, wer "meinen" Auftrag denn erteilt habe. Das konnte mir nicht beantwortet werden. Auch meine Frage, wie man bitte ohne Vertrag mit mir (das ist genau das, worauf sich die Paketdienste i.d.R. vehement berufen, wenn eine Lieferung verloren wird und der Empfänger reklamiert) eine Wirkung von Geschäftsbedingungen herbeiführen will, konnte mir niemand beantworten. Nur die Information, dass ich selbstverständlich die volle Rechnung bezahlen muß, wurde mir gegeben.


    In so einer Situation schalte ich grundsätzlich erst einmal auf stur und überlege, was ich machen kann.
    Normalerweise wäre ich zu folgendem Ergebnis gekommen:
    Ein Anspruch besteht nicht, jedoch habe ich wenigstens die Kosten beim Zoll verursacht, also bezahle ich diese und kürze nur die Vorlageprovision, die nicht einmal eine moralische Grundlage hat.
    Den Weg wähle ich immer dann, wenn man nicht mit mir spielt. Versucht man dagegen mit mir zu spielen, mache ich mit und gewinne :p


    Zitat

    Original geschrieben von Printus


    Insofern finde ich es schon - und wie gesagt, ich bin nicht mehr bei UPS und hatte da auch zuletzt gewisse Probleme mit dem Laden - nicht gut wenn man sich aufgrund eines blöden Formfehlers vor einer eigentlich berechtigten Zahlung drückt.


    Das Problem ist, dass gerade dieser Formfehler, wie du ihn nennst, die berechtigte Zahlung zu einer unberechtigten macht ;)



    Zitat

    Der Link im anderen Thread vermittelt - fälschlicherweise - den Eindruck als würden die Paketdienste versuchen den Kunden Kosten anzulasten, die sie eigentlich gar nicht zahlen müßten und daß man sich dagegen wehren könne indem man die Zahlungsaufforderung zurückweist. Das wird dann auch noch von einer Juristin kommentiert und eine Aussage vom Zollamt zitiert.
    Da entsteht IMHO ein falscher Eindruck, es klingt so als würden die Lieferdienste Kunden abzocken mit Forderungen, die sie eigentlich nicht stellen dürften. So ist es aber nicht, denn die Lieferdienste strecken nur Geld vor, das der Kunde an den Staat abführen muß - und dieses Geld möchten sich UPS und die anderen dann gerne zurückholen.
    Wenn Du und andere das nicht erstatten möchten nutzt Du damit allein die Beweisnot, die UPS Dir gegenüber jetzt hat. Eigentlich wärst Du aber gefordert das Geld zu erstatten, denn das hat UPS für Dich vorgestreckt damit Dein Paket schneller durchkommt beim Zoll.


    Ich empfinde es schon ein wenig so als wäre es nicht gerade "ehrenhaft" wenn man Geld nicht erstattet, was andere für einen auslegen - nur weil der andere das nachher nicht beweisen kann.


    Da muß ich etwas weiter ausholen.
    An der Entwicklung sind die privaten Paketdienste selbst schuld, klar wird das allerdings nicht aus dem Link allein, sondern aus der Hintergrundgeschichte.
    Im anderen Thread hatte ich bereits erwähnt, dass sich Kunden oftmals über Abgaben, die den Warenwert übersteigen aufgeregt haben.
    Die Extremfälle wurden bei den Verbraucherzentralen bekannt, nämlich diejenigen, bei denen für Waren unter der Zollfreigrenze, also unter 22€ Abgaben von 50€ und höher fällig wurden. Dazu kam dann noch die Provision von 8€ zzgl. MwSt.


    Das Problem trat bzw. tritt auf, wenn kostenlos verschickt wurde, jedoch auf der Rechnung nicht ausdrücklich die Position "Shipping = 0$" aufgeführt war.
    In diesen Fällen nahmen sich die Paketdienste heraus fiktive Versandkosten zu addieren und den Gesamtbetrag für den Kunden zu verzollen.
    Die Betroffenen fielen, wie man sich vorstellen kann, aus allen Wolken und wollten verständlicherweise den Betrag nicht auslegen, um dann per Widerspruch gegen den Zollbescheid anzugehen.
    Aufgrund dieser Vorfälle haben die Verbraucherzentralen die gesamte Verzollung geprüft und vor diesem Kontext ist auch die Pressemitteilung, die von mir zitiert wurde, zu sehen und entstanden.
    Es handelt sich also keineswegs um wildgewordene Kunden, die den armen Paketdienst um die ausgelegten Zollgebühren prellen wollen, denn aktiv wurden immer nur diejenigen, die evident zuviel bezahlen sollten.


    Viele bezahlen sogar die reinen Zollkosten abzüglich Provision, weil sie das genauso sehen. Ich schließe mich da mit ein, es sei denn, das Unternehmen bzw. dessen Mitarbeiter machen mir Ärger. Das kann ich nämlich auch.




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    Es stimmt auch nicht, wie im anderen Thread geschrieben, daß man sich die Waren "einfach so" ans eigene Zollamt liefern lassen kann oder zu Unrecht "Gebühren für besondere Zollverkehre" erhoben werden. Sowas ist bei Privatkunden nicht möglich, da muß man vorsteuerabzugsberechtigt und (vom zuständigen Hauptzollamt) zugelassener Empfänger sein, die Waren müssen als Nicht-Gemeinschaftware unter zollamtlicher Überwachung und Zollstraßenzwang im TIR-Lastwagen befördert werden blablablabla....


    Auch das ist nicht auf meinem Mist gewachsen. Es handelt sich um einen Fall, in dem ein Empfänger den Verzollungsauftrag nicht geben wollte. Ihm wurde angedroht, dass er in diesem Fall auch verzollen muß, jedoch dann 40€ Gebühren fällig wären, während es, wenn er jetzt zustimmt, nur 8€ wären.
    Ob das natürlich tatsächlich machbar ist, konnte ich nicht überprüfen.


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    Genauso unsinnig ist wenn da steht "Ähh, Ware ist 20 EUR wert, wie kann da die Einfuhrabgabe 30 EUR sein???" Die Zollsätze und Bestimmungen jeder Ware, jeder Materie, sind - hey, wir sind im Bürokraten-Deutschland! - sind eigens festgesetzt, das alles ist extrem komplex und es kann sehr wohl sein daß sowas laut Gesetz korrekt ist.


    Natürlich ist das grundsätzlich richtig, jedoch habe ich selbstverständlich von den Fällen gesprochen, in denen normalerweise (Versand über normale Post und korrekte Verzollung) eine Betrag in der Höhe nicht anfallen kann.
    Es handelte sich um DVDs, die mit 16% Einfuhrumsatzsteuer und 3,5% Zoll belegt sind. Warenwert um die 20€, Verzollung durch den Paketdienst.
    Wenn du in dem Fall dann über fiktive Versandkosten und Missachtung der Regelung, dass die Versandkosten zur Bestimmung der Freigrenze nicht, sondern erst bei Feststellung der Überschreitung zur Abgabenfestsetzung herangezogen werden dürfen auf einem Gesamtwert von 150€ kommst und davon 20% bezahlen musst, schätze ich, dass dir auch die Tränen kommen.
    Besonders häufig passiert das in Fällen, in denen der Warenwert knapp über der Grenze liegt und der Versand aus den USA erfolgt. In diesem Fall sind die fiktiven Versandkosten besonders hoch angesetzt. Deswegen bezieht sich die Pressemitteilung auch so ausdrücklich auf die USA.



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    Ich finde schon daß es auch ein Aspekt von "Fairness" ist daß man Abgaben, die man zahlen muß, dann auch leistet.


    Ich für meinen Teil, bin immer so fair, wie mein Gegenpart. Habe ich das Gefühl, dass er jedes Schlupfloch und jede Spitzfindigkeit ausnutzt, mache ich das auch, geht man fair mit mir um, bin ich auch fair.


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    Trotzdem finde ich es nicht ganz korrekt sich vor einer eigentlich berechtigten ZAhlung zu drücken nur weil die Gegenseite dummerweise keinen Beweis hat um der Forderung Nachdruck zu verleihen. Grundsätzlich ist die Forderung nämlich berechtigt.


    Wäre die Forderung berechtigt, könnte der jeweilige Paketdienst sie durchsetzen.



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    Was die 10 EUR angeht: diese sog. Vorlageprovision kannste Dir entweder gleich abziehen (steht zumindest bei Firmenkunden auch im Kleingedruckten, daß das entfällt wenn man innerhalb einer bestimmten Frist zahlt) oder UPS wird es Dir anbieten, wenn Du das ansprichst... :D


    Da sieht man aber auch, wie nah Sieg und Niederlage beieinander liegen.
    In meinem Kleingedruckten stand das nämlich nicht und auch am Telefon wurde mir das nicht angeboten. Hätten die das gemacht, hätte ich den Rest überwiesen, wie ich es im Übrigen bei Fällen mit größerem Entgegenkommen gemacht habe.



    Ich hoffe, ich konnte die andere Seite jetzt auch noch etwas besser beleuchten, nicht dass es so aussieht, also wollte ich hier die Zollprellerei einführen. :D;)
    Bei mir hat das übrigens dazu geführt, dass ich auf Versender, die private Paketdienste beauftragen, nur noch im äußersten Notfall zurückgreife.