Beiträge von DaFunk

    Ist nur so eine Idee (ich habe selbst noch kein 7650:( ), aber vielleicht ist es der gleiche Fehler, wie beim Erstellen von E-Mailkonten.


    Wenn man die Einstellung macht und mit "zurück" beendet, wird die Einstellung gespeichert. Beendet man den Programmpunkt dagegen mit "Optionen - Schließen", werden die Einstellungen verworfen.


    Versuche also mal, nach dem Einstellen der Zeit auf "zurück" zu klicken, dann speichert es das Datum vielleicht.


    Bei der automatische Zeiteinstellung könnte ich mir nur vorstellen, dass du vielleicht das englische Zeitformat 12 A.M. und 12 P.M. eingestellt (ich weiß natürlich nicht, ob das überhaupt geht) und A.M. und P.M. vertauscht hast.
    Dann könnte es ja gut sein, dass bei dir das Datum mittags wechselt. ;)


    Gruß
    DaFunk

    Zitat

    Original geschrieben von BenediktW
    Vorsicht, die Studentenrabatte gelten nur im O2-Shop, nicht bei Partnerfirmen, auch wenn diese Originalverträge anbieten...


    Stimmt, aber in den O2 Partner Shops scheinen die Rabatte schon zu gelten. Vergleicht doch mal diePartnerliste mit der Liste der Studentenrabattaktion !


    Um beim Beispiel Düsseldorf (als Bayer verbindet mich ja sooo viel mit der Stadt:rolleyes: ) zu bleiben:
    Nach der Shopliste von dem Studentenangebot gilt das Angebot in einem Shop in Düsseldorf (40211 Düsseldorf Am Wehrhahn 25 ). Nach der O2 Shopliste ist dieser Shop aber ein Partnershop. Sollte also das Angebot von Nikto aus diesem Shop sein, wäre der Studentenrabatt dort gültig.



    OT:
    Was ist denn eigentlich der genaue Unterschied zwischen dem O2 Partner Shop und dem normalen O2-Shop?


    Abgesehen davon, dass der Partnershop logischerweise nicht direkt zu O2 gehört, sondern einen anderen Eigentümer hat, meine ich natürlich.


    Anscheinend haben ja Partner-Shops auch andere Handys, als O2 direkt, wie man am Angebot sieht, das Nikto genannt hat.
    Kann man also davon ausgehen, dass die Partner-Shops ein breiteres Angebot haben, als die Shops von O2?


    Wie ist es zum Beispiel bei Vertragsverlängerungen?
    Bekommt man im Partner-Shop wie bei O2 auch Umsatzunabhängig ein subventioniertes Handy, oder ist es wie bei Fremdanbietern dann in Klasse A+B unterteilt?


    Und wieder BOT:
    Wenn man sich das Beispiel von Nikto ansieht, ist das wirklich extrem verlockend. Handy mit Duo-Vertrag kostet 139 €.
    Dazu kommt im günstigsten Fall eine Grundgebühr von 16,95 € für 21 Monate, sowie ein Anschlußpreis von 24,95 €.
    Als Student bekommt man aber auf Duo-Verträge einen Rabatt von 9,90€, also 4,95 € pro Karte und Monat. Das ergibt alles in allem Gesamtkosten von 312 € in zwei Jahren mit zwei Vertragskarten und dem 7650:eek: .
    Und das bei einem Handy, das laut Liste 699€ kostet. :top:
    Also ich probiers!;)



    Gruß
    DaFunk

    Zitat

    Original geschrieben von Foxy
    Das stimmt in den meisten Fällen auch nicht mehr. Sehr viele Kreditinstitute haben inzwischen ihre AGBs dahingehend geändert, dass für den Kunden nun auch diese 6-Wochen-Frist gilt.


    mfg
    Foxy


    Oh, dann hab ich ja gewaltig was verpennt:D
    Kommt davon, wenn man die neuen AGBs noch nicht gelesen hat;)

    Tja, wenn du jetzt mit der Hotline abgemacht hast, dass die zurücküberweisen, würde ich jetzt mal abwarten.


    Generell hast du ja 6 Wochen Zeit, ohne Probleme eine Rückbuchung zu veranlassen, also hast du noch genug Zeit.
    Auch nach Ablauf der 6 Wochen hast du eigentlich die Möglichkeit, rückbuchen zu lassen. Die Frist von 6 Wochen bezieht sich nämlich nur auf das Verhältnis Bank-Bank, nicht aber Bank-Kunde.


    Ich würde sagen, wenn du in zwei WOchen noch keinen Eingang auf deinem Konto hast, rufst du nochmal an und sagst denen, dass du die Abbuchung zurückbuchen lässt.


    Mein Tipp für Vertragskündigungen ist generell der gleichzeitige Widerruf der Einzugsermächtigung. Denn eine Dauereinzugsermächtigung bleibt eigentlich unabhängig vom Vertrag bis auf Widerruf bestehen. Außer es ist etwas anderes (Befristung) vereinbart.


    Ist aber egal, mir wurde von meiner Bank mitgeteilt, dass Abbuchungen unabhängig von einer Überprüfung des Bestehens einer Einzugsermächtigung durchgeführt werden. Der Abbuchende muß nur behaupten, er habe eine Ermächtigung. Das zu überprfüfen ist angeblich viel zu umständlich. Der Kunde kann ja Rückbuchen:mad: .


    In dieser Form ist mir das noch nicht passiert. Bei mir buchen immer bestimmte Unternehmen Beträge ab, die ich angeblich schulde, denen aber weder eine Leistung, noch ein Vertrag oder eine Einzugsermächtigung gegenüberstehen.



    Gruß
    DaFunk

    Das musst du jetzt etwas genauer machen.


    Was versuchst du zu tun?:confused:
    Möchtest du eine MMS vom 7650 zum T68i schicken, oder wie?
    MMS geht bei E-Plus noch nicht, wann es kommt, steht in den Sternen.


    Wie willst du denn mit dem 7650 ins Internet? Über GPRS?
    Dann musst du erstens bei EPlus dafür angemeldet sein und zweitens die Einstellungen im Handy auf die Einstellungen von Eplus ändern.


    Für Wap musst du deine Einstellungen ebenfalls anpassen.


    MMS geht, wie gesagt, nicht. Die Einstellungen wirst du aber, sobald Eplus MMS eingeführt hat, ebenfalls anpassen müssen.


    Die richtigen Einstellungen findest du auf der Homepage von Eplus.


    Dass dich aber T-D1 nicht vom Eplus-Netz aus auf ihre Services zugreifen lässt ist wohl klar. Deswegen auch die Fehlermeldung.



    Bilder verschicken wird daher nicht gehen, solange du Eplus benutzt. Du kannst zwar eine E-Mail mit Bildanhang machen, soweit ich weiß, ist aber das T68i nicht in der Lage, Mailanhänge zu öffnen, sondern weist nur darauf hin, dass einer existiert.
    Mir fällt spontan keine Möglichkeit zum direkten Versand von Eplus 7650 zu T68i ein.


    Ins normale Internet kannst du mit dem Browser des 7650 sowieso nicht. Dazu brauchst du einen anderen Browser, den du als Java-Midlet downloaden kannst.


    Bei Fragen bin ich da;)



    Gruß
    DaFunk

    Ist ja super:(


    Da fällt mir doch gerade ein, dass ich auch noch einen Vertrag bei Talkline im Schub habe.


    Bleibt wohl mal wieder nur ein Rechtsstreit, wenn die darauf bestehen. Aber auf einen mehr oder weniger kommt es mir auch nicht an;)
    Wenn man das Talkline erklärt, werden die sicher nachgeben. Es kommt nur auf eine gute Argumentation an.


    @ T-bold47:


    Hast du zufällig die Daten, um welches Urteil es sich handelt, bzw. die Fundstelle in der NJW, oder muß ich da Juris bemühen?




    Ich sehe die Sache so, dass ja bereits der BGH in seinem Urteil darauf hingewiesen hat, dass der von Talkline geforderte Aufwendungsersatz nicht über § 670 BGB ersetzt werden kann.
    Bereits zum Zeitpunkt des Urteils hat der BGH ausgeführt, dass die Deaktivierungsgebühr aber kein Entgelt für Leistungen darstellt, sondern einen Aufwendungsersatz. Diese Aufwendungen werden jedoch laut BGH zur Wahrnehmung eigener Interessen getätigt.
    Diese sollen auf den Kundenabgewälzt werden.
    Nach § 9 AGBG (es handelt sich ja meist um Verträge die noch im Geltungsbereich des AGBG geschlossen wurden) sind AGB unwirksam, sofern sie eine unangemessene Benachteiligung der Vertragspartner darstellen.


    Schon allein die Festsetzung einer entsprechend hohen Gebühr erscheint mir als unangemessene Benachteiligung.
    Außerdem will es mir nicht in den Kopf, dass Talkline es gerichtlich verboten bekommt, die Deaktivierungsgebühr zu erheben, wenn Talkline die Gebühr als Entgelt behauptet, also einer angeblichen Leistung gegenüberstellt, dagegen aber im Falle des Aufwendungsersatzes der Aufwendungen im eigenen Interesse entgegen dem Wortlaut des §670 BGB die Kosten Aufwendungen ersetzen läßt.
    Ich sehe schon den Aufwendungsersatz von Aufwendungen im Interesse von Talkline durch den Kunden als unangemessene Benachteiligung.



    Gruß
    DaFunk

    Zitat

    Original geschrieben von ganymed


    Solange die Aktion verlängert wurde, ist doch egal was auf dem Gutschein steht.


    Hast ja Recht:)
    Hab sowieso übersehen, dass auf dem Gutschein steht, dass man auch ohne Gutschein und nur mit Studentenausweis in den Genuß der Aktion kommt:apaul:



    By the way:
    Habe ich das eigentlich richtig verstanden, dass man bei einem Genion Duo dann insgesamt 9,90€ Rabatt bekommt?


    Gruß
    DaFunk

    Auf dem Gutschein steht, dass das ganze nur bei Neuabschluss gilt.
    Aber fragen kostet nichts;)



    Ich will mich ja nicht als Schwarzmaler betätigen, aber was hilft es eigentlich, wenn auf der Internetseite steht, dass die Aktion verlängert wurde, auf dem Gutschein aber weiterhin die Befristung bis zum 31. 8.2002 vermerkt ist?



    Gruß
    DaFunk