Würde alle Beteiligten mit den Rechten und Pflichten aus dem ehem. Fernabsatzgesetz sorgsam umgehen, gäbe es viele Probleme nicht. Leider machen sich alle Beteiligten das Leben unnötig schwer.
1. Jeder der ein Produkt bestellt, hat natürlich das Recht es zu testen. Vorher sollte es aber selbstverständlich sein, dass man sich so weit darüber informiert hat, dass die "Fehlerquote" beim Bestellen und damit die Anzahl der nötigen Rücksendungen so gering wie möglich gehalten werden kann.
(Ich bestelle regelmäßig, aber habe bisher noch nie ein Produkt zurückgeschickt, das nicht mangelhaft war. Unter mangelhaft verstehe ich in diesem Zusammenhang eine erhebliche Einschränkung, die es unmöglich macht, das Produkt zu verwenden.
2. Selbst wenn ich ein mangelhaftes Produkt zurückschicke, ist es für mich selbstverständlich, es so zu verpacken, dass wirklich niemand merken würde, dass es bereits ausgepackt war, wenn nicht die Mängelbeschreibung beiliegen würde.
Selbst das ohnehin defekte Produkt wird dabei aber sehr sorgsam behandelt, obwohl es sich keinesfalls zum Weiterverkauf eignet.
3. Bin ich mir zunächst nicht sicher, ob das Produkt meinen Vorstellungen entspricht, ist es selbstverständlich, während dem Testvorgang äußerst sorgfältig damit umzugehen. Nicht einmal die Tüten der Gebrauchsanweisung werden beschädigt.
Sollte eine Rücksendung nötig sein, ist es für mich Ehrensache, das Produkt so zurückzusenden, wie ich es erhalten habe, also im Originalzustand. Bei einem Handy würde das bedeuten, dass ich es ohne Einträge, gespeicherte Daten oder sonstige Änderungen zurückgebe.
(Meine Geräte könnte man nach dem äußeren Zustand selbst nach mehreren Jahren der Verwendung noch als neu verkaufen)
4. Im Gegenzug erwarte ich vom Händler, dass ich ein neues Gerät erhalte, wenn ich ein neues bestelle. Sofern ich es nicht merke, dass das Gerät bereits "getestet" wurde (keine Einstellungen bzw. Gebrauchsspuren vorhanden), ist es mir relativ egal. Sobald aber Gebrauchsspuren, und seien es auch nur Fingerabdrücke, vorhanden sind, ist das für mich bei einem neuen Gerät inakzeptabel.
Bestes Beispiel aus jüngster Zeit: Bei einem großen Versandhaus habe ich einen Rucksack bestellt und erhielt einen mit einem großen Loch in der Trennwand zwischen zwei Fächern, sowie der Reklamation des Kunden, der diesen Rucksack vor mir hatte. Das ist dann die Stelle, an der ich als Kunde ungemütlich werden kann.
Ansonsten ist es eine Frage der Rücksichtnahme, dass alle Beteiligten heil und im Sinne des Fernabsatzgesetzes aus der Sache herauskommen.
Wenn bei Fonmarkt so, wie oben beschrieben, verfahren wird (Verkauf von Neugeräten als neu bei fonmarkt.de und Verkauf der Gebrauchten über Ebay), ist alles in Ordnung und Fonmarkt eindeutig ein Vertreter der weißen Schafe;)
Gruß
DaFunk