Eigentlich halte ich diese Auslegung der Firma für völligen Quatsch.
AGBs wären Vertragsbestandteil geworden, der punkt auf den sie sich berufen wollen ist aber IMHO ein Angebot für den Fall des Kaufes eines neuen Geräts. Also müßte man in diesem Fall ja ein neues Gerät kaufen und das alte zurückgeben und die Inzahlungnahme vereinbaren. Dass das ein automatischer Mechanismus sein soll, der ohne entsprechende Bitte des Käufers stattfindet, ist für mich nicht nachvollziehbar.
Es stellt sich nur die Frage, ob das Widerrufsrecht gemäß §§312d, 355 BGB durch die AGBs des Versenders abdingbar sind.
§ 312d IV BGB regelt die Fälle, in denen das Widerrufsrecht ausgeschlossen werden kann.
Hier kommt ohnehin nur Punkt 1 in Frage.
Zitat(4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen 1. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde
Und hier sehe ich auch keinen Grund, für einen zulässigen Ausschluß.
Warum sollte ausgerechnet bei gebrauchten Artikeln ein Widerruf nicht möglich sein?
Soweit ich aber die Geschichte noch in Erinnerung habe, sollte es wirklich kein großes Problem sein, schon über die Möglichkeit des Rücktritts aus der Geschichte rauszukommen.
Jedenfalls mußt du NICHT akzeptieren, dass dir nur 80 % erstattet wurden, da KEIN Fall der Inzahlungnahme vorliegt.
Gruß
DaFunk
