Beiträge von DaFunk

    Also die Einstellungen stimmen eigentlich und haben im letzten Jahr (lang ist´s her) auch genauso funktioniert.
    AT-Befehle habe ich mal testweise eingegeben, aber auch wieder entfernt, weil die Fehlermeldung dann sofort kommt, ohne dass sich das Handy einwählt.


    Es ist so, dass das Handy zwar wählt und auch die Verbindung herstellt, aber nach 30 Sekunden abbricht und mir meldet, dass kein Trägersignal erkannt wurde. An der Stelle war eigentlich immer die Überprüfung von Benutzername und Kennwort.
    Ich überlege im Moment nur, ob es vielleicht an der IR-Übertragung liegt, weil es die gleiche Fehlermeldung ist, die auch erscheint, wenn ich kein Handy in Reichweite meines PPC habe.
    Allerdings klappt die Einwahl auch nicht mit dem S35i und PPC bzw. mit den beiden Handies und Notebook.


    Komische Sache.
    Wäre dir wirklich sehr dankbar, wenn du das machen könntest:top:


    Gruß
    DaFunk



    Schon klar, sorry. Ich bin gedanklich einfach mal von dem Fall ausgegangen, dass man zu Händler rennt und das Gerät abgibt und wieder kaputt zurückbekommt, dann nochmals reparieren läßt und es wieder kaputt zurückbekommt.
    Das sollte ja wohl der Normalfall sein, wie er am häufigsten passiert.
    Wenn also der Händler bereitwillig innerhalb der gesetzten Frist nachbessert, ist (juristisch ganz korrekt;) ) nach zweimaligem Scheitern der Rücktritt möglich. Natürlich auch bei Fällen des § 323.
    Sollte nur ein grober Leitfaden werden...


    Das mag jetzt vielleicht komisch klingen, aber ich habe vor längerer Zeit mal in einer Ratgebersendung einen Beitrag gesehen, in dem ausgeführt wurde, dass der Hersteller die Garantie unter Berufung auf die bestehende Gewährleistung verweigern kann. Das habe ich einfach ungeprüft übernommen. Wenn es jetzt nicht stimmt, haut mich, dann hab ich einfach nicht aufgepasst. Ist mir zwar auch komisch vorgekommen, aber ich weiß die entsprechenden Urteile nicht mehr und habe auch nichts gefunden, um nochmal zu prüfen.


    Was aber wohl unbestritten sein sollte, ist dass bei einer Nachbesserung aufgrund der Garantie nicht die Rechtsfolgen einer Nachbesserung aufgrund der Gewährleistung eintreten können. Denn wenn man die Garantie beansprucht, hat man ja nicht bei seinem Vertragspartner die Nacherfüllung verlangt, und somit die erste Stufe der Rechte bei Mängeln nicht durchschritten und kommt folglich auch nicht auf die Ebene des Rücktritts und der Minderung.
    Außerdem gehen bei Garantie die Transportkosten zu Lasten desjenigen, der die Garantie in Anspruch nimmt. Bei der Gewährleistung dagegen zu Lasten des Verkäufers.


    Gruß
    Der mit einem :gpaul: gesegnete DaFunk

    Also wenn ich das Gerät so anschaue, ist es wirklich nicht schlecht geworden. Aber 649€ mit Vertrag für ein gelocktes Gerät? Ein bißchen viel, oder nicht?
    Ich werde es auf keinen Fall holen. Sonst kommen die Netzbetreiber noch auf den Geschmack und machen das häufiger. Überhaupt finde ich die Idee mit den Exklusivgeräten nicht so toll. Geh ich zu O2, gibt´s ein xda, bei E-Plus ein N21i und bei D1 das S100.
    Dann muß man jetzt also für jedes Handy zu einem anderen Betreiber, um es ohne Einschränkungen zu nutzen. Schade drum.


    Wenn ein neues Handy, dann sollten alle Netze gehen, die man hat, sonst lohnt es sich nicht wirklich.


    Ansonsten hätte ich mir das xda sicher geholt. Handy und PPC in einem ist wirklich genial gelöst.



    Gruß
    DaFunk

    Zitat

    Original geschrieben von Xian


    Na, na! Der Kunde hatte bis zur "Zivilrechtsreform" das Recht die Wandlung zu verlangen. Nie die Wahl zwischen Reperatur oder Neulieferung.
    Nach neuem BGB hat der Verkäufer Nachbesserungsversuche. Kam zusammen mit 2 Jahren Gewährleistung.


    Xian


    Ich habe nicht behauptet, dass es diese Wahlmöglichkeit vor der Schuldrechtsreform gab. Wäre auch Unsinn, wenn man doch das bessere Instrument der Wandlung zur Verfügung hat.
    Ich spreche auch vom Rechtsstand nach der Zivilrechtsreform.
    Vorher konnte der Kunde Wandlung verlangen. Diese konnte durch AGBs aber zugunsten der Nachbesserung ausgeschlossen werden.
    Nach dem neuen BGB hat der Verkäufer das Recht auf NachERFÜLLUNG. Nacherfüllung kann aber nach Wahl des Kunden entweder die Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder die Lieferung einer mangelfreien Sache (Austausch) sein. Dass zwangsweise Nacherfüllung nur die Nachbesserung sein kann, wird aber nicht gesagt. Auch kann die Nachbesserung nicht mehr pauschal in den AGBs festgelegt sein. Der Verkäufer kann lediglich für Fälle der Unzumutbarkeit des Austausches diesen verweigern und die Nachbesserung anbieten.
    Erst nach zweimaligem Scheitern der Nacherfüllung, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, was in etwa der früheren Wandlung gleichsteht.


    Leg dich doch nicht mit einem Juristen an;)


    Übrigens schreibe ich heute schon zum zehnten Mal Reperatur. Hab wohl einen :gpaul: . Es muß natürlich Reparatur heißen.


    Gruß
    DaFunk

    Zitat

    Original geschrieben von Krähe


    Um welche(n) Paragraphen geht es denn dabei genau? Für die Zukunft - und den Fall, daß ich oder jemand anders hier noch einmal ähnliche Probleme bekommen sollte, wäre es vielleicht praktisch, wenn man einem nicht gerade kooperativen Angestellten einen Beleg dafür auf den Tisch legen kann...


    Stimmt, hilft meistens.


    Ausgehend von §434 BGB (Mangeldefinition)


    über § 437 BGB (Rechte des Käufers bei Mängeln)
    (übrigens auch in der im Gesetz aufgeführten Reihenfolge entstehen die Rechte, also Rücktritt und Minderung erst nach gescheiterter Nacherfüllung)


    zu § 439 BGB (Nacherfüllung)
    (Abwicklung der Nacherfüllung mit Wahlrecht des Käufers zwischen Nachbesserung und Austausch gegen eine mangelfreie Sache)



    Ebenfalls interessant: § 440 BGB sieht zwei Nachbesserungsversuche vor, nach deren Scheitern Rücktritt (früher Wandlung) oder Minderung des Kaufpreises in Betracht kommen.


    Nachzulesen sind Gesetzestexte unter http://dejure.org


    Gruß
    DaFunk

    Wenn die Sense stumpf ist, wird sie weggeschmissen und eine neue gekauft:D


    Aber im Ernst:
    Wir haben früher immer den Stein nass gemacht und die trockene Sense geschliffen. Dengeln muß man sie eher nicht so häufig und bei den heutigen Preisen ist wohl die "Schleifen bis es nicht mehr geht und Wegwerf-Lösung" die beste.


    Gruß
    DaFunk

    Zitat

    Original geschrieben von Krähe
    MM stellt sich bei dem Wort "Umtausch" generell erst mal absolut quer.
    Ich habe dort letzten Sommer ein Schnäppchen-R320s (ohne Vertrag) gekauft, das nach knapp zwei Wochen vom plötzlichen R320s-Tod ereilt wurde (gab bei HK einige Threads zu diesem Problem). Als ich das Ding dann umtauschen wollte, sagte man mir, daß MM keine Geräte mehr umtauscht, da offenbar sehr viele Leute einen Wasserschaden als Garantiefall deklariert hatten - Folge davon war, daß MM, nachdem sie das defekte Gerät eingeschickt und dem Kunden ein neues gegeben hatten, auf den Transport- und den Reparaturkosten für das defekte Gerät sitzen geblieben war.
    Allerdings lassen die Herren doch zumindest ab und zu mit sich reden. Als mein repariertes Gerät nach zwei Wochen wieder da war und ich gleich beim Öffnen des Kartons (auf dem MM-Parkplatz) feststellen mußte, daß sich unter dem Display ein halber Sandkasten befand, wollten die es eigentlich gleich noch mal einschicken (wodurch ich noch mal mindestens zwei Wochen hätte warten müssen). Ich bin dann etwas deutlicher geworden und habe dem Herrn in der Reparatur-Annahme gesagt, daß ich das Ding wohl kaum auf dem Parkplatz in einen vollen Bierkrug gesteckt haben kann (Wasserschaden), und daß ich defintitiv nicht noch mal zwei Wochen warten werde - plötzlich (und nach kurzer Rücksprache mit dem Geschäftsführer) war das mit dem sofortigen Umtausch kein Problem mehr... :D



    @ fonez.de: Falsch - so einfach geht das eben bei MM nicht...


    In solchen Gelegenheiten packe ich dann immer das BGB aus und biete den Herren an, meine Rechte einzuklagen. Danach klappt es meistens ganz gut.
    Der Kunde hat das Wahlrecht zwischen Reparatur und Lieferung eines Neugerätes. Da kann MM machen, was er will.


    Übrigens ist das Problem, dass man eigentlich zunächst gegen den Hersteller keine Ansprüche hat. Der Vertragspartner ist der Shop. Wenn der Hersteller etwas repariert, ist das schön, aber generell muß er das nicht. Deswegen gehe ich grundsätzlich dahin, wo ich das Gerät gekauft habe.

    Probier´s doch einfach!
    Rechtlich gesehen gibt es KEIN Umtauschrecht im Sinne von "Ich hole mir in einem Laden ein Gerät und darf es dann wieder zurückgeben".
    Lediglich bei Bestellungen kann man 2 Wochen umtauschen. Viele Händler bieten aber trotzdem auf Kulanz einen Umtausch innerhalb von 2 Wochen.


    Du kannst aber, da es sich um ein mangelhaftes Gerät handelt, Nacherfüllung verlangen und dabei zwischen Reparatur und Austausch gegen ein mangelfreies Gerät wählen.
    Erst wenn diese Nacherfüllung zweimal scheitert, kannst du aufgrund des Mangels vom Vertrag zurücktreten und bekommst dein geld zurück.


    Gruß
    DaFunk

    Zitat

    Original geschrieben von T-bold47
    Außerdem würde ich z.B. nie die Verantwortung für so einen Vertrag übernehmen. Der Provider hält sich an den Kunden (also z.B. Tha_Masta) und der muß sich dann von jedem hier monatlich das Geld wiederholen. Er haftet auch wenn hier jemand nicht zahlen kann oder will.



    Rahmenvertrag schön und gut, aber das ist wohl das wirkliche Problem. Es sollte schon so laufen, dass jeder seine eigenen Kosten selbst direkt beim Netzbetreiber bezahlt.
    Sonst ist das Risiko für den einzelnen z.B. Tha_Masta einfach zu hoch.
    Oder soll es bald heißen: TT - eine Community vor Gericht?


    Also wenn es in der Abwicklung so laufen könnte, dass man in einen bestehenden RV integriert wird und weiterhin an den Netzbetreiber zahlt, ist das eine tolle Sache, ansonsten wohl doch zu riskant.


    Der Netzbetreiber sucht sich seine Kunden nach Bonität aus, aber wie soll Tha_Masta etwas über die Bonität oder Zahlungswilligkeit von einem DaFunk (nur ein Beispiel :D), den er gar nicht persönlich kennt, erfahren?



    Gruß
    DaFunk

    Ich hab gewürfelt, ob ich die Frage ins Netzbtreiber- oder ins Mobil/ PDA- Forum stelle. Hier scheint sie mir besser aufgehoben zu sein, weil der Fehler wohl auf Eigeheiten von O2 beruht.



    Nachdem ich es lange nicht mehr gemacht habe, wollte ich kürzlich mal wieder mit meinem Pocket-PC übers Handy ins Web.
    Leider funzte es nicht mehr.
    Beim Durchsuchen der Homepage von O2 habe ich folgende Seite gefunden, wo genau die Einstellungen erklärt werden.
    http://www.genion.de/genion/pda/index.html
    Hab ich auch gemacht, ergibt nur den gleichen Fehler.
    Nach genau 30 Sekunden, an der Stelle, wo früher die Paßwort und Benutzernameabfrage stattfand, kommt jetzt nur noch "Kein Trägersignal gefunden, bitte überprüfen Sie Ihre Einstellungen".
    Auch das Trial and Error - Prinzip half da nicht weiter (höchstens meiner Telefonrechnung für die jeweils 30 sek. Verbindung).


    Schafft es einer von Euch noch, über O2 ins Web zu kommen, oder haben die irgendwas abgeschaltet oder geändert. Das wäre aber wohl für den Verkauf des O2 xda eher schädlich...
    Handy und Pocket-PC haben jedenfalls immer perfekt zusammengepaßt (Casiopaia EM 500G + /// 320s), deswegen kann das Problem an der Hardware eigentlich nicht liegen.



    Gruß
    DaFunk