Beiträge von DaFunk

    Himmel hilf :( .


    Ehrlich gesagt habe ich mir die erste Show zwar schlechter vorgestellt, als wir es von der HSS gewohnt waren, aber so schlecht....


    Da reiße ich ja bessere Gags ohne Gagschreiber. Und das will etwas heißen, schließlich ist der Juristenhumor nicht gerade für Spritzigkeit bekannt.


    Vor allem war nichts wirklich neues dabei.


    Bin ich eigentlich der einzige, der gehofft hat, dass Bastian Pastewka sagt: Danke für deinen Besuch Anke, bis zum nächsten Mal :D
    Der beste Gag der Sendung war einfach, als er erklärt hat, das sei die Stelle an der er auch zu Beckmann umschalten würde.


    Von Latenight erwarte ich mir nicht dieses seichte "Anke", sondern etwas mehr Niveau, weniger Hektik. Ladykracher brauche ich nicht täglich.
    Außerdem ist sie zu quietschig. Allein der Auftritt war unpassend.


    Ich muß mich an Hugo Egon "Hühnerhugo" Balder halten:


    Das war nichts, ich gebe dir einen Punkt :flop:


    Gruß
    Chris

    Re: Re: Lachnummer


    Normalerweise diskutiere ich nicht über Händler die ich nicht kenne und mit denen kein konkretes Problem besteht. Allerdings juckt mich dieser Fall zu sehr in den Fingern.
    Ich hoffe meine Zeilen werden so konstruktiv verstanden, wie sie gemeint sind.


    Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Damit hast Du recht - es ist genauso wie beim letzten Mal. Wie schon beim letzten Mal kommt Timo hier an und verspricht vollmundig irgendwelche Angebote, ohne dass in irgendeiner Form erkennbar wäre, was genau für ein Geschäft man hier macht, mit wem, auf welcher rechtlichen Grundlage usw. usf..


    Ich wiederhole meine Aufforderung an Timo: Er soll bitteschön ERST auf SEINER Seite alles ans Laufen bringen; Gewerbe, Homepage, AGBs usw.. Und erst dann, wenn er damit fertig ist, kann er hier als Händler auftreten und kommerzielle Angebote machen. So herum läuft das, nicht andersrum. Wenn er das nicht begreifen will, dann wird er von mir - und von jedem anderen, der das ebenfalls merkwürdig findet - immer wieder angegangen werden, solange, bis er es begriffen hat oder bleiben lässt. Und das betrifft einen Timo genauso wie jeden anderen, der so auftritt.


    Diese Aussage muß ich einfach nochmals hervorheben, denn sie trifft die Lage genau.
    Timo, ich wende mich direkt an dich.
    Nachdem du hier ja schon länger als Händer auftrittst und es auch die eine oder andere Merkwürdigkeit gegeben hat, ist doch verständlich, wenn die potentiellen Kunden dir kritisch entgegentreten.
    Aus diesem Grund tätest du gut daran, diese neue Chance so professionell, wie möglich, zu nutzen.
    In der Vergangenheit hast du mehr Privates hier im Forum kundgetan, als es für das Geschäft gut war. Eine Trennung zwischen Privatem, wie einer Anzeige, und dem Geschäftlichen wäre dringend nötig.
    Du musst bedenken, dass Menschen darüber lesen, die auch bei dir kaufen sollen. Und ich denke, es versteht sich von selbst, dass Dinge wie Strafanzeigen (berechtigt oder nicht) das Vertrauen schädigen können.


    Ein nächster Punkt ist die Erkennbarkeit der Vertragspartner.
    Dein letztes Angebot ist unter anderem deshalb so umstritten gewesen, weil wesentliche Dinge, wie Vertragspartner und Bedingungen nicht klar waren.


    Warum passiert dieser Fehler nochmals?


    Es liegt mir fern, hier auf altem herumzureiten, aber ich versuche dein Verständnis für die Kundensicht zu wecken.


    Auch Privates auf einer Unternehmenshomepage ist fehl am Platz.
    Ein Bekannter hatte auf seiner Unternehmenshomepage einen Link zu privaten Seiten, auf denen er seine privaten Vorlieben in Bereichen offengelegt hat, die eigentlich besser im Schlafzimmer aufgehoben sind. Dieser Fall ist freilich noch etwas schwerwiegender, wie die vorübergehende Verlinkung auf eine private Seite, die Glaubwürdigkeit leidet jedoch darunter.


    Im Moment würde ich dir raten, zuerst deinen Webauftritt zu organisieren und dann die Angebote zu posten.
    Dir scheint nicht klar zu sein, dass neben der Vertrauensfrage auch andere Probleme durch das übereilte Einstellen der Angebote entstehen können.
    Wie sieht es z.B. mit AGBs aus?
    Du kannst so, wie du es im Moment versuchst, keine AGBs wirksam in einen Vertrag einbeziehen.
    Und ich kann nicht glauben, dass ein Händler tatsächlich ohne AGBs Verträge schließen will.


    Problem Widerrufsrecht:
    Sind dir die Folgen klar, wenn du keine Information über das Widerrufsrecht gibst? Die Fristen können sich entscheidend verlängern.
    ggf. kann es zu kostenpflichtigen Abmahnungen kommen.


    Sorge dafür, dass du deinen gesetzlichen Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr nachkommst. Nimm dir dafür ggf. einen Rechtsanwalt, der dich berät.
    Ein Geschäft ist nur so solide, wie die Basis. Die Fehler, die du jetzt bei den grundlegenden Dingen machst, holen dich zwangsläufig irgendwann ein. Und dann gerät dein erneuter Versuch ins wanken.
    Warte lieber mit deinen Angeboten noch etwas ab, bis die Seite steht, dann bekommst du sicher keine Probleme.


    Bis dahin empfehle ich dir dringend die Lektüre der Seite http://www.versandhandelsrecht.de .


    Beherzige die Punkte, dann läuft alles besser :) .



    Gruß
    Chris


    Edit: Na toll, vor dem Posting von Timo angefangen und viel zu spät fertig geworden :D

    Dem Händler stehen zwei Nacherfüllungsversuche zu.


    Theoretisch kann es aber passieren, dass man direkt zurücktreten kann, wenn etwa ein nicht behebbarer Softwarefehler vorliegt und alle existierenden Geräte diesen Mangel aufweisen. Dann sind beide Nacherfüllungsvarianten unmöglich und somit ausgeschlossen. => Es kommt direkt zu Rücktritt, Minderung, SE.


    Eine kleine Übersicht zum Thema Sachmangel:


    Klick


    Es kommt zu den genannten Folgen, da man nicht gezwungen werden kann ein Handy zu kaufen, das man nicht will.



    Kleine Anmerkung zu folgendem Statement:

    Zitat

    Natürlich bekommt man das Geld zurück, was man bezahlt hat. Und kann sich ein neues Handy aussuchen. Das Problem was ich hier sehe ist das die NB nichts für die Fehler der Handyhersteller können, dem Motorola kam durch die hohe Nachfrage bei dem V525 leider nicht mit der Pruduktion hinterher. Deshalb auch soviel Softwarefehler.
    Am einfachsten ist es wenn du in den nächsten Shop gehst und dir ein paar Geräte vorführen läßt und dir ein anderes Modell aussuchst.


    Dafür gibt es die Gewährleistung. Der Händler ist nicht nur dazu da, den Preis zwischen Großhändler und Endkunde zu verteuern, sondern hat auch Pflichten, die sich aus dem Gesetz ergeben. Dafür kann er dann beim Hersteller Regreß nehmen.
    Klar ist es am einfachsten, wenn man sich ein anderes Handy aussucht. Die Rechtsprechung beweist aber, dass der NB auch Kaufpreis + Subvention auszahlen muß, wenn der Kunde kein neues Gerät möchte.
    Man muß sich schließlich vor Augen halten, dass der Kunde am wenigsten etwas dafür kann, wenn ihm Schrott verkauft wird.

    @ alexandra:


    Laß dir nichts einreden.


    Die Ratschläge bzw. Einwände von ashd und muli sind vollkommen richtig.
    Beide kennen sich in juristischen Angelegenheiten sehr gut aus.


    Eine ähnliche Angelegenheit habe ich vor etwa einem Jahr mit einem User dieses Forums durchgesprochen. Den genauen Text mit allen nötigen Links findest du hier .


    Es kommen zwar zwei verschiedene Verträge zustande, diese sind allerdings insoweit verknüpft, als je eine Partei den einen Vertrag nur unter der Voraussetzung des anderen abgeschlossen hat.
    In diese Richtung zielt auch das von muli zitierte Urteil. Hier wollte ein Netzbetreiber zwar das Handy wandeln, jedoch nur eine Mark herausgeben, an dem Mobilfunkvertrag aber festhalten. Hier wurde zum einen der Zusammenhang beider Verträge bescheinigt, zum anderen der Netzbetreiber verurteilt den Ladenpreis ohne Vertrag auszuzahlen.


    Allerdings wirst du vermutlich Probleme haben deinen Anspruch außergerichtlich durchzusetzen. In diesen Dingen können die Netzbetreiber recht stur sein.
    Erst kürzlich habe ich in einer eigene Angelegenheit sehr massiv werden müssen, obwohl der Anspruch eindeutig bestand. Glück für den Betreiber, der gerade noch außergerichtlich eingelenkt hat.


    Laß dich im Laden keinesfalls von einem Verkäufer abwimmeln, sondern verlange am besten nach dem Chef/ Filialleiter und erläutere deine Forderung.


    Rückgabe des Gerätes und Auszahlung des unsubventionierten Ladenpreises


    oder


    Rückgabe des Gerätes und Auflösung des Vertrages/ der Vertragsverlängerung.



    Viel Erfolg.


    Gruß
    Chris

    Zitat

    Original geschrieben von booner
    @Da Funk:


    Aber der U gerät doch nur nach 30 Tagen automatisch in Verzug, wenn ihm vom V eine Rechnung/Zahlungsaufstellung zugegangen ist? Eine Information mit der Bankverbindung des V wird diesem Erfordernis eigentlich nicht genügen.


    Oder gehst du nicht nach 286 III ?



    In dem Fall muß man nicht über 286 III gehen.
    In 357 I 2 findet sich eine eigene Verzugsregelung, die bestimmt, dass die Frist aus 286 III mit Zugang der Widerrufs-/ Rückgabeerklärung zu laufen beginnt.
    Der Widerruf ersetzt in diesem Fall die Zahlungsaufforderung.

    Wir sprechen ja von dem Fall, in dem bereits wirksam widerrufen wurde. Damit liegt bereits ein Rückgewährschuldverhältnis vor, die Frist von 14 Tagen wurde gewahrt.


    Eine besondere Regelung findet sich im Gesetz nicht, wie lange der Verbraucher zur Rücksendung Zeit hat. Es greifen also die allgemeinen Regeln, nach denen dich der Unternehmer theoretisch direkt in Verzug setzen kann. Deswegen sollte die Rücksendung schnellstmöglich erfolgen. I.d.R. sollte das dem Verbraucher doch innerhalb von einer Woche möglich sein.


    Der Unternehmer hat schließlich innerhalb von dreißig Tagen ab Zugang der Widerrufserklärung den Kaufpreis zu erstatten. Hält er diese Frist nicht ein, gerät er automatisch in Verzug.


    Gruß
    Chris

    Ich fürchte, dass es gar keinen vernünftigen Weg gibt, die Dinger loszuwerden.


    Normalerweise muß man vor der Anlegung eines Rasens den Boden sehr gut vorbereiten. Dann hat man einige Zeit Ruhe.
    Leider sprießt es irgendwann trotzdem überall und bis man sich umschaut, ist alles voll mit den Blumen.


    Ich habe es einmal mit Ausstechen probiert. Das hat mir allerdings außer einem stark schmerzenden Rücken und einem Nervenzusammenbruch (knapp 4000 qm zu bearbeiten) nichts gebracht. Kurze Zeit später war wieder alles voll.


    Inzwischen behaupte ich einfach, dass mir die Blumen gefallen und die Sache ist erledigt :D;) .



    Gruß
    Chris

    Zitat

    Original geschrieben von AdministratorDr
    Herbst lässt sich auf jeden Fall ertragen.


    Das glaube ich kaum.
    Es wird definitiv eine schwere Zeit. Ich bin froh, dass die RC2-Veröffentlichung der dritten Staffel auf DVD im Juli ist (ich glaube es ist die englische). Bis Herbst würde ich es nicht aushalten. Effektiv hatte ich dann zwar zwischen Season 2 und Season 3 die gleiche Wartezeit, wie der Fernsehzuschauer, aber egal :D .


    @ Stifmaster:


    Bitte ankreuzen


    [ ] Ich habe die dritte Staffel auf DVD aus Amerika


    [ ] Ich habe sonstige Quellen genutzt, die hier nicht genannt werden sollen


    Oder anders formuliert:
    Es gibt noch keine DVD-Box zu kaufen, oder habe ich was verpasst?



    @ Blarney:


    Wo du recht hast... ;)



    Gruß
    Chris

    Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Auch nicht mehr - den haben wir damals beim Kauf des Gerätes in Zahlung gegeben... :D:D


    :D
    Gut gekontert, würde ich sagen.



    Zum Thema "das kann man ausrechnen":


    Es heißt so schön: Wer von Mathe keine Ahnung hat, wird Jurist. Den Bezug zu meinen Mathematikkentnissen kann sich der geneigte TT-User zusammenreimen :D .


    Aber im Ernst. Ich habe einfach nicht drangedacht, dass man das mit Mathematik bewältigen kann.
    Ich möchte mich aber für die ausführlichen Erläuterungen bedanken.


    Ich habe mir nun doch ein Gerät mit 82 cm ausgesucht und leider festgestellt, dass das Wunschgerät nicht an den alten Fernsehplatz passt :rolleyes: .
    Nachdem die Einrichtung gerade 1-2 Monate alt ist, kommt ein Austausch nicht in Frage.
    Einen (umgerechnet) 55er möchte ich mir aber bei einer Entfernung von 4-5 m zum TV auch nicht unbedingt geben, folglich wird es nun doch wieder ein 4:3 Gerät.


    Naja, einen Versuch war es wert :D .


    Gruß
    Chris