Beiträge von DaFunk

    Zitat

    Original geschrieben von Jochen
    Mit Dialer sind nicht immer "böse" gemeint.
    Möglicherweise hilft eine Neuinstallation des gesamten DFÜ Netzwerks?


    Hat mich nur an den "bösen" Dialer erinnert, der 1,86 € von mir wollte.


    Ich fürchte langsam, dass es wirklich darauf hinauslaufen wird, dass ich einen freien Tag für die Neuinstallation des DFÜ investieren muß.


    Bleibt zu hoffen, dass die Registry sauber ist.

    Nach einigem Einrichten, Basteln und Probieren komme ich zum Ergebnis:
    Ich schaffe es nicht :( .


    Es tritt immer der Fehler 650 auf.
    Freenet habe ich geprüft, es ist alles beim alten, der andere PC geht auch noch ins Netz.
    Komischerweise passiert das bei allen Providern, egal welchen ich nehme.
    Eben habe ich z.B. bei Teltarif den billigsten Anbieter rausgesucht und nach der Step-by-step-Anleitung eine normale DFÜ-Verbindung eingerichtet und der Fehler passiert wieder.


    AOL blockiert auch die anderen Nummern nicht. Ich habe auf beiden PCs AOL installiert, bei einem gibt es keine Probleme.


    Die Einwahlsoftware habe ich eben auch wieder gekickt (ich hasse die Dinger sowieso :D ) und die Verbindung nochmal als DFÜ erstellt. Leider auch der gleiche Fehler.


    Firewall und Dialerwarner habe ich auf dem System.
    Zur Sicherheit beide vorübergehend deaktiviert. => keine Besserung
    Der Benutzername ist seit einem Jahr unverändert und hat in dieser Kombination schon funktioniert. Auch bei Providern mit festgelegtem Benutzernamen/ Passwort tritt das Problem auf.


    Das mit der anderen Einwahlnummer ist eine gute Idee, ich blase ja wirklich endlos Geld zum Fenster raus :eek: .


    Modem ist korrekt eingestellt.


    Allerdings hat mich das hier

    Zitat

    Diese Dialer pflanzen sich ins System und wenn sie nicht funzen, kommst Du nicht an sie heran.

    auf einen Gedanken gebracht.
    Ich kann mich erinnern, dass mir eine Währungsumrechnungsseite vor einiger Zeit plötzlich begonnen hat, einen Dialer zu installieren. Den Vorgang habe ich abgebrochen, aber zuvor wurde natürlich schon ein wenig installiert.
    Könnte es vielleicht sein, dass der schon im DFÜ Veränderungen vorgenommen hat, die zu dem Problem führen?
    (Die Telefonrechnungen sind OK ;):D )
    Und wäre es möglich das ganze DFÜ zu löschen und dann neu zu installieren, ohne dass mir die AOL-Software Probleme macht?
    Dummerweise habe ich nur eine Recovery-CD...


    BTW: Danke für die bisherigen Tipps :)


    Gruß
    Chris

    Das AOL-Problem ist nur eine temporäre Störung von AOL gewesen, hat also mit der Sache selbst nichts zu tun. Dadurch habe ich nur von dem DFÜ-Einwahlfehler Kenntnis erlangt, was mein Hauptproblem ist. Außer der Aol-Verbindung geht nämlich nichts mehr nach draußen.


    Die Einwahl erfolgt über ein Analogmodem.
    Betriebssystem ist noch Win ME.
    Einwahlnummer für die Freenet-Verbindung ist 019231770.
    Benutzername/ Kennwort darf alles außer leer sein, daher habe ich einfach irgendwas drinstehen, was früher so auch funktionierte bzw. am anderen PC noch funktioniert.
    Nach dem fiesen gequieke zu Urteilen, wählt das Modem auch.


    Über die Freenet-Einwahlsoftware ist der Punkt, an dem der Fehler auftritt noch etwas genauer auszumachen.
    Es wird zunächst gewählt, dann sogar die erfolgreiche Einwahl bestätigt.
    Dann wird noch angezeigt, dass die Verbindung zum Internet hergestellt werden soll, was aber dann nicht mehr passiert.


    Google habe ich leider schon ausgiebig genutzt und keine Lösung gefunden :(


    Zu der Freenet-Liste:


    Fehler 629 hatte ich einmal (Verbindung vom Remotecomputer getrennt).
    Fehler 650 ist ein

    Zitat

    650 RAS-Server reagiert nicht

    .
    Nur was heißt das?



    Die DFÜ-Verbindungen haben alle schon einmal funktioniert, deswegen nehme ich an, dass da irgendetwas verstellt/ beschädigt sein muß.

    Als eben AOL bei mir nicht wollte, dachte ich (naiv wie ich bin), dass ich doch mal schnell über einen Call by Call - Anbieter ins Netz gehen kann.
    Früher hat das auch bestens geklappt und an eine bewußte Änderung kann ich mich nicht erinnern.


    Jedenfalls beginnt die Einwahl ganz normal, bleibt aber bei der Abfrage von Benutzername/ Kennwort stehen und gibt folgende Meldung aus.


    Zitat


    Fehler: 650



    Der angewählte Computer kann keine DFÜ-Verbindung herstellen. Die Servertypeinstellung ist möglicherweise falsch. Wenden Sie sich an Ihren Internetdienstanbieter oder Netzwerkadministrator, um dieses Problem zu beheben.



    Die Einwahlsoftware von Freenet meldet:

    Zitat

    DFÜ Netzwerkserver reagiert nicht


    So weit das Problem.
    Den Provider habe ich geprüft, über einen anderen PC gibt es keine Problem, also nehme ich an, dass bei mir etwas nicht in Ordnung ist. Nur habe ich keine Ahnung, was :confused: .


    Falls jemand was weiß, wäre ich um Hilfestellung dankbar :)


    Gruß
    Chris

    Es gibt natürlich Fehler, die sind so schwerwiegend, dass gleich beim ersten Schluß ist.
    Wenn man z.B. davon ausgeht, dass es in Einbahnstraßen kein RvL gibt, oder einfach die Straße rechts in der Aufregung nicht bemerkt (wie ich :D ), ist der Spaß vorbei.


    Lässt man dagegen mitten auf der Kreuzung den Motor ausgehen und schafft es, heil aus der Nummer rauszukommen, ist das kein Problem.


    Mach dich nicht zu fertig, das schlimmste ist die Prüfungsangst. Die schadet am meisten.


    Gruß
    Chris

    Nachdem ja schon fast alles gesagt wurde, kann ich nur noch ein paar Kleinigkeiten ergänzen.


    Zuerst meine Hochachtung vor der ruhigen besonnenen Reaktion.
    Wenn jemand nach meiner Katze schlagen würde, wäre das die einzige Methode, meine Selbstbeherrschung zu überwinden.



    Zu dem Problem:


    Sollte der Katze eine Verletzung beigebracht werden, sind auch Tierarztkosten vom Schädiger zu tragen, die den materiellen Wert de Katze deutlich übersteigen.


    Wenn die Frau nicht in der Lage ist, normale Kommunikation ohne Zuhilfenahme von Gartengeräten zu betreiben, sollte man vielleicht versuchen mit ihrem Wärter Lebensgefährten zu sprechen. Vielleicht kann er im Hinblick auf eine gute Nachbarschaft Einfluß auf sie nehmen.


    Wenn die Katze wirklich nur durch den Garten läuft kann ich mir keine notwehrfähige Eigentumsbeeinträchtigung vorstellen, die wirklich rechtfertigen würde, dass die Katze verletzt wird.


    BTW: Ein Bekannter von mir ist Richter an einem OLG und lässt seine Katze auch frei rumlaufen. Der wüsste sicher, wenn er es nicht dürfte :D .


    Abschließend muß ich allerdings auch eine kleine Warnung loswerden:
    Vor etwa einem halben Jahr ist meine Katze nicht mehr nach Hause gekommen. Sie lag tot im Graben und ich weiß bis heute nicht, was passiert ist, habe aber den Verdacht, dass da jemand nachgeholfen hat. :(
    Es gibt Menschen, die vor nichts urückschrecken, wenn es um ihr "Recht" geht, auch wenn dieses Recht nicht besteht.


    Gruß
    Chris

    Zitat

    Original geschrieben von rainer610
    wenn du die zeitschrift einfach annimmst,dann gilt der vertrag.


    Und selbst wenn der Vertrag nicht gilt, muß man, sofern man die Zeitung behält, wenigstens Wertersatz leisten. Und das ist im Zweifel der Kaufpreis.


    BTW: Die anonymen Proxyserver sind auch nicht so anonym, wie man glaubt.
    Die müssen durchaus auch gewisse Daten für unsere Ermittlungsbehörden bereithalten und sind somit zumindest für Personen, die kriminelle Aktivitäten planen bzw. Mißbrauch damit betreiben, alles andere als empfehlenswert ;) .


    Also: Wenn man in eine Situation kommt, in der man ein Abo erhält, das man nicht bestellt hat, schriftlich widersprechen, die Zeitung zurückschicken oder wenigstens ungelesen lagern und zur Abholung bereitstellen. Dann ist der jeweilige Verlag in Zugzwang. Wenn das Abo bestellt wurde, habe sie dich garantiert schnell, wenn nicht kommst du ohne Probleme aus der Sache raus.
    Also gar nicht erst auf dumme Ideen kommen :)



    Gruß
    Chris

    Auch ein mündlicher Vertrag ist rechtsgültig, sofern es keine Formvorschriften gibt. Ein Onlinevertrag damit natürlich auch.


    Natürlich muß dir im Falle des Widerspruches nachgewiesen werden, dass du den Vertrag geschlossen hast. Online wäre der passende Weg z.B. die Speicherung der IP.
    So schwer ist das i.d.R. auch nicht;)



    Gruß
    Chris

    Noch ein paar Do-Nots:


    Wenn der Richter erklärt, man müsse die Wahrheit sagen, sollte man besser nicht antworten: "Ich muß gar nichts".


    Ebenso sollte man sich die Anmerkung "Das ist hier ja wie bei den Nazis" verkneifen.


    (Das sind übrigens Fälle, die wirklich passiert sind)


    Danach natürlich den Weg zur Kasse erklären lassen und natürlich nicht vergessen, den Richter auf dem Formular unterschreiben zu lassen.



    Die Schleuse gibt es auch bei unwichtigeren Gerichten. Ich habe da mit einem vergessenen Handy schon manche Schleuse und den zugehörigen Wachmann in den Wahnsinn getrieben :D

    Die Überlegung muß man m.E. etwas früher beginnen.
    Klar, ein Gewährleistungsausschluß wäre natürlich nicht verkehrt gewesen;) , aber nun sollte man überlegen, ob überhaupt ein Mangel bei Gefahrübergang vorlag.


    Zum einen kann ein Getriebe ja, soweit ich weiß, so gut auf einen Fahrer eingefahren sein, dass es im Alter etwas allergisch auf einen anderen Fahrstil reagiert.
    Zum anderen ist zu überlegen, ob es sich nicht vielleicht um die, bei einem Auto mit 14 Jahren und 200000 km auf dem Tacho, zu erwartende Abnutzung handelt, die dann keinen Mangel darstellen würde.


    Sollte es tatsächlich ein Mangel sein, darfst du nacherfüllen, nachdem du dich vom Vorliegen des Mangels überzeugt hast, und musst dich nicht direkt auf eine Minderung einlassen. Und selbst wenn es zu einer Minderung kommen würde, stellt sich natürlich die Frage, ob bei einem Kaufpreis von 555 € eine Minderung um 150€ gerechtfertigt ist.


    Gruß
    Chris