Beiträge von DaFunk

    So, heute war meine Nachnahme in der Post.
    Es hat zwar etwas gedauert, aber der Preis ist unschlagbar.


    Eine kleine Ungereimtheit gab es aber doch:
    Ich hatte, wie vereinbart knapp über 100€ zu bezahlen, auf dem Überweisungsträger der Post für den Vorgang hatte "Diekamera" aber einen deutlich geringeren Betrag eingetragen.
    Hätte die Postbotin nicht die Summe berichtigt, hätte die Firma von mir viel zu wenig Geld erhalten.


    Das bestätigt die Theorie, dass die Mitarbeiter dieser Firma einfach etwas überfordert sind.


    Gruß
    Chris

    Das war doch klar, dass bei der Masse garantiert eine gewisse Anzahl fehlerhaft ist.


    Bei mir ist an den Tagen, an denen Telefonrechnungen, Kontoauszüge, Kreditkartenabrechnungen usw. eintrudeln, der Abend schon vermasselt. Dann wird erst einmal geprüft, gerechnet und überlegt.:D
    Und leider ist das auch sehr nötig...


    (Nein, ich bin nicht kleinlich:rolleyes: ;) )



    Gruß
    Chris

    Zitat

    Original geschrieben von beyond
    Hast Du da mal nen Link mit nem Beleg zur Hand? Das wär mir ja was ganz neues, dass in Berlin (oder generell in auf DCB-T umgerüsteten Gebieten) ein Fernseher nicht mehr als Empfangsgerät zählt. Es reicht für die GEZ schliesslich die prinzipielle Möglichkeit des Empfangs aus, nicht die tatsächlich gegebene. Auch in anderen Gebieten Deutschlands, in denen kein Empfang über Antenne möglich ist, muss für ein Fernsehgerät bezahlt werden, weil es eben prinzipiell (SAT-Anlage z.B.) möglich ist mit dem Gerät TV zu empfangen.


    Das sollte man eigentlich dadurch hinbekommen, dass es zur Umgehung der Gebühr ausreicht, wenn man den Tuner des TV ausbauen lässt.
    Denn dieser Fernseher wäre auch noch über Sat-Anlage zum Empfang geeignet, ist aber für sich genommen kein zum Empfang geeignetes Gerät mehr.
    Nach der Umstellung auf digitales TV, ist im Fernsehgerät kein entsprechender Tuner mehr enthalten, also ist in meinen Augen eine deutliche parallele zur Situation mit ausgebautem Tuner zu sehen.
    Somit müsste man nach meiner Auffassung TV + Tuner für Digitalfernsehen als Empfangsgerät sehen.


    Außerdem gibt es selbst in ländlichen Regionen wenigstens verschwommene Bilder von ARD, ZDF und dem jeweiligen Dritten. Mir ist noch fast kein Platz begegnet, wo wirklich gar kein Empfang ist.


    Gruß
    Chris

    Wenn er nachts in den Garten eindringt, könnte man doch zumindest mit der nötigen Überwachungstechnik Beweise sichern und ggf. Anzeige wg. Hausfriedensbruch erstatten.


    Überhaupt geht in meinen Augen in dieser Situation nichts darüber, Beweise zu sichern, mit denen man dann den Erlaß einer einstweiligen Verfügung durchsetzen kann.
    In diesem Zusammenhang wäre auch eine Fangschaltung anzudenken, da du ja im Ergebnis das Gericht davon überzeugen musst, dass Person XY ein Stalker ist.


    Polizei ist leider bis auf die Sache mit dem unbefugten Betreten d. Grundstücks machtlos. Das ist mir bei einem ähnlichen Problem klargeworden, das ich in der Vergangenheit selbst hatte.
    Zum Glück ließ sich mein Fall durch Nichtbeachtung/ Distanzschaffung so weit lösen, dass keine Bedrohungen bzw. nächtlichen Anrufe mehr erfolgten.
    Leider gibt es aber kein Patentrezept, weil jeder "Stalker" ein wenig anders reagiert und einige selbst auf einstw. Verfügungen mit einem "jetzt erst recht" reagieren.


    Gruß
    Chris

    Auch die Berufung auf Abverkauf ist nicht unbedingt ein Grund, die Nachlieferung abzulehnen, solange die Möglichkeit besteht am Markt Nachschub zu beschaffen. Das kommt dann aber darauf an, wie schwierig es schon ist, an ein Gerät zu kommen, bzw. welche Kosten damit verbunden sind.


    Zu deiner Frage:
    Nachdem wenigstens die Nacherfüllung beim Hersteller problemlos möglich ist, kann sich der Händler m.E. nicht darauf berufen, dass diese nun hier nicht möglich ist.
    Und ich sage mal so:
    Wenn ein Kunde so irrational ist, zu sagen, er möchte lieber sein defektes Gerät zurück, statt gar nichts vom Schnäppchen zu haben, kann ihm das nicht verwehrt werden.


    Denn dafür sind die Mängelrechte auf zweiter Stufe da, die der Käufer gerade erst nach gescheiterter Nacherfüllung hat. Ihm bleibt das Wahlrecht. Zu seinem Nachteil dürfen die Gewährleistungsrechte nicht abbedungen werden.



    BTW: Happy Birthday, Sebastian! (gerade gesehen:D )

    Einen ähnlichen Fall habe ich derzeit bei Quelle.
    Mir wurde der Kaufpreis trotz ausdrücklichem Nacherfüllungswunsch aufs Kundenkonto gebucht. Selbstverständlich, ohne mich zu verständigen, bzw. ohne Erstattung der Portokosten, die sich inzwischen immerhin auf 12,20€ belaufen.



    Grundsätzlich hat man bei einem Mangel einen Nacherfüllungsanspruch. Dieser kann entfallen, wenn sowohl die Nachlieferung als auch die Nachbesserung unmöglich/ unzumutbar ist.
    Allerdings kann der Händler trotzdem nicht so einfach den Vertrag auflösen. So könnte er ja die Gewährleistungsregelungen umgehen.
    Vielmehr darf der Kunde wählen zwischen den auf zweiter Stufe stehenden Möglichkeite, nämlich Rücktritt, Minderung, Schadensersatz...
    Schließlich könnte der Käufer theoretisch den Mangel akzeptieren, oder auf Garantiebasis abwickeln wollen. Diese Möglichkeit darf der Händler dem Kunden nicht ohne weiteres abschneiden. Auch nicht durch AGBs.


    Du bist also aus meiner Sicht auf dem richtigen Weg :)



    Gruß
    Chris

    Nachdem ich ja an den meisten "Rechtsberatungsthreads" irgendwie beteiligt bin, möchte ich auch mein Statement geben:


    Ich sehe die sinnvollen (!) Hilferufe als Suche nach einem ersten Anhaltspunkt.
    Genauso behandle ich die Fragen dann auch. Es werden allgemeine Vorgehensweisen bzw. die allgemeine Rechtslage geschildert, sowie Erfahrungswerte gegeben. Das ist für ein Forum die einzige Möglichkeit, solche Fragen sinnvoll zu beantworten.
    Zu detailliert kann man aufgrund der Rechtslage, sowie mangels fundierter Kenntnis des Falles, nicht werden.


    Man darf schließlich nicht vergessen, dass sich ein Jurist an einer Kleinigkeit, die ein Laie für nicht bedeutsam hält ziemlich "aufgeilen" kann und mit solchen Kleinigkeiten ein Fall stehen und fallen kann.
    Deswegen muß zumindest jeder Fragesteller wissen, dass er zum einen nicht immer/ nur von Juristen beraten wird, sondern auch Erfahrungswerte und Meinungen genannt werden, die zudem manchmal auch sachlich falsch sind, zum anderen selbst Juristen in einem Forum nur bedingt Tipps geben können/ dürfen.


    Solange man die Hilfestellung im Forum auch als solche sieht und nicht zu viel erwartet, ist das O.K.. Wenn die Sache zu heiß wird führt sowieso an einer Rechtsberatung vor Ort kein Weg vorbei. Das muß jedem klar sein.
    Ich muß zugeben, dass ich manchmal auch staune, welche Probleme offen ins Forum gestellt werden und welche Werte damit verbunden sind.
    In solchen Fällen würde ich mich nie auf ein weitgehend anonymes Forum verlassen.


    Ein anderer Fall liegt vor, wenn ein Hilferuf nach "ich bin jetzt zu faul, die AGBs von XY zu lesen". Diese Threadsfinde ich nicht gut.
    Ansonsten helfe ich immer gern, wenn es im Rahmen des Forenbetriebs machbar und in der Form zulässig ist.


    Gruß
    Chris

    Re: Guiness show bei RTL


    Zitat

    Original geschrieben von johnydoe
    Hat mann sowas schon mal gesehen?!
    Da haut so ein Typ mit den Kapf Melonen kaputt:rolleyes: 22 in 1minute


    Und da soll noch jemand sagen, dass RTL nichts für Leute mit Köpfchen ist:rolleyes: :D

    Die Qualität von dem Rucksack ist wirklich erstaunlich gut.
    Ein vergleichbares Exemplar habe ich vor einiger Zeit für rund 30€ gekauft.
    Und wenn es so ein Ding dann kostenlos gibt, ist das wirklich:top:


    Die O2 Taschen aus der Aktion von 2002 finde ich aber auch nicht schlecht.
    Eine aktuelle habe ich leider nicht.
    Ich liebe jedenfalls alle Netzbetreiber (von denen ich was umsonst bekomme:D )



    Meinen Rucksack gab es zur Vertragsverlängerung. Fand ich wirklich nett.