Jedenfalls aber auch keinerlei Nutzen für den Käufer, weil ich nicht daran glaube, dass der Händler/ Hersteller begeistert von einer Rechnung sein wird, die manipuliert wurde.
Ich sehe generell kein Problem, einem Gerät eine Rechnung mit niedrigerem Kaufpreis beizulegen. Es ist schließlich legitim, ein Gerät teurer zu verkaufen. Und der Käufer hat nur den Preis bezahlt, den er bezahlen wollte.
Insofern hat er eigentlich kein Recht, sich nachher zu beschweren.
Allerdings kann ich auch nicht guten Gewissens uneingeschränkt dazu raten, die Rechnung beizulegen, da es aufgrund solcher Gewinne des Verkäufers häufig zu schlechten Bewertungen kommt. Sie sind zwar unberechtigt, aber stehen eben dennoch erst einmal im Profil.
Zu bedenken ist auch, dass sich der Käufer natürlich wieder melden wird, wenn etwas mit dem Gerät nicht stimmen sollte, weil er ja ohne Rechnung keine Möglichkeit hat, seine Ansprüche durchzusetzen.
Ich kann nur von mir spechen:
Ich habe kürzlich ein Xelibri 3 bei Ebay ersteigert, das etwas teurer war, als die 49 € aus der Amazon-Aktion. Das Gerät entstammte aber dieser Aktion (Rechnung lag bei), folglich hat er einen Gewinn gemacht.
Da aber seine Zusicherungen in vollem Umfang gestimmt haben, habe ich ihn positiv bewertet, da er alles richtig gemacht hat.
(Sonst müsste ich ja nur noch über Verkäufer und Händler lästern, die sich alle die Frechheit erlauben, gute Geschäfte mit Gewinn zu machen:D )
Nun hierzu:
Zitat
Hallo Community!
Hab (etwa) am 18.12. bei Ebay ein gebrauchtes Gd 95 ersteigert (link folgt)...
Die Telefongeschichte kann natürlich auch die "Masche" sein;) .
Die von dir angesprochenen Punkte gehören alle zur Klärung der Sache.
Der Einfachheit halber würde ich zunächst Kontaktaufnahme per Mail versuchen und eine letzte Frist zur Lieferung setzen. ~7-10 Tage.
Danach Rücktritt und Erstattungsverlangen mit weiterer Frist von 7-10 Tagen.
Parallel kannst du dich ja schon einmal daran machen, zu versuchen herauszufinden, mit wem du es zu tun hast, was möglicherweise problematisch wird (Datenschutz).
Ist das nicht möglich und zeigt der Verkäufer keine Reaktion, musst du natürlich an eine Strafanzeige denken. Die hilft dir zwar unmittelbar nicht mit dem finanziellen Verlust weiter, kann dir aber insofern dienen, dass die Daten des Verkäufers aufgrund deiner Angaben ermittelt werden könnten.
Zuletzt wäre sicher nicht falsch, schon einmal die Bedingungen des Kauferschutzes zu studieren, so dass du im Zweifel zumindest die entsprechenden Bedingungen erfüllst und den Schaden minimieren kannst.
@ me too.:
Sehe gerade, dass du Zeugen hast. Gut für dich, dann gilt die PN natürlich voll und ganz :).
Gruß
Chris