Beiträge von DaFunk

    Ohje, da habe ich ja ganz geschickt an deiner Frage vorbeigeschrieben...


    Meinst du, dass dir ein Sammlerkatalog, wie der [amazon=3935961766]Yu-Gi-Oh! Trading Card Game Preiskatalog 2004[/amazon] oder der [amazon=3937296018]Yu-Gi-Oh!, Trading Card Game, Preiskatalog 2003/2004[/amazon] weiterhilft? (Zur Sicherheit per Partnerlink von TT verlinkt:D)
    Zumindest der Wert der Karte wird geklärt und einige Werte der Karte sind aufgelistet.
    Wobei der Wert nicht unbedingt mit der Spielbarkeit/ Stärke der Karte zusammenhängen muß.


    Bei den Fälschungen gibt es scheinbar die üblichen Anhaltspunkte, die es früher schon bei anderen Sammelkartenspielen waren, wie dünnes Papier, verfälschte Farben, fehlende Hologramme oder ein Hologramm, wo es nichts zu suchen hat, verfälschter Druck, schlechte Papierqualität, verschwommener Druck, umgedrehte Beschriftungen usw.
    Das hängt von den jeweiligen Karten ab.



    Zitat

    <Hust, Hust..> Jetzt hab ich mich doch glatt an meinem Kaffee verschluckt.. 5 Euro? Wieviele Karten sind denn dann in so einem Boosterpack? 30? Sorry, aber ich kann mich noch einigermaßen an damals mit diesen Magic-Karten erinnern und die waren doch wohl wesentlich preiswerter..


    Hab ich mir auch gedacht. (Sind scheinbar 10-15 Karten :eek: )
    Aber ich gehöre ja sowieso zu der Generation, die noch mit Klebebildchen von Masters of the Universe für 50 Pfennig pro Packung zufrieden war:D

    Ist mehr oder weniger alles der gleiche Quatsch.
    Das Prinzip ist ja ganz einfach, man kauft sich ein Starterdeck, das erst einmal das nötigste dabei hat.
    Problem: Mit diesem Deck gewinnst du kein Spiel gegen einen erfahreneren Spieler.


    Um das Deck aufzumotzen (*TimTaylorGrunzMode*) "braucht" man natürlich die kleinen Beutelchen mit Zusatzkarten (ich glaube die Dinger heißen Boosterpacks). Um das ganze interessant und wirtschaftlich Lohnenswert zu halten:rolleyes: sind die Packungen erstens mit 5€ für ein paar Pappfetzen schweineteuer und zweitens unterschiedlich befüllt.
    Man weiß also nicht was in den Beuteln drin ist.
    Einige Karten sind seltener/ stärker/ besser und damit im Wiederverkauf teurer, andere sind die Lückenfüller und so ziemlich in jedem Beutel vorhanden.
    Die Seltenheit wird imho auch noch durch Symbole auf der Karte dargestellt.


    Wie man echte Karten erkennt, weiß ich nicht, das ist auf dem GBA nicht so wichtig. Bei Ebay finden sich jedenfalls viele illegale Fälschungen, wurde mir gesagt.


    Ansonsten riskierst du vielleicht mal einen Blick in folgendes Forum , vielleicht findest du da etwas zu den Themen.


    Gruß
    Chris, der auf dem GBA gerne mal Yu-gi-oh zockt:D

    Re: o2 umhängetasche cool?


    Zitat

    Original geschrieben von mAStAchiLLa
    Hallo!


    Ich habe seit diesem Wochenende eine Tasche von 02 und wollte wissen, ob man sich nicht zu peinlich macht, wenn man diese tach nutzt?


    Mit URL drauf schon :rolleyes: :D



    Ich finde es auch nicht peinlicher, eine O2-Tasche zu tragen, als eine andere Tasche mit Firmenaufdruck.
    Peinlicher ist ein Staatsanwalt mit Wanderrucksack, der exakt halb so groß ist, wie der Staatsanwalt. Ich habe selten so gelacht ;)


    Gruß
    Chris


    PS: Wenn ihr einen Typen mit blauem O2-Rucksack und rotem Kopf durch die Büsche kriechen seht, könnte ich es auf dem Weg zur Abreit sein:rolleyes:

    Ich bin mir nicht ganz sicher, ob man ein drohendes Strafverfahren als Kleinigkeit abtun sollte.
    z.B. wg. Akteneinsicht wäre ein Anwalt im Ergebnis sicher nicht falsch. Nur so erfährst du ganz genau, was in den Akten zur Sache steht.


    Nötigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe bestraft.
    Ich würde nach deiner Version schlimmstenfalls auf Geldstrafe tippen, allerdings kenne ich auch nicht die andere Version und weiß folglich nicht, welche glaubwürdiger ist.


    Nach deiner Schilderung wäre z.B. aus § 240 StGB "rechtswidrig mit Gewalt" die einschlägige Passage. Stand der betroffene aber in der Haustür und du musstest schnell vorbei, hast also den Geschädigten aus dem Weg gechubst, um schnell deiner Mutter zu Hilfe zu kommen, zweifle ich die rechtswidrigkeit doch sehr stark an.


    Mehr kann ich an dieser Stelle nicht dazu sagen.
    Alle Infos ohne Gewähr.
    Am besten gehst du wirklich zum Anwalt.




    @ handy-sascha.de:
    das wird wohl zunächst einmal die polizeiliche Anhörung sein. Das kann schon schnell gehen. Ob der Rest so schnell geht, bezweifle ich:D


    Gruß
    Chris


    Edit: Dass ich zu langsam bin, ist ja klar:rolleyes:
    Edit 1: Nachdem du erst 16 bist, kannst du die Strafe auch direkt wieder vergessen, da auf dich Jugendstrafrecht anzuwenden wäre.
    Edit 2: Wenn er dir Schläge androht, wäre das ja eher Nötigung.
    Erzähle der Polizei einfach wie es war.

    Ja klar, Versand ist nicht billig.
    Ich habe einfach mehr bestellt, dann lohnt es sich schon.


    Expressversand habe ich bei Netleih noch nicht ausprobiert. Mir wurde davon abgeraten, weil es angeblich nicht so viel bringt.
    Meine Beschwerden wurden fast immer mit einer Mitgliedschaftsverlängerung von 2-7 Tagen "belohnt". Allerdings wurde es immer weniger.


    Ich wollte demnächst (nach den Feiertagen, ich bin ja nicht verrückt:D) amango testen. Die anderen Anbieter finde ich wg. der Gefahrtragung beim Versand nicht so interessant.



    BTW: Bestellungen bei verleihshop.de ab dem 15.12 müssen erst am 27.12. zurückgeschickt werden:top:

    Also abgesehen von dem Risiko, dass auch Überweisungen von deinem Konto ausgeführt werden, wenn du mit Mickey Maus unterschreibst, besteht imho wirklich keines. Und selbst diesem Risiko wurde nicht vorgebeugt, weil ja niemand nachgeschaut hat, was du schreibst.


    Ich habe eher den Verdacht, dass den Nichtonline-Bankern das Leben möglichst unangenehm gemacht werden soll, dass sie auch schnell zum so sicheren:rolleyes: Onlinebanking wechseln.



    Gruß
    Chris



    PS: Dein N-Finger ist schneller, als dein A-Finger :D


    Zitat

    Haben die Nagst...

    Um den Ablenkungsmanövern der Hotline vorzubeugen:


    Man konnte auf den Button 10€ Treuebonus klicken, das ist richtig.
    Allerdings bestand auch die Möglichkeit an der Seite auf Treueangebot zu klicken. Daraufhin öffnete sich die Seite, auf der man das Gerät auswählt. Nun konnte man den Preis berechnen lassen.
    Auf der folgenden Seite wurde oben der Gerätepreis, unten in einem grünen Balken die Treuegutschrift von 200€ angezeigt.
    Wäre es nicht so gewesen, hätte der Threadersteller (ich sehe gerade leider nicht, wer es war) das Angebot nicht sehen und danach nachfragen können, ob er zu diesen Konditionen verlängern soll, weil er schon verlängert hätte.


    Dieses Angebot wurde als Treueangebot angezeigt. Nachdem man es akzeptiert hatte, wurde dann die von der Hotline genannte Bestätigung angezeigt.


    Das ändert also alles nichs an meinen früheren Stellungnahmen zum Thema.


    BTW: Ich warte immer noch, bis ich endlich reklamieren kann:D .



    Gruß
    Chris

    Mir gefällt zwar der Preis von Netleih und Co besser, allerdings ist der Sevice von Verleihshop schon toll.


    z.B. ist es mir etwas zuviel, wenn ich bei Netleih eine Serie rückwärts anschauen darf, weil "das System" eben DVD 3 als erste ausgewählt hat.
    Ihr glaubt gar nicht, wie gespannt ich auf den Anfang war:rolleyes: :D .


    Außerdem ist Verleihshop besser, wenn man einen bestimmten Film an einem bestimmten Tag haben möchte. Lieferungen von Verleihshop kommen grundsätzlich am nächsten Tag an, eine kaputte DVD hatte ich noch nie.
    Auch keine falsche.
    Dagegen bei Netleih drei kaputte und eine falsche. Dazu Gesamttransportzeiten von etwa 10 Tagen für 2 DVDs. Bei Auslauf der Mitgliedschaft fordert Neteih zudem schon zur Rücksendung der DVDs auf, bevor man sie selbst erhalten hat und weist darauf hin, dass man sie kaufen muß, wenn sie nicht am siebten Tag bei Netleh eingehen.


    Zum Geburtstag gibt es bei Verleihshop übrigens einen Gutschein für eine DVD.


    Deswegen bin ich auch Kunde bei beiden.



    Gruß
    Chris

    So ausdrücklich steht das leider nicht im Gesetz.
    Das ergibt sich vielmehr daraus, dass § 357 BGB die Rechtsfolgen d. Widerrufs regelt und sich aus diesem § keine Pflicht des Verbrauchers ergibt, Stornogebühren zu bezahlen. § 357 ist jedoch halbzwingend, was bedeutet, dass nur zu gunsten des Verbraucher abgewichen werden darf.


    Außerdem würde eine solche Gebühr dem Sinn des Gesetzes zuwiderlaufen, das gerade vorsieht, dass sich ein Verbraucher ohne Kosten von einem Vertrag lösen kann. Seine Entscheidung soll gerade nicht durch Kosten beeinflusst werden.


    Ich hoffe, die Information hilft dir bei deinem Problem:) .