Beiträge von DaFunk

    Zitat

    Original geschrieben von Lynxx
    Hab mir jetzt das P800 in der N24 edition bestellt, dieser Dienst ist aber nach einer 3 Monatigen Testphase kostenpflichtig, ist es möglich alle N24 betreffenden Daten des P800 zu löschen? Habe das Telefon noch nicht und frage deshalb.



    Das P800 kommt auch in der N24 - Edition absolut "unverseucht". Die entsprechenden Programme, sowie einige mp4s befinden sich auf dem Memory-Stick und lassen sich entsprechend via Cardreader problemlos sichern/löschen.
    Erst wenn der Stick im P800 ist, wird der N24-Browser in der Programmliste angezeigt.


    Für den N24 Ticker benötigt man allerdings direkt den Anmeldecode, der eben nur bei der P800-N24-Edition beiliegt. Deswegen bringt vermutlich das bloße Kopieren vom Programm an sich nicht so viel.



    Gruß
    Chris

    Zitat

    Original geschrieben von Zed
    warum sollte einen ein katastrophenfilm nicht interessieren, wenn man den ausgang schon kennt ?! ich konnte vor 40jahren keine zeitung lesen oder ähnliches ; also find ich es gut das mir sat1 dieses wunder erklärt und beschreibt !


    Schon klar, dass ein Katastrophenfilm noch immer interessant bleibt, wenn man das Ende auch schon kennt. Nur finde ich den Hinweis darauf, dass man das Ende dann heute Abend erfährt, etwas komisch. Das gibt es auch im Lexikon, bzw. wird durch den Titel des Filmes schon vorweggenommen.
    Aber wenn ich den Satz vervollständige, müsste er in etwa so lauten: "Wie das Wunder von Lengede mit den verschüteten Bergleuten ausgeht, erfahren Sie heute ab 20:15". Und das finde ich genauso lustig, wie wenn mir jemand erzählt, er sagt mir morgen, ob die Titanic es geschafft hat :D



    Zitat

    ihr kauft also auch nicht mehr bei h&m ein ? hängen ja viel zu viele poster rum...und erst die werbung im tv


    Bei mir ist es jedenfalls so, dass ich ein Produkt, dessen Werbung mich in den Wahnsinn treibt, nicht mehr kaufe. Einfach aus Prinzip/ Bosheit.

    Heute hat Sat1 den Vogel aber wirklich abgeschossen.
    In der 17:30 - Sendung (heißt die auch so:confused: ) wurde wie gehabt heftigst Eigenwerbung für diesen Film gemacht, indem die Dreharbeiten gezeigt wurden.
    Allerdings hat mich dann der Schusssatz im Bericht etwas verunsichert.
    Wenn ich den Hintergrund des Films richtig verstanden habe, sollte ein tatsächliches Ereignis verfilmt und dargestellt werden, dessen Ausgang man genaugenommen schon kennt.


    Warum also der Schlusssatz: "Wie es ausgeht, erfahren Sie heute um 20:15" ? :rolleyes:



    Wer ist da wirklich auf das Ende gespannt ist, hofft sicher auch im Kino, dass die Titanic es diesmal vielleicht schafft:D .

    @ Shani Ace:


    Zu diesem Thema kannst du in diesem Thread einige Infos finden. Das Alter der Beteiligten kann sehr wohl erheblich sein. Alles weitere im genannten Thread.





    Zum Thema dieses Threads:


    Genau das war das Ziel, auf das mein Posting hinführen soll.
    Generell soll das hier ein Telefon-Forum sein, in dem nur sporadisch andere Themen auftauchen. So wie ich TT kennengelernt habe, ist hier übermäßiges "über 18"-Gerede sowieso nicht erwünscht. Denn in diesen Threads besteht doch die Gefahr, dass die ganze Thematik in die absolute Niveaulosigkeit abrutscht (z.B. von einer eher distanzierten Diskussion über Gewalt in einem Film, hin zum Talk über Splattereffekte mit den entsprechenden Kommentaren), was im Ergebnis eher geeignet ist, dem Ansehen des Forums zu schaden.
    Deswegen spricht eben nichts dagegen, die Diskussionen im normalen Bereich auf einem Niveau weiterzuführen, das für Minderjährige geeignet ist, wenn nur sobald ein Thread problematisch wird, eine entsprechende Reaktion seitens der Moderatoren folgt. Denn wer tiefergehend über die bedenklichen Themen diskutieren möchte, kann sich dafür ein entsprechend eingerichtetes Forum suchen, denn TT ist als Plattform für Handyfreaks und erst zweitrangig für andere Themen gedacht.


    Durch das bloße Erwähnen von Titeln "ab 18" birgt jedenfalls keine Probleme.

    Es kann erforderlich sein, dass man Themen, die irgendwie "ab 18" sein könnten, entsprechend zugangsbeschränkt werden.


    Einfaches Beispiel:
    Ich kann darüber berichten, dass Film XY sehr spannend ist, weil die Menschheit in diesem Film gegen Zombies kämpft, die die Weltherrschaft an sich reißen.


    Diese Beschreibung könnte zwar einen Film "ab 18" wiedergeben, wäre aber dennoch nicht bedenklich.
    Wenn ich in dieser Beschreibung nun aber die Splattereffekte genauer beschreibe, kann die Angelegenheit schon ganz anders aussehen, denn nun enthält das Thema etwas, das sehr wohl als jugendbeeinträchtigend einzustufen ist.


    Ds Problem kann man also damit umgehen, dass zwar die Diskussion über Filme/ Spiele "ab 18" zulässt, aber bei Erwähnung von den umgesetzten Splattereffekten auf gewissem Niveau eingeschritten wird.
    Denn auch das Niveau auf dem geschrieben wird, kann ausschlaggebend sein. Stern/ Spiegel und Co sind schließlich nicht ab 18, wenn sie über die Gewaltdarstellungen auf journalistische Weise berichten.


    Bei indizierten Titeln mag die Sache schon ganz anders aussehen, da diese ja nicht öffentlich beworben, ausgestellt usw. werden dürfen, aber da wir hier nun explizit die "ab 18"-Titel beprechen, ist die Lage, wie eben geschildert.


    Gruß
    Chris

    Das Branding betrifft nur die Software des Handys und das Gehäuse, auf dem vodafone steht.


    Ich verwende auch ein T610 mit VL-Software und O2-Karte. City wird angezeigt, Home dann also auch. Es gibt keine Probleme. Du solltest dir aber vielleicht durchrechnen, ob du nicht billiger wegkommst, wenn du dir das T610 bei einem Händler aus dem Werbeforum kaufst (außer natürlich du möchtest diese Art der Ratenzahlung;) ).


    Gruß
    Chris

    Kurze Anmerkung von mir:


    Wenn ein Verkäufer bei Ebay gegen die Nutzungsbedingungen verstößt, ist das nicht dein Ding. Ebay hat das Recht, etwas gegen diese Praxis zu unternehmen, bzw. ggf. die Gebühren nachzufordern, da ja offensichtlich über Ebay, aber doch an Ebay vorbei verkauft werden sollte.


    Zum Thema Versandkosten:


    Du hast einen Vertrag mit folgendem Inhalt geschlossen:
    Der Kaufpreis beträgt auch bei einem angegebenen Sofortkaufpreis von einem Euro insgesamt 800 €. Er wurde lediglich zum Schein in 1€ Kaufpreis und 799€ Versand aufgespalten.
    Tut mir ja leid für dich (mehr oder weniger, bei der klaren Beschreibung ;)), aber ich gehe davon aus, dass das beste, was du bei der Sache rausschlagen kannst, erstens Probleme für den Verkäufer sind, da er gegen die Ebay-Bedingungen verstoßen hat und zweitens mit viel Glück noch eine Vertragsauflösung/ Nichtigkeit d. Vertrages.


    Mehr ist da in meinen Augen nicht zu machen.


    Gruß
    Chris

    Wenn ich mich recht erinnere, wurde das Ding für Ende 2004 angekündigt. Wir müssen uns also noch in Geduld üben.:(


    Für den Preis wäre es aber auf alle Fälle ein definitiver Kauf.


    Eine Anmerkung zu dem Bild habe ich noch.
    Bei der offiziellen Vorstellung des PSP, sah das Gerät eher wie ein GBA aus, also viereckig mit klappbarem Bildschirm.


    Gruß
    Chris

    Dafür bin ich ja da... mehr oder weniger:D .


    Es folgt der versprochene Link .
    Die Seite ist zwar irgendwie asiatisch (der IE verlangt nach einem neuen Sprachpaket) wenn man aber abbricht, gibt es trotzdem keine Probleme.
    Es sind auch einige Dead-Links dabei, trotzdem ist es imho die beste Seite für Emulatoren im Netz. Wenigstens hast du so alle Namen beisammen.
    (Hinweis: Auf der Seite werden ausschließlich legale Emulatoren angeboten. Roms befinden sich dort selbstverständlich nicht.)



    Beim Emulator für GG/ Mastersystem ist die Unterteilung der Prozessoren sehr deutlich. Es gibt einen für MIPS (EM 500 G), SH3 (HP Journada 9x9) und einen für ARM (Arm und X-Scale).

    Naja, wenn das PostIdent nur einmal gemacht wird, geht es ja gerade noch. Ansonsten wäre es wirklich nicht so toll. Aber vom PostIdent an sich habe ich ja mal wieder keine Ahnung:D .




    Zitat

    Hm, ich dachte man dürfte beschlagnahmte Titel besitzen.



    Deswegen auch die Anmerkung "kann strafrechtlich relevant sein". "Sollte man nicht bestitzen" ist dagegen nur eine Empfehlung von mir, weil es ggf. etwas problematisch sein kann, festzustellen, ob der Inhalt nun strafbar ist, oder nicht.


    Ich versuche gerade ganz verzweifelt in der StPO die Vorschriften aus dem StGB zu finden :mad: ;) .


    Da wären z.B. § 86a II 1 StGB, 184 III StGB oder 131 I Nr. 4 StGB, nachzulesen, wie immer unter http://dejure.org . Besonders wichtig in diesen Vorschriften: Ebenfalls strafbar ist derjenige, die die entsprechenden Dinge "vorrätig hält".