Beiträge von DaFunk

    Schönen guten (Feier)Abend.:D


    Das Problem ist, dass Ware ab 18 nicht in Hände unter 18 kommen soll.
    Um das zu gewährleisten muss das Alter festgestellt werden. Das wird dadurch erreicht, dass der Shop z.B. durch Ausweiskopie das Alter feststellt (und folglich den 18er-Bereich freischaltet) und die Ware dann perönlich an den Inhaber des Ausweises schickt (PostIdent). Dieses Verfahren genügt den Vorschriften und ist anerkannt.


    Die Online-Videothek netleih.de hat ebenfalls eine "ab 18"-Ecke angekündigt, wenn ich es richtig verstanden habe allerdings nur in Bezug auf Schmuddelfilme :( und die müssen nicht wirklich sein.
    Das Verfahren von netleih und Verleihshop wird wohl ähnlich laufen müssen.


    Es ist folgendes zu unterscheiden:
    Ab 18 - Dieser Artikel darf ausgestellt werden, ist aber nur an über 18-jährige zu verkaufen.


    Indiziert - Der Artikel darf weder öffentlich ausgestellt, noch beworben werden (Jugendschutz), ein Verkauf an "ab 18"-Jährige ist unter der Ladentheke zulässig (sofern sichergestellt ist, dass niemand den Verkaufsvorgang beobachtet und sich der Kaufer verpflichtet, den Titel nur im Keller und inabsoluter Dunkelheit zu spielen:D ;) ) <= Das in der Klammer ist natürlich Quatsch.


    Beschlagnahmt - Den Artikel sollte man besser nicht besitzen:rolleyes: , importieren, kaufen oder verkaufen.
    Der Besitz kann ggf. auch strafrechtlich relevant sein.


    Ich habe erst vor kurzem mit Freude festgestellt, dass man als Erwachsener doch noch die Möglichkeit hat Videospiele "ab 18" online zu bestellen. Das habe ich natürlich direkt in Anspruch genommen:D .


    Aber wenn ich jede Verleihshop/ netleih - Sendung selbst annehmen muß, dann habe ich ein größeres Zeitproblem, weil ich kaum bis 11 Uhr warten kann, wenn die Post kommt :rolleyes:


    Gruß
    Chris

    So, da bin ich wieder:D


    Der Reihe nach zu deinen Fragen:


    Ich habe im Moment den Yakumo delta mit 200 Mhz (auch nicht übertaktet) und hatte zum Spaß kurz einen SNES-Emu drauf.
    Geschwindigkeit würde ich als Zeitlupe bezeichnen, mit mehr übersprungenen Bildern dann zwar schneller aber ruckelig.


    Wenn du dem von dir geposteten Link folgst landest du im Ergebnis auf der Homepage von Morphgear, dem Programm, das ich schon genannt habe. Ist imho der beste Emulator für den PPC, allerdings leider nicht (!!!) kostenlos. Das war einmal...
    Umsonst gibt es nur noch den SNES-Part, GBA kostet aber 18,30€, ebenso der Part Master-System/Gamegear (Freewarealternative: CE-GG).
    Genaueres kannst du ja dann auf der Seite nachlesen.



    Mit der Frage nach dem EM-500 G bist du bei mir auch richtig, den hatte ich nämlich vor dem Yakumo:D
    PPC 2002 ist ja nur auf Geräten mit Strong-Arm und X-Scale verfügbar.
    Auf dem EM-500 G läuft kein PPC 2002 - Progi. Der EM-500 G hat einen MIPS-Prozessor und benötigt entsprechende Software. Vieles gibt es aber auch für dieses Gerät, du müsstest eben die entsprechende Version kaufen. Insbesondere das Steuerkreuz ist sehr gut zum Spielen geeignet, da es weicher ist, als das knacksige Ding vom Yakumo. Die Geschwindigkeit reicht aber nur für GBC. SNES läuft extrem langsam.
    Die meiste Software für ARM-Prozessoren läuft auch auf dem X-Scale, was aber für dich als Einsteiger keinerlei Vorteile hat, da du ja noch keine Software hast, die du weiterverwenden möchtest.


    Wenn du interesse hast kann ich dir am Mittwoch/ Donnerstag einen Link zu einigen guten Freewareemulatoren für alle drei Plattformen hier posten ( habe den Link auf dem anderen PC gespeichert ), dann kannst du sobald du einen PPC hast, die passenden Emulatoren herunterladen.


    Gruß
    Chris

    Da würde Eplus aber nicht viel Glück haben, wenn sie das sagen. Der momentane Vertrag hat einen anderen Inhalt. Wenn Eplus daran irgendetwas auszusetzen hat besteht nur die Möglichkeit der Anfechtung => es besteht gar kein Vertrag mehr, also auch keine Abnahme- oder Zahlungsverpflichtung deinerseits.
    Sie können dir dann schlimmstenfalls ein neues Angebot machen, das du ablehnen kannst.


    Und wenn Eplus in der Bestellung erst ein Angebot von dir sieht, wird es abgelehnt und du hast erst recht keinen Vertrag.


    Also ist eigentlich kein Platz mehr für einen Widerruf. Wenn sie sich aber trotzdem auf irgendwelche nicht vorhandenen Verträge berufen, kannst du natürlich auch problemlos dein nicht vorhandenes Widerrufsrecht ausüben. Das ist in der Tat oft einfacher:D

    Nachdem hier schon fröhlich spekuliert wird, wie sich die Sache entwickeln wird, kann ich auch meinen Senf dazu ablassen:D .


    Dass ich es auch versucht habe, kann man ja auf Seite 1 dieses Threads nachlesen. Einen Versuch ist es allemal wert;) .
    Das hat nichts mit Geiern zu tun, die sich auf etwas stürzen. Ich schätze mal, dass jeder immer versucht, das beste für sich herauszuholen, egal ob Netzbetreiber oder Kunde. Und in meinem Fall ist der Preis sogar ganz realistisch. Oekoprinz hat das P800 gerade erst für 149€ mit Eplus-Vertrag verkauft.


    Nun zum eigentlichen Problem:
    Nachdem Eplus ja ein Treueangebot gemacht hat, musste ich als Kunde nur noch annehmen. Das habe ich getan, damit ist der Vertrag imho wirksam, wenn auch möglicherweise anfechtbar. Solange mir niemand etwas von einer Anfechtung erzählt, gilt was vereinbart ist und das sind 200€ Guthaben.
    Wenn angefochten wird, ist zwar grundsätzlich ein Anspruch auf Schadensersatz gegeben, nur sehe ich im Normalfall keinen Schaden.
    Wenn man, wie ebenfalls vertreten, das Angebot erst in der Bestellung sieht, ist noch gar kein Vertrag geschlossen. Dann müsste man auf vorvertragliche Pflichtverletzungen ausweichen.
    Und - nein ich werde nicht aufs Gericht gehen:p


    @ krid123:
    Warum solltest du denn noch widerrufen, wenn Eplus den Vertrag anficht und dieser damit von Anfang an nichtig ist;) .


    Gruß
    Chris

    Umso besser, wenn ich das auch noch akzeptiere, schuldet mir E-plus Geld:rolleyes: :D .


    Aber zurück zum Thema:


    Mich juckt der Finger nun nicht mehr. Ich habe es jetzt einfach mal probiert und alle Angaben schön gesichert. Da bin ich jetzt wirklich gespannt, ob aus dem Deal was wird. Ich melde mich dann, wenn ich die Absage habe;) .

    Mein Finger juckt mich ganz gewaltig:D
    Wäre ein geiler Preis, 149€ für ein P800.
    Nur glaube ich es nicht, wo doch die Gutschrift ohne Handy 100€ beträgt:rolleyes:


    Ob man das wirklich bekommt, wenn man verlängert? Oder lassen de das unter den Tisch fallen...:confused:


    Gruß
    Chris


    Edit:
    Wie zahlt man eigentlich die Geräte bei E-Plus?
    Abbuchung, Nachnahme oder Rechnung?

    Suchst du eigentlich nur ein System für Spiele?
    Dann wäre ggf. eine Konsole mit Emulatoren besser für dich. z.B. das GP32.
    Diese Lösung würde dich ca. 150€ (Import) kosten.


    1. Wegen Spielen, solltest du mal unter http://www.pocketpc-spiele.de nachlesen. Da kannst du dir einen Überblick verschaffen, was es so gibt.


    2. GBA-Emu wäre mir neu. Ich schätze, da reicht der Prozessor nicht.
    Ansonsten ist die Auswahl an Emus aber recht groß. Die Steuerung lässt sich frei belegen, du kannst also mit dem Steuerkreuz vom PPC steuern. Empfehlenswert finde ich z.B. Morphgear. Leider kostet jede Konsole hier extra. Mit viel Glück findest du auch Freewareemus, wie z.b. ce-gg für gamegear.
    Steuerung ist also recht gut, Geschwindigkeit je nach Konsole, die Emuliert werden soll zwischen superflüssig und zu langsam/ ruckelig.


    3. Die meiste Software, die auf ARM-Prozessoren lief, läuft auch auf den X-Scale Prozessoren. Die von anderen ist (SH3/MIPS) nicht kompatibel. Es hängt also nicht vom Betriebssystem, sondern vom Prozessor ab.


    Gruß
    Chris

    Jetzt muß ich mich noch zur Spielegrotte äußern.
    Auf die Firma bin ich durch eure Postings aufmerksam geworden und muß sagen, dass ich jetzt schon begeistert bin.


    Ich habe gestern um 2:44 Uhr nachts einen Altersnachweis hingemailt, damit ich auch die "ab 18" Titel kaufen kann und hatte um 2:45:44 Uhr eine Antwort und war freigeschaltet:eek: :top:.


    Die Lieferung scheint aber länger als eine Minute zu dauern, hab nämlich schon vor zwei Minuten bestellt ;) :D

    Genaugenommen ist die Beweislast in den ersten sechs Monaten ab Kauf umgekehrt und kehrt dann zum Normalfall zurück.


    @ Novus: Einfach nochmal zum Globus gehen und den "netten" Mann auf die gesetzliche Gewährleistung hinweisen. Ein BGB solte sich ja in der Leseecke vom Globus finden lassen. Da kann der gute ja dann nachlesen:D .
    Was die von der Garantie erzählen braucht dich nicht wirklich zu interessieren. Klar, du musst prinzipiell nachweisen, dass das Gerät bei Gefahrübergag bereits mangelhaft war, aber wenn es erst einmal beim Hersteller ist, läuft so etwas meistens ganz problemlos ab.


    BTW: Nach meiner Definition ist ein elektronisches Gerät auch ein Gerät, das mit Batterie geht. Frag doch mal, was ein GBA SP ist. äuft mit Akku, kann aber ans Netz angeschlossen werden:eek: :D
    Oder was passiert, wenn man aus der Wetterstation die Elektronik ausbaut.
    Die Art der Stromversorgung hat damit eher wenig zu tun, außer es gibt noch irgendwo Bedingungen, die ich jetzt nicht kenne.



    Ganz nebenbei: Man hat auch auf eine Banane zwei Jahre Gewährleistung. Aber verschont bitte den Gemüsehändler, wenn sie nach zwei Wochen schon schimmelt;)


    Gruß
    Chris