Schönen guten (Feier)Abend.:D
Das Problem ist, dass Ware ab 18 nicht in Hände unter 18 kommen soll.
Um das zu gewährleisten muss das Alter festgestellt werden. Das wird dadurch erreicht, dass der Shop z.B. durch Ausweiskopie das Alter feststellt (und folglich den 18er-Bereich freischaltet) und die Ware dann perönlich an den Inhaber des Ausweises schickt (PostIdent). Dieses Verfahren genügt den Vorschriften und ist anerkannt.
Die Online-Videothek netleih.de hat ebenfalls eine "ab 18"-Ecke angekündigt, wenn ich es richtig verstanden habe allerdings nur in Bezug auf Schmuddelfilme
und die müssen nicht wirklich sein.
Das Verfahren von netleih und Verleihshop wird wohl ähnlich laufen müssen.
Es ist folgendes zu unterscheiden:
Ab 18 - Dieser Artikel darf ausgestellt werden, ist aber nur an über 18-jährige zu verkaufen.
Indiziert - Der Artikel darf weder öffentlich ausgestellt, noch beworben werden (Jugendschutz), ein Verkauf an "ab 18"-Jährige ist unter der Ladentheke zulässig (sofern sichergestellt ist, dass niemand den Verkaufsvorgang beobachtet und sich der Kaufer verpflichtet, den Titel nur im Keller und inabsoluter Dunkelheit zu spielen:D
) <= Das in der Klammer ist natürlich Quatsch.
Beschlagnahmt - Den Artikel sollte man besser nicht besitzen
, importieren, kaufen oder verkaufen.
Der Besitz kann ggf. auch strafrechtlich relevant sein.
Ich habe erst vor kurzem mit Freude festgestellt, dass man als Erwachsener doch noch die Möglichkeit hat Videospiele "ab 18" online zu bestellen. Das habe ich natürlich direkt in Anspruch genommen:D .
Aber wenn ich jede Verleihshop/ netleih - Sendung selbst annehmen muß, dann habe ich ein größeres Zeitproblem, weil ich kaum bis 11 Uhr warten kann, wenn die Post kommt ![]()
Gruß
Chris