Beiträge von DaFunk

    Zuerst zur ursprünglichen Frage:
    Im normalen Handel ist ein Umtausch nur auf Kulanz möglich. Die 14-tägige Widerrufsfrist gilt nur für Fernabsatzgeschäfte. In größeren Ketten, sollte der Umtausch aber keine großen Probleme machen. Einfach mal probieren.



    Zitat

    Original geschrieben von tng1977
    P.S.: Wenn ich irgendwelche Fehler bei meinen schwachen Rechtskenntnissen gemacht habe, bitte ich mich zu belehren.:D


    Das mache ich dann mal:D


    Die Ebay-Auktion ist keine Auktion im Sinne des Gesetzes. Die Konstruktion des Kaufvertrages via Ebay-Auktion ist eine andere.


    Mit dem Einstellen des Artikels erklärt der Verkäufer bereits von Anfang an die Annahme des zum Zeitpunkt des Ablaufes der Auktion bestehenden Kaufangebotes.
    Logischerweise macht dann eben der Käufer erst das Angebot.
    Es handelt sich dabei um einen ganz normalen Kaufvertrag, auf den die Regelungen des BGB über Fernabsatzverträge Anwendung finden.
    Wenn sich die Parteien also über Ebay einig werden, besteht das Widerrufs-/ Rückgaberecht ebenso, als ob sich die Parteien im Onlineshop gefunden hätten.


    Für ein Erlöschen des Widerrufs-/ Rückgaberechts bei Selbstabholung fehlen mir ehrlich gesagt die Anhaltspunkte im Gesetz.
    Das Kriterium, nach dem sich die Anwendbarkeit der §§ 312b ff BGB bestimmt, ist der Vertragsschluß. Die Erfüllung spielt hierfür keine Rolle mehr. Nur bis einschließlich Vertragsschluß ist eine körperliche Anwesenheit ausgeschlossen. Das Erfüllungsgeschäft ist dann ein anderes Ding, das das Widerrufsrecht nicht beeinflusst.



    Zitat

    Sollte ich mich nicht täuschen ist es beim Fernabsatzgesetz und beim Haustürgeschäft jedoch auch nicht gestattet das Gerät erst 14 Tage zu testen und dann unter Bezug auf das Rückgaberecht dieses zum Händler zurückzuschicken.


    Sagen wir mal so:
    Man darf die Ware schon 14 Tage testen. Zum Testen gehört aber nicht, die Unterhose zu tragen, das Handy Gassi zu führen usw.
    Wer mit dem Handy z.B. "Tests" auf Kratzfestikeit durchführt, muß auch dafür bezahlen. DIe Verschlechterungen des Gegenstandes durch die Tests sind z.B. nach § 346 II 1 Nr. 2 BGB zu ersetzen. Nur für die Folgen bestimmungsgemäßer Ingebrauchnahme ist kein Ersatz zu leisten.


    Die 14 Tage probegetragene Unterhose wird der Käufer aber sicher gleich behalten können:D .


    Gruß
    Chris

    Ich habe vorhin in der Werbepause von (kann es sich keiner denken:D ) Harald Schmidt kurz rübergezapped, bin dann aber zu der Überzeugung gekommen, dass die Werbung unterhaltsamer ist....


    Ich mag grundsätzlich keine solchen Klausendungen, die aus den erfolgreichen Teilen anderer Shows zusammengeschnipselt sind. Erst wird öffentlich gecastet, wie in DSDS, dann geht es ab in die Akademie, wie in Fame Academy, jetzt kommt die Ausscheidung, wie in StarSearch.
    Da kann man nur hoffen, dass bald das Aus kommt, wie bei den No Angels:D, und dann der Abstieg, wie bei Daniel Küblböck.


    Ich fürchte nur, dass sich die TV-Sender immer mehr zum geistigen Klau ermutigen lassen, solange sich die Masse der Fernsehzuschauer, wie eine Schafherde verhält.


    Erst Talkshows, Gerischtsshows, Talkshows, Castingshows...
    Was kommt als nächstes?
    Ich denke, es werden zuerst die kleineren Fernsehsender sein, die zu diesem merkwürdigen Call-in-Quiz-Konzept übergehen werden, wie B-TV, TV-M, 9-Live usw.
    Dann muß wieder etwas heftiges her.
    Wie wäre es zum Beispiel mit einer OP-Show?


    Ich finde es aber klar, dass viele Prominente sich nun auf Talentsuche machen. Sie können ja nicht ewig ohne Talent im Fernsehen zappeln :rolleyes:


    Gruß
    Chris

    Genau genommen bringt die Änderung sehr viel.
    Es gab schon eine gesetzliche Gewährleistung. Diese betrug 6 Monate, wobei aber von Anfang an die Beweislast bei Kunden lag.


    Jetzt hat man erst einmal die 6 Monate mit Beweislastumkehr, danach nochmals 18 Monate mit der alten Beweislastregelung.
    Und zeigt mir mal den Händler, der große Probleme macht, wenn man mit einem defekten Gerät kommt. Gerade in der Beziehung bin ich häufig überrascht worden.


    Gruß
    Chris

    Es ist so, dass beim Versendungskauf der Gefahrübergang grundsätzlich bei Übergabe an das Transportunterehmen stattfindet §447 BGB.
    Beim Verbrauchsgüterkauf wird aber § 447 BGB nicht angewendet (§474 BGB). Gefahrübergang ist also bei solchen Verträgen erst bei Übergabe an den Verbraucher.


    Trotzdem würde ich aber eher davon abraten so zu spekulieren. Denn wer solche Bedingungen aufstellt, wird sich auch darauf berufen. Da ist Streit vorprogrammiert, auch wenn man im Ergebnis Recht hat.
    Für mich sind solche Bedingungen immer ein gutes Filtersystem.
    Wenn ich so etwas bemerke, wird nicht bestellt.


    Gruß
    Chris

    Zu früheren Versionen kann ich spontan nichts sagen. Auf irgendeinem PC schwirrt hier noch AOL 7.0 rum:rolleyes: ...


    Dieser Spamfilter ist jedenfalls der einzige, den ich (bei intensiver Suche) finden konnte. Weitere Einstellmöglichkeiten sind nicht auffindbar.
    Die Spamkontrolle durch den User beschränkt sich also auf die genannten Einstellungen. Wenn noch ein Filter davor sitzen sollte, kann man als User nichts daran ändern.


    Ich bin davon ausgegangen, dass der beworbene Filter der aus dem so groß angekündigten Sicherheitspaket ist.



    Aber irgendwas muß tatsächlich noch Kontrolle ausüben, denn ich kann unter "Status" abrufen, was andere User mit den jeweiligen Spam/Massenmails gemacht haben und wann sie es gemacht haben:eek: .



    Edit:
    Was ich eben noch sehe, ist dass es im Maileingang die Auswahl gibt, welche Mails angezeigt werden sollen.
    Unterteilt in
    - Alle Absender
    - Bekannte Absender
    - Werbung
    - Unbekannte Absender


    Vielleicht liegt der Fehler ja da?
    Wenn man die falsche Einstellung hat, sieht man nicht alle Mails.
    Möglicherweise werden auch die Mails aus bestimmten Ordnern dann beim Download über Outlook o.ä. nicht berücksichtigt...

    Hi Carsten!


    Mit AOL 8.0 kommt dieser neue Spam-Filter.


    Es gibt verschiedene Mögichkeiten, den Filter zu konfigurieren.
    - Gesamte eMail zulassen
    - Nur eMail von AOL-Mitgliedern zulassen
    - gesamte eMail Blockieren (seeeehr sinnvoll:rolleyes: )


    Dann gibt es die Mögichkeit mit Whitelist/ Blacklist zu arbeiten.
    - eMail von allen AOL-Mitgliedern und den aufgeführten Domains und Adressen zulassen
    - eMail von den aufgeführten AOL-Mitgliedern, Domains und Adressen zulassen
    - eMail von den aufgeführten AOL-Mitgliedern, Domains und Adressen blockieren


    Standardmäßig ist "Gesamte eMail zulassen" gesetzt.


    Da ich aber AOL-Mail fast nicht nutze und die TT-Beachrichtigung zu einer anderen Mailadresse kommt, kann ich leider nicht mehr dazu sagen.


    Gruß
    Chris

    Das scheint bei Payback zum guten Ton zu gehören.
    Ich warte schon seit zwei Jahren auf meine Pin:rolleyes: , habe aber die 0190-Hotline auch nicht bemüht. Ich sehe irgendwie nicht ein, warum ich für die Fehler von Payback bezahlen soll, zumal die Gesprächskosten sicher mehr wert sind als meine Punkte:D

    Weil es gerade so schön passt, hier meine Vertragsverlängerungsgeschichte mit O2:


    Ich wollte meinen Vertrag verlängern, habe die Hotline angerufen und um Preisauskunft gebeten. Nach Nennung des Kennwortes wurden mir die Preise genannt.


    Als ich mich für ein Modell entschieden hatte, habe ich die Hotline nochmals angerufen und wollte verlängern.
    Die freundliche Dame fragte nach der Rufnummer und dem gewünschten Modell.
    Das fatale an der Sache:
    Ich habe die Lieferung an eine Adresse umgeleitet, die O2 nicht bekannt war, was aber kein Problem darstellte, obwohl ich mich nicht durch das Kennwort legitimiert hatte:eek: .
    Wenn ich daran denke, dass das jeder machen könnte, wenn er nur genügend Rufnummern kennt, wird mir übel...




    Zum Thema "Wie kommen die Betrüger an die nötigen Adressen/ Rufnummern usw. habe ich auch etwas beizutragen.
    Vor einiger Zeit versuchte ich in einem großen roten Elektromarkt einen Vertrag abzuschließen. Als der Gerätepreis plötzlich höher als angeschlagen sein sollte, habe ich das Geschäft platzen gelassen.
    Ausweis war jedoch schon kopiert, Daten aufgenommen. Alles wanderte in den Papierkorb (dachte ich jedenfalls:rolleyes: )
    Lange Zeit später fand ich ein Schreiben der Kripo in meinem Brifkasten in dem ich gebeten wurde, sämtliche vorhandenen Verträge/ Prepaids und zugehörige Geräte aufzulisten, die sich in meinem Besitz befinden. Hintergrund: Auf meinen Namen waren mehrere Laufzeitverträge und Prepaidverträge abgeschlossen worden, die natürlich nicht erfüllt wurden, nachdem die Geräte abgegriffen wurden.
    Da alle diese Fälle bei Kunden dieser Filiale des großen roten Elektromarktes auftraten war klar, dass ein Angestellter sich die Daten auf die Seite gelegt hat. Allerdings nicht nur die geplatzten Verträge, sondern auch die Kundendaten von vielen anderen.
    Wenn also der Verkäufer Dreck am Stecken hat, ist das schon das Problem.
    Denn in allen Verträgen wurden alle Daten vollständig angegeben, glücklicherweise ohne Kontoverbindung, die ich an dem besagten Tag noch nicht angegeben hatte. Diese wurde dann einfach frei erfunden.


    An die Daten für die Vertragsverlängerungen kann man auf die gleiche Weise kommen.


    Gruß
    Chris

    Wo bekomme ich denn den Yamada noch her?
    Hatte irgendjemand noch Glück, oder gibt es eine andere Quelle?


    Online ist er beim MM schon lange aus.
    In den Märkten ist auch Ebbe.


    Markt 1: Schon seit Samstag ausverkauft, Nachbestellt, aber die bestellten Geräte sind auch schon verkauft, weitere können nicht bestellt werden.


    Markt 2: Vielleicht online, hier nicht mehr. Der Player kommt auch nicht mehr, wir hatten schon mehr bestellt, als jemals geliefert wurden. Nachbestellen geht wirklich nicht. Ja das Gerät ist erst erschienen :confused:



    Mir bleibt irgendwie der Nachgeschmack eines Lockangebotes:(


    Gruß
    Chris