Beiträge von DaFunk


    Der Link tut bei mir was. Jedenalls ist Der Dienst online.
    Zu hotmail komme ich aber trotzdem nicht.



    Die anderen Links wollen gar nicht.


    Ich versuche es jetzt mal über einen anderen Provider.



    Danke euch beiden.:)
    Chris



    Edit: :eek: Es liegt tatsächlich am Provider. Daran hätte ich nie gedacht. Über freenet geht es jetzt, danke für den Tipp.

    Zitat

    Original geschrieben von Carsten


    Klasse Serie, allerdings kollidiert der Sendetermin am Freitag mit Enterprise. Da muss dann wohl doch die DVD-Version her.


    Als ob die nicht sowieso her müsste, bei der Serie;)


    Mich wundert nur, dass die DVD schon am 29.9. kommt. Ist die erste Staffel dann etwa durch:confused:

    Dass bei Pearl die Katalogzustellung überprüft wird, kann ich schon nachvollziehen, denn die Zustellart ist schon etwas merkwürdig.
    Manchmal erhalte ich die Kataloge per Post, manchmal kommt ein Kurier und gelegentlich kommt der Katalog per Privatauto am Sonntagnachmittag:D .


    Anrufe habe ich aber bisher nicht bekommen, nur Werbegeschenke.
    Das könnte aber daran liegen, dass ich meine Teefonnummer grundsätzlich nicht herausgebe.


    Gruß
    Chris

    Ich habe im Moment das Problem, dass meine MMC nicht mehr erkannt wird.
    Alles begann damit, dass der PPC die MMC ohne erkennbaren Grund formatieren wollte. Die MMC wurde nicht mehr angezeigt, der Inhalt wurde einfach nicht mehr bemerkt., also habe ich dem formatieren zugestimmt.
    Danach war die Karte wieder verfügbar und ich habe meine Unterlagen wieder draufgepackt.


    Die Freude hielt bis zum nächsten Tag, als ich wieder etwas abrufen wollte. Der PPC wollte die MMC nach dem Einschalten wieder formatieren, ein Zugriff ohne Formatieren war wieder nicht möglich.


    Auch auf anderen Geräten wurde die MMC nicht mehr erkannt.
    Also habe ich sie per PPC nochmal formatiert.
    Nach dem Formatiervorgang war die Karte endgültig weg.
    Der PPC konnte nicht mehr zugreifen und auch die anderen Lesegeräte wollten nicht mehr.


    Nun möchte ich die MMC zurückschicken, um eine Austausch-MMC zu bekommen, wollte aber nicht unbedingt, dass sich irgendein Techniker mit meinen vertraulichen Unterlagen vergnügt.:rolleyes:


    Deswegen meine Frage:
    Sind die Daten mit dem Formatiervorgang wirklich weg?
    Ist für Fachleute überhaupt noch ein Zugriff auf die MMC möglich, wenn sie vom Laufwerk gar nicht erst erkannt wird?
    (Beim Zugriff auf das Laufwerk wird ein Datenträger verlangt)


    Meine Wiederherstellungstools laufen ins Leere, weil ja angeblich kein Datenträger im Laufwerk ist.:rolleyes:
    Mich stört zwar nicht, dass die Daten weg sind (habe ich ja noch auf PC), aber ich hätte gerne, dass sie wirklich weg sind.
    Hat vielleicht jemand einen Tip oder kann mich beruhigen?:D


    Gruß
    Chris

    Zitat

    Original geschrieben von Nebelfelsen
    IMHO könnte man die Verpflichtung zur Einräumung eines Rückgaberechts aber umgehen, wenn man standardmäßig die persönliche Übergabe vorsieht, der Versand der Ware aber eine Ausnahme darstellt, weil der Käufer zu weit weg wohnt und den Vermerk "nur Abholung" übersehen hat...


    Wie sieht es eigentlich aus, wenn man Waren selbst ausliefert und bei Übergabe kassiert? Hat der Käufer dann dennoch ein Rückgaberecht?


    Da wäre ich vorsichtig.
    Das Gesetz spricht von Fernabsatzverträgen.
    Bei der Abholung bzw. bei Übergabe und Bezahlung sind wir schon bei der Erfüllung, die mit dem Vertragsschluss "wenig zu tun" hat.


    Wenn man dies sauber differenziert, wird man wohl auch bei persönlicher Übergabe ein Widerrufsrecht/ Rückgaberecht annehmen müssen.


    Zitat

    § 312b BGB


    Fernabsatzverträge sind Verträge ..., die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, ... .


    Zitat

    § 312d BGB
    Dem Verbraucher steht bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu. ...


    Unabdingbare Voraussetzung eines Fernabsatzvertrages ist nur, dass alle vertragsrelevanten Handlungen bis zum Abschluss des Vertragesausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln erfolgen. (Anwaltkommentar Schuldrecht)


    Ein weiterer Beleg, der diese Aufassung stützt, ist dass auch Werkverträge über diese Mittel geschlossen werden können und unter diese Reglung fallen, die nur bei persönlicher Anwesenheit erfüllt werden können.


    Gruß
    Chris

    Ich habe selten einen Käufer gesehen, der mit so viel rechtlichem Halbwissen "geglänzt" hat.


    Ich hätte dem Käufer das Geld nicht überwiesen.
    Vor allem nicht nach dem Auftreten. Allerdings würde ich an deiner Stelle auch etwas sachlicher bleiben. Wenn ich immer, wenn mir die Hutschnur hochgeht, mit "Sie haben wohl einen Schuß" ansetzen würde, hätte ich diesen Satz schon häufig verwenden müssen:D .
    Außerdem verhärtet das die Fronten unnötig.


    Hätte der Käufer wirklich so viel Ahnung vom Recht, wie er vorgibt, wäre ihm vielleicht aufgefallen, dass erstens die Gewährleistung ausgeschossen war, zweitens eine angemessene Frst zur Überweisung gesetzt werden müsste (3 Tage:rolleyes: ), drittens der Verkäufer bei der Gewährleistung ein Recht zur zweiten Andienung hat (Nacherfüllung), viertens der Verkäufer auch den Mangel sehen und ausbessern können muß, fünftens erst nach dem Scheitern der zweiten Andienung überhaupt an Rücktritt (das nennt er wohl Wandlung:rolleyes: ) oder Schadensersatz gedacht werden kann, sechstens der Schaden sicher nicht die Differenz zwischen dem alten und einem neuen Laufwerk darstellt usw.


    Meine Vorgehensweise:
    Das Gerät muß auf Kosten des Käufers zurückgeschickt werden und wird auf Mängel untersucht. Sollte ein Mangel vorliegen, wird der Kaufpreis erstattet oder nacherfüllt.


    Gruß
    Chris

    Zitat

    Original geschrieben von booner
    Probieren würde ich eine Anfechtung wg. arglistiger Täuschung auf jeden Fall. Vielleicht kennst du ja einen RA, der dir günstig eine entsprechende Anfechtungserklärung aufsetzt, dass sollte dann beim VK Eindruck machen.


    Oder wenn er etwas kleinere Brötchen backen möchte, könnte er eine Anfechtung wg. Irrtums versuchen.


    Vorteil:
    Ein Irrtum liegt eindeutiger vor, als eine arglistige Täuschung.


    Nachteil:
    Er muß ggf. den entstandenen Schaden ersetzen.


    In den ganzen Verpackungsfällen kann man aber auch durch verschiedene Indizien auf eine Täuschung schließen.
    Dazu zählen etwa die Kategorie, in die der Artikel eingestellt wird, die Überschrift, die möglicherweise keinen Hinweis auf die leere Verpackung enthält und nicht zuletzt der Bietpreis, der dem Verkäufer eigentlich klarmacht, dass die Kamera Wunschobjekt des Käufers ist.
    Treffen mehrere dieser Punkte zusammen, kann ggf. davon ausgegangen werden, dass den Verkäufer eine Pflicht trifft, die AUktion zu beenden.
    Kommt er dieser Pflicht nicht nach, könnte in diesem Unterlassen eine Täuschung liegen.


    Gruß
    Chris