Beiträge von DaFunk

    Zitat

    Original geschrieben von macgyver
      DaFunk
    Danke! Stimmt was du sagst, bisher hab ich noch keinen eindeutigen Beweis gesehen, dass das Gerät wirklich kaputt ist, außer einem Telefonat mit dem Käufer.


    Kein Problem:)



    Zitat

    Inwiefern sind das gesicherte Fakten das es in der Form von statten gehen muß (dass der Käufer mir beweist das es Mängel gibt)?


    Es sind gesicherte Fakten.
    Ich kann es dir aber leider nur über einen kleinen Umweg belegen.
    In deinem Fall gilt ja das normale Gewährleistungsrecht aus §§ 433 ff BGB.
    In § 476 BGB ist die sog. Beweislastumkehr geregelt, die aber nur für den Verbrauchsgüterkauf gilt (siehe § 474 BGB). Nur beim Verbrauchsgüterkauf ( Verhältnis Unternehmer<=> Verbraucher) wird vermutet, dass der Mangel, sofern er sich innerhalb der ersten sechs Monate zeigt, bereits bei Gefahrübergang vorlag.


    Zitat

    §476 BGB


    Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war,....


    Da du aber als Privatperson verkauft hast, ist dieser Sonderfall (die Vermutung greift nicht ein) nicht einschlägig, der Käufer kann sich also nicht auf diese Beweislastumkehr berufen und trägt somit - im Umkehrschluß zur Beweislastumkehr - die Beweislast, da ja der Normalfall vorliegt.


    Den aktuellen Gesetzestext kannst du hier abrufen.


    Gruß
    Chris

    Was der Käufer verlangt, ist sowieso Quatsch.


    Wenn du etwas tun willst, kannst du dem Käufer mitteilen, er soll dir das Gerät auf seine Kosten zusenden, damit du das Vorliegen eines Mangels überhaupt erst prüfen kannst.
    Du solltest aber auch direkt darauf hinweisen, dass der Artikel ihm unfrei zugeschickt wird, wenn der Mangel bei Gefahrübergang nicht vorlag.


    Die Beweislast für das Vorliegen des Mangels bei Gefahrübergang obliegt beim Privatverkauf dem Käufer.

    Das Abschalten der Suche in der Adressleiste hat leider nichts gebracht. :(


    Allerdings hast du trotzdem recht, dass sich etwas eingeschlichen hat.
    In der Registry war tatsächlich diese komische Seite eingetragen. Leider bekomme ich sie aber nicht weg. Ich habe jetzt in jedem Eintrag den Link durch eine normale Suche ersetzt, die XXX-Suche wird aber weiterverwendet.
    Daher erst einmal danke für den Tip.:)


    Das schlimmste daran ist, dass es nicht möglich ist, eine Seite einzugeben, auf die ich surfen will, weil die Suche direkt anspringt:( .


    Nach einigem Probieren, komme ich jetzt zu folgenden Ergebnissen:


    Wenn ich die Option "Nicht in Adressleiste suchen" aktiviert habe, wird direkt auf die XXX-Suchmaschine zugegriffen. Bei Anwahl einer der anderen Optionen wird direkt auf die msn-Suche zugegriffen.
    Jedoch wird nie die eingegebene Seite direkt gestartet.
    Jetzt frage ich mich natürlich, ob es eine Möglichkeit gibt, von außen den Zugriff auf Seiten zu deaktivieren und direkt auf Suchseiten umzuleiten.
    Mein IE scheint nämlich die Fähigkeit zum Zugriff auf Seiten verloren zu haben.


    Gruß
    Chris


    Edit:
    Jetzt habe ich anscheinend herausgefunden, woran es liegt, weiß aber noch nicht genau, wie ich den Fehler beheben kann.
    Offenbar erkennt der IE nicht, dass es sich bei der Eingabe http://www.telefon-treff.de (bei anderen natürlich auch nicht) um eine URL handelt und leitet mich zu einer Suche weiter.
    Gebe ich die URL als http://www.telefon-treff.de ein, gibt es keine Probleme.


    Deswegen passe ich jetzt meine Fragen an:
    1. Wie kann ich dem IE wieder beibringen, dass die Eingabe http://www.XYZ.de eine zulässige URL ist und direkt bearbeitet werden kann?
    2. Wie schaffe ich es, die merkwürdige Suchmaschine loszuwerden, wenn ich eingebe, dass ich "nicht in der Adressleiste suchen" will?


    Ich denke, dass mit beantwortung dieser Fragen mein Problem beseitigt werden könnte...



    Edit 2:
    Nachdem ich festgestellt habe, dass mir dieser Mist doch tiefer ins System eingegriffen hat, als ich ursprünglich dachte, habe ich das System neu installiert. Das Problem ist also jetzt plattgemachtgelöst:D

    Gestern bin ich beim Surfen leider in einer Ecke des Internets gelandet, in die mich sonst keine zehn Pferde bewegen.
    Plötzlich hatte ich den gesamten Bildschirm voller XXX-Seiten, die auch gleich fröhlich meine Favoriten durch XXX-Seiten ersetzt haben und auch meine Startseite in eine XXX-Seite geändert haben.
    Eigentlich war ich auf der Suche nach einer Firma, deren Name aber von XXX-Betreibern über google belegt war.


    Das wäre ja eigentlch kein so großes Problem, die Seiten sind schon wieder gelöscht.
    Nur kann ich jetzt nicht mehr in der Adresszeile eingeben, wohin ich gerne surfen möchte. Wenn ich Glück habe, kommt nur die Seite http://search.msn.de .


    Mit etwas Pech kommt sogar eine unseriöse Suchmaschine http://vrapX.hardlovXX.com/top…=1&s=www.telefon-treff.de
    (Adresse durch X geändert).


    Wie werde ich den Mist wieder ohne Neuinstallation los?
    Irgendwie wird man doch als User die EInstellungen auch ändern können, oder hat Microsoft diese Einstellmöglichkeiten für XXX-Betreiber reserviert:confused: .


    Ich bin für jeden Hinweis dankbar.


    Gruß
    Chris

    Du hast echt kein Glück:(


    Ein Problem sind die Telefonkosten, die wohl schlecht an einem Tag entstanden sein können.
    Immerhin hat der Einbrecher auch Dinge entwendet.
    Also wäre jetzt zu prüfen, ob die Telefonkosten in den letzten beiden Tagen entstanden sind. Wenn ja, dann wäre die Freundin möglicherweise entlastet. Wenn nicht, muß sie etwas damit zu tun haben, wie sie ja selbst aussagt (Fenster bis zwei Tage vorher geschlossen).


    Die Versicherung wird sicherlich auch die Aussage der Freundin und den Einzelverbindungsnachweis abgleichen. Ich denke also, dass du nichts gewinnst, wenn du die Version "anpasst".


    Könnte der Einbrecher vielleicht im Bekanntenkreis zu suchen sein?
    Immerhin scheint er ja über deinen Urlaub informiert gewesen zu sein.
    Hast du vielleicht irgendwelche Feinde?


    Es gibt eigentlich nur zwei Denkrichtungen:
    1. Die Freundin hat nichts mit der Sache zu tun.
    In diesem Fall hätte der Einbrecher durch das Fenster gearbeitet, was vielleicht jemandem aufgefallen wäre.
    Versuche doch mal, in der Umgebung Flugblätter aufzuhängen, vielleicht meldet sich ein Zeuge.


    2. Die Freundin hat etwas damit zu tun.
    Schwer nachzuweisen....


    Ich würde folgendes machen:
    Entstehungszeitpunkt der Telefonkosten prüfen und sofern die Freundin etwas damit zu tun haben muß, diese belangen.
    Den Einbruch würde ich unabhängig davon anzeigen.


    Die Telefonnutzung musst du nicht unbedingt anzeigen, sondern könntest die Erstattung einfach auf zivilrechtl. Weg verfolgen.


    Gruß
    Chris

    Vorsicht!


    Die Widerrufsfrist beginnt erst mit Lieferung der Ware, das Widerrufsrecht besteht schon ab Vertragsschluß.


    Es ist also möglich, bereits zu widerrufen, bevor die Ware geliefert wurde.
    Es ist dagegen nicht möglich, dass die Widerrufsfrist bereits abgelaufen ist, wenn die Ware geliefert wird.


    Ein Streitpunkt ist allerdings, ob die Nichtannahme eines Pakets als Widerruf zu sehen ist. Normalerweise auch, trotzdem ist es ein Streitpunkt, bei dem sich die Händler oft querstellen.


    Gruß
    Chris

    Ich habe eben noch ausprobiert, wie es bei mir mit der Option "Modemlautsprecher aus" funktioniert, habe aber keine Veränderung bemerkt.


    Du könntest noch die temporären Internetdateien löschen. Bei mir ist die Übertragung zwischendurch ziemlich langsam geworden, als der zugewiesene Speicher voll war.


    Ein ähnliches Problem, wie du es hast, habe ich seit einigen Tagen bei AOL.
    Die Einwahl bleibt dann auch beim Passwort hängen und startet neu. Das Problem beschränkt sich bei mir aber auf AOL.


    Als mögliche Lösungen käme noch ein Treiberupdate in Frage, falls eines verfügbar ist.


    Falls dir das alles auch nichts hilft, solltest du vielleicht mal auf http://www.spotlight.de nachfragen. Vielleicht weiß dort jemand noch einen Tip.
    Mehr weiß ich nämlich auch nicht mehr:( .


    Gruß
    Chris

    Dann will ich mal für Erleuchtung sorgen:D
    Man muß nichts zur Gewährleistung schreiben, wenn man nicht will.
    Mit den Folgen (= Gewährleistung) muß man dann aber leben.


    Das Problem ist folgendes:
    Bei einem Verkauf ist grundsätzlich die gesetzliche Gewährleistung zu beachten. Das gilt unabhängig davon, ob man Privatperson oder Unternehmer ist.
    Weil man aber als Privatperson nicht die Möglichkeit hat, die Ware auf Mängel zu prüfen, bzw. die Fähigkeit fehlt, Mängel zu erkennen, ist der Gesetzgeber den Verkäufern insoweit entgegengekommen, dass Private die Gewährleistung ausschließen können.


    Wer von diesem Recht keinen Gebrauch macht, hat auch beim Verkauf über TT die Gewähreistung am Bein, die ohne ausdrücklichen Ausschluß auch beim Privatverkauf gilt.
    Aber bitte nicht auf EU-Recht berufen. Einfach nur kurz und knapp "Es handelt sich um einen Privatverkauf ohne Gewährleistung und Rückgaberecht".


    Zum Abschluß noch ein Link zum Thema.


    Gruß
    Chris