Beiträge von DaFunk

    Oder wenn du zufällig in einen Wallfahrtsort, wie Altötting, kommst, hast du eher Probleme einen Laden zu finden, der keine Rosenkränze verkauft.


    Ansonsten beiben die Kirchenläden, die meistens in der Nähe von den großen und bekannten Kirchen der Stadt zu finden sind.


    Gruß
    Chris

    Meine momentane Verbindung läuft über Bluetooth.


    Ich nehme an, du hast dir dieses Acer-Bundle aus Bluetoothmodem und Bluetooth-Stick für das analoge Festnetz gekauft?
    Das nutze ich ebenfalls.
    Auch unter Win XP gibt es keine Probleme., außer dass Win XP vor der Installation der Treiber gewarnt hat :rolleyes:.


    Der Verbindungsaufbau, sowie die Verbindungsgeschwindigkeit sind wie über das Kabel. Keine Geschwindigkeitseinbußen sind zu erkennen.


    Wie groß ist denn der Abstand zwischen Modem und PC?
    Kann es vielleicht an der Abschirmung liegen?
    Ich habe z.B. festgestellt, dass Wand + Betondecke den maximalen Abstand zwischen PC und Modem auf 7m reduzieren. Ist der Abstand größer, hakt die Verbindung.
    Reduziere versuchsweise den Abstand zwischen PC und Modem.



    Du könntest auch versuchen, ob es vielleicht am Provider liegt und über einen anderen ins Netz gehen. Vielleicht liegt es an ihm.


    Außerdem kannst du in der Datei ModemLog_Bluetooth Modem.txt nachsehen, ob vielleicht ein Problem verzeichnet ist.


    Gruß
    Chris


    EDIT:
    Mir fällt gerade noch was ein.
    Warum nimmst du eigentlich die Bluetooth-Umgebung zum Verbinden?
    Stelle dir doch einfach im IE eine neue Verbindung über das Bluetooth-Modem ein. Bei mir hat es dann auch besser geklappt, als über die Bluetooth-Umgebung.

    Naja, um 3 Uhr nachts zu grillen war wohl wirklich nicht die beste Idee.
    Am besten sollte er Einsicht zeigen, denn das Verhalten ist garantiert ein Fall für eine Abmahnung.


    @ uwm:



    Die normale Nutzung deiner Wohnung kann dir niemand verbieten. Einen Wecker zu stellen ist für die arbeitende Bevölkerung sehr normal. Ebenso das Öffnen von Fenstern im Sommer. Also wenn deine Schilderungen so zutreffen, solltest du ruhig so verfahren, wie du es gewohnt bist.
    Am besten redest du mal mit dem Vermieter wegen der Dame. Die muß eindeutig in ihre Schranken verwiesen werden.


    Gruß
    Chris

    @ Eckoman:
    Da hatte ich wohl einen :gpaul:


    me too.:
    Danke für die Berichtigung des Links :)


    Zitat


    Nunja, unter der Voraussetzung dass die erste Ziffer nie eine Null ist (was per se schonmal nicht stimmt...) können mittels eines "handelsüblichen Lesegerätes für Profis" (aha, sowas gibts also im Handel?) innerhalb von 30 Minuten 250 Versuche ausreichend sein. Ist mir als Beweis doch etwas dünn! Möglich ist vieles, aber allein die Möglichkeit ist für mich kein Beweis der Theorie. Und hier ist ja innerhalb von 15 Minuten verfügt worden, scheidet selbst diese Auslesemethode aus...
    was mich in dem Beispielfall arg wundert, ist dass trotz "umgehender" Kartensperre dreissig Minuten nach dem Diebstahl noch Geld abgehoben werden konnte...


    Mir ging es dabei aber auch weniger um die technische Frage, als um die Feststellung, dass man einen Anscheinsbeweis nur so lange führen kann, wie der Anschein tatsächlich nur ganz ausnahmsweise durchbrochen wird.
    Es ist für den hier besprochenen Fall ganz entscheidend, dass die Gerichte von diesem Anscheinsbeweis mit der genannten Begründung abweichen.


    Man ging früher eben von der Unüberwindbarkeit der Sicherheitsmaßnahmen aus und konnte daher mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit darauf schließen, dass die Pin grob fahrlässig behandelt wurde bzw. der Karteninhaber das Geld abgehoben hat.
    Davon wird nun aber abgewichen, weil die Mechanismen durchaus überwindbar sind.


    Bei dem Punkt "aha, sowas gibts im Handel" kann ich nur zu bedenken geben, dass Kriminelle ihre Wege haben, an das Material zu kommen. (Ich habe z.B. auch noch keine Handgranate im Supermarkt gesehen)
    Zwischen dem Urteil und heute liegen außerdem einige Jahre. DIe Tricks können sich verbessert haben. Es geht aber sowieso nur um die theoretische Widerlegung des Anscheinsbeweises.


    Die umgehende Sperrung bedeutet bei weitem nicht, dass die Karte gleich unbrauchbar ist. Leider dauert die Sperrung noch immer vielzu lange, bevor sie wirksam wird.


    Gruß
    Chris

    Zitat

    Original geschrieben von Martin Reicher
    da wirst du diese Metallstacheldinger anbringen müssen...


    Ich fürchte, dass die auch nicht helfen. An öffentlichen Gebäuden sind die Dinger befestigt, aber die Tauben rennen außen rum, drüber usw.




    Zum Thema Luftgewehr:
    Würde ich lassen, oder schon mal einen Verteidiger aussuchen. Außerhalb von speziell eingerichteten Schießplätzen sollte man eher nicht schießen, sonst gibt es Probleme. Abgesehen, davon, was passiert, wenn man danebenschießt...



    Ich habe die Taubenplage auf dem Balkon durch ein Netz beseitigt.
    Allerdings habe ich gewartet, bis das Nest verlassen und die Jungen weg waren und dann eben durch das Netz verhindert, dass ein neues gebaut wird und wieder Junge/Eier auf dem Balkon landen.


    Das ist für das Balkonproblem imho die beste Lösung.
    Für den Balken fällt mir spntan auch nichts schlaues ein.


    Gruß
    Chris

    Ob ausspioniert werden überhaupt fahrlässig ist, möchte ich schon aus dem einfachen Grund bezweifeln, dass Fahrlässigkeit die Nichtanwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt ist.


    Wenn man aber die Zahlungsterminals ansieht, ist es für einen normalen Menschen, nicht möglich die Terminals so abzuschirmen, dass wirklich niemand die Eingabe beobachten kann. Somit kann man die im Verkehr erforderliche Sorgfalt durch "beobachtet werden" nicht verletzen.
    An die Verwendung der Systeme ist man aber bei Kartenzahlung gebunden und kann einfach nicht anders, als die einsehbaren Terminals zu benutzen.



    Zum Fall an sich:
    Früher war klar, dass die Abhebung vom Konto mit EC-Karte und zugehöriger Pin einen Anscheinsbeweis dafür darstellte, dass die Pin zusmmen mit der Karte aufbewahrt wurde bzw. die Abhebung gar vom Kunden selbst getätigt wurde.


    Diese Lage hat sich jedoch geändert, da Möglichkeiten aufgezeigt wurden, wie man die Pin als Außenstehender erlangen kann. Ein solcher Anscheinsbeweis kann nicht mehr bestehen, weil es genügend andere Möglichkeiten gibt, an die Pin zu kommen.


    Einnen ähnlichen Fall gibt es zum Beispiel hier nachzulesen.
    Auch zur Entschlüsselung und dem Aufwand wird in diesem Urteil etwas gesagt.
    Am Ende des Urteils sind gleiche und anderslautende Urteile aufgelistet, die vielleicht interessant sein könnten.


    Gruß
    Chris

    Das habe ich manchmal beim Einschlafen. Im Halbschlaf glaube ich, rückwärts in ein tiefes Loch zu fallen.


    Ich erschrecke dann immer und trete kräftig, um den Sturz zu bremsen.
    Manchmal treffe ich auch die Wand:rolleyes: ...


    Leider ist dann erst einmal nichts mit Schlafen.


    Gruß
    Chris



    PS: Ich fühle mich weder haltlos, noch unsicher oder habe Zukunftsängste.

    In der U-Bahn funktioniert leider kein Netz.
    Ich habe aber an wenigen Haltestellen (z.B. Marienplatz) mit Eplus Empfang. Das Netz ist aber sehr schwach, weil es sich ja nur um ungeplante Zufallseinstrahlungen handelt.


    Wenn man in Tram oder Bus telefoniert, kostet das nichts, außer böse Blicke der anderen Fahrgäste. Wenn der Fahrer schlecht geschlafen hat kann es auch schon mal passieren, dass er sich weigert weiterzufahren, bevor man aufhört zu telefonieren, oder die Tür im Winter offen lässt und behauptet, das sei nun die Handystrahlung, obwohl die Tür so lange funktionierte, wie der Fahrer nichts bemerkte:rolleyes: .
    Es wird also mehr auf sozialen Druck gesetzt.
    SMS bekommt sowieso kein Mensch mit.


    Gruß
    CHris

    Und ganz nebenbei nicht vergessen, dass es keinen Anspruch auf Umtausch gibt. Wenn es also nicht klappt, ist man bei H&M höchstens Mitglied der Sericewüste Deutschland.

    Ihr macht euch da Illusionen. Ich habe die Roswell-Akten irgendwo auf CD liegen, aber das Zeug liest sich seeeeeehr zäh.


    Man hat mies eingescannte Akten vor sich, die sich fast nicht entziffern lassen, mindestens die Hälfte der Seite ist geschwärzt und der Rest dadurch so verstümmelt, dass man nichts mehr versteht.
    Auf den Dingern wurde viel geschmiert und man kann wirklich nichts daraus ableiten.


    Das wird bei den anderen Akten genauso sein.
    Die wirklich interessanten Details werden sowieso geschwärzt oder unterschlagen.


    Die Akten gibt es übrigens zum Download beim FBI, CIA und so weiter.
    http://www.fbi.gov => Library & Reference => FOIA (Freedom of Information Act)
    Und schon kannst du schauen, wo sich wer gegen wen verschworen hat;) .


    Gruß
    Chris