Rechtliche Frage; Grillen um 03:00 !!

  • Also, ich wäre froh, wenn ich wenigstens wüßte, was ich meinen Nachbarn getan habe....


    Meine "Obermieterin" stört sich an jedem Geräusch ... normales unterhalten und Radiohören in Zimmerlautstärke ist nur bis 22 Uhr, sonst steht sie vor der Tür, Grillen auf dem Balkon das gleiche, aber da war es 20 Uhr und sie hat schon von oben gemeckert, und meinen Wecker darf ich auch nicht mehr benutzen.... sonst wird gegenüber getobt, daß "man davon ja ständig aufwacht"....
    Freue mich jetzt gerade wieder tierisch auf mein Schlafzimmer, in dem ich mit geschlossenem Fesnter zu schlafen versuche.... auf daß man den Wecker draußen nicht hört.
    :flop:

  • Zitat

    Original geschrieben von uwm
    ...
    Freue mich jetzt gerade wieder tierisch auf mein Schlafzimmer, in dem ich mit geschlossenem Fesnter zu schlafen versuche.... auf daß man den Wecker draußen nicht hört.
    :flop:

    Auf dieses - sorry - Blockwart-Gehabe würd ich mich erst gar nicht einlassen. Wenn die Frau auch nur ne Mieterin ist und bei allem/allen ständig rumnölt, ist sie vermutlich auch beim Vermieter schon schwer beliebt ;) Also: Fenster je nach Witterung auf, Wecker auf die für Dich normale Zeit gestellt und sich auch ansonsten "gewöhnlich" verhalten. Provokationen solltest Du unterlassen, und bei ihrem Geschrei ruhig und sachlich bleiben, dass auch Du ein Recht auf ein normales Leben hast. Oder einfach auf ignorieren schalten, notfalls auch mal den Vermieter freundlich "vorbeugend" darauf hinweisen, dass es zu Beschwerden von der Frau kommen könnte und wie diese Deiner Meinung nach einzuschätzen sind (so darf sich jeder den Wecker stellen (auch ein Schichtarbeiter), um pünktlich zur Arbeit zu erscheinen - außerdem ist für Belüftung der Räume zu sorgen ;)).



    An die nächtlichen Grillmeister: auch hier ist mein Tipp freundlich bleiben, Vorwürfe nicht abstreiten und die Sache zugeben, aber auch ruhig und sachlich darauf hinweisen, dass der andere Herr trotz Beruhigungsversuchen ein unnötiges Geschrei veranstaltet hat, welches der Sache unangemessen war. Es gehören zu sowas nämlich immer zwei "Spinner" ;)

    Q: I've always tried to teach you two things. First, never let them see you bleed.
    Bond: And the second?
    Q: Always have an escape plan...

  • Zitat

    Original geschrieben von Bnet
    Hey beugelbuddel bitte lerne erst einmal die Bedeutung des Wortes Asozial. Ich möchte nun nicht weiter auf dich eingehen soetwas ist mir wirklich zu primitiv.


    Hat er doch, er zitiert sogar den Brockhaus! Vielleicht solltest du die Postings besser lesen lernen!


    touri

    "Viele Menschen denken nach, wenige vor!"

  • Naja, um 3 Uhr nachts zu grillen war wohl wirklich nicht die beste Idee.
    Am besten sollte er Einsicht zeigen, denn das Verhalten ist garantiert ein Fall für eine Abmahnung.


    @ uwm:



    Die normale Nutzung deiner Wohnung kann dir niemand verbieten. Einen Wecker zu stellen ist für die arbeitende Bevölkerung sehr normal. Ebenso das Öffnen von Fenstern im Sommer. Also wenn deine Schilderungen so zutreffen, solltest du ruhig so verfahren, wie du es gewohnt bist.
    Am besten redest du mal mit dem Vermieter wegen der Dame. Die muß eindeutig in ihre Schranken verwiesen werden.


    Gruß
    Chris

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  • Bnet:


    Primitiv ist - Beiträge nicht ordentlich zu lesen und hier dann unbegründet Alarm zu machen!


    touri:


    Danke!

    Wer viel Geld hat, kann spekulieren; wer wenig Geld hat, darf nicht spekulieren; wer kein Geld hat, muß spekulieren. Zitat:Andre Kostolany

    Gruss
    beugelbuddel

  • es scheint wirklich Menschen zu geben die den Unterschied zwischen a-sozial (anti-sozial) und "ey voll assozial" nicht zu kennen scheinen (letzteres ohne Erklärung, da selbsterklärend).


    zu dem Grillproblem: Elektrogrill kaufen, damit gibt es zumindest nicht den Kohlegeruch und man kann den Grill dann auch in die Küche stellen, wodurch sich der Würstchengeruch gleichmäßig im Haus verteilt und nicht nur auf einem Balkon konzentriert... :D


    wenn du Glück hast, dann erwartet dich bzw. deinen Kumpel eine Aussprache an der beide Parteien (also du bzw. dein Kumpel sowie der Gegrillte) teilnehmen. Da wäre dann schon eine Entschuldigung deinerseits angebracht, und gelobe Besserung. Als Versöhnungsangebot kannst du dann ja deinen Mitbewohner auf ne Wurst (mit Grillem im Garten oder so) einladen...


    Dass die Wohnung gekündigt wird is eher unwahrscheinlich, im Idealfall sollte vorher zumindest eine Abmahnung erfolgen. Außerdem steht deine die Beschwerde deines Mitbewohners gegen deine Rede, darum wäre es schon echt arm, wenn die Wohnung gekündigt werden würde...



    MfG M.

    Cuando la vida te traiga limones, pide tequila y sal o aprende a hacer limonada.


    Aber große Hunde können auch gefährlich sein. Man muss immer eine zweite Person da haben, die einen Vorderfuß hochhebt von dem Hund, dann kann er nicht nach hinten austreten. by Udo Lindenberg feat. Helge Schneider: Chubby Checker

  • ich denke, du hast in der Nacht einfach nicht daran gedacht, dass der Kohlegeruch jemand anderen sehr erschrecken könnte. So ist das hier genau passiert, ich halte es für nichts ungewöhnliches, dass man bei einem Geruch nach Verbranntem mitten in der Nacht an ein Feuer denkt.


    Wenn es zur Aussprache kommt, würde ich mich auf jeden Fall entschuldigen und sagen, dass du in dem Moment überhaupt nicht daran gedacht hast, es jetzt aber sehr gut nachvollziehen kannst wie der Herr mit "Feuer, Feuer" reagiert hat.

    Viele Grüße
    Martin

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