Beiträge von DaFunk

    Zitat

    Original geschrieben von ganymed
      DaFunk


    Einen rechtlichen Anspruch auf ein neues Gerät hat Du nie, da sich der Händler immer für Nachbesserung entscheidenen kann.


    Wenn ein Gerät von Anfang an defekt ist, was eben angenommen wird, wenn der Fehler gleich in der ersten halben Std. auftritt, kann das Gerät kulanterweise gegen ein niegelnagelneues ausgetauscht werden.



    Glaub mir, ich weiß schon, wovon ich rede.
    Der Stand, den du nennst, ist noch der Stand von *vor* der Schuldrechtsreform.


    Seit der Schuldrechtsreform hat der Kunde einen Anspruch auf Nacherfüllung. Diese Nacherfüllung kann entweder durch Nachlieferung oder durch Nachbesserung passieren.
    Das Wahlrecht steht dem Kunden zu, nur in Ausnahmefällen kann der Händler die vom Kunden gewählte Form der Nacherfüllung ablehnen und somit den Kunden auf die zweite Variante festlegen.
    Durch AGB kann die Wahlmöglichkeit des Kunden nicht beeinflusst werden.
    Der Händler kann sich also im Normalfall nichts aussuchen, das darf nur der Kunde.


    Es hat rein gar nichts mit Kulanz zu tun, wenn man vom Shop ein neues Gerät bekommt.


    Auch die Annahme eines Defekts von Anfang nur bei Erfüllung der von dir genannten Bedingungen kann ich so nicht zustimmen.
    In den ersten sechs Monaten der Gewährleitunsfrist gilt eine Beweislastumkehr. D.h. der Händler muß nachweisen, dass ein Mangel von Anfang an nicht bestand. Und das soll er erst einmal schaffen:D .
    Zum Beispiel kann ein Simkartenfehler beim Handy sporadisch auftreten, so dass es möglich ist, länger als 30 Minuten zu telefonieren.
    Das kann nicht der Punkt sein, an den man anknüpft.


    Fazit:
    Der Rechtsanspruch auf ein neues Gerät steht im aktuellen BGB in
    §§437 I 1, 439, die genannte Wahlmöglichkeit in 439 I BGB.
    Der Beweis, dass der Mangel nicht bei Gefahrübergang estand ist vom Verkäufer nach der Beweislastumkehr gem. § 476 BGB zu erbringen.


    Ich hoffe, ich konnte alle Klarheiten beseitigen;)


    Gruß
    Chris

    Bei mir war früher auch ab und zu ein Wachtturm oder ein Erwachet dabei (habe ich immer von einer Bekannten bekommen).
    Es war immer so lustig, wenn die Leute an der Haustür klingeln, Erwachet in der Hand, und fragen, ob ich Interesse daran habe. Ich stehe in der Wohnung, auch Erwachet in der Hand und sage "Nein danke, und Sie?".:D


    Aber BTT:


    Als Abo habe bzw. hatte ich:
    - JuS
    - NJW
    - Jura (bis vor ein paar Monaten)
    - Gamepro
    - Gamestar
    - Tomorrow


    Gelegentlich kaufe ich:
    - Computerbild (meistens im Wahnzustand:rolleyes:)
    - Computerbild Spiele (Wenn mich das Spiel reizt, wie jetzt Anno1602)
    - Connect (wenn die Hölle gefriert)
    - c´t
    - diverse PC-Magazine
    - Titanic


    Und sofern man folgende Druckerzeugnisse noch als Zeitschrift durchgehen lässt:
    - MangaPower
    - Banzai
    - Daisuki
    (Ich weiß, dass ich nicht zur Zielgruppe gehöre:D )


    Was ich am meisten vermisse:
    - PC-Joker :(


    Gruß
    Chris

    Ich will euch ja nicht das Weltbild zerstören, aber diese Regelung mit den 5 Werktagen und der Stunde telefonieren ist schlichtweg Quatsch.
    Mag sein, dass das eine interne Regelung der Betreiber mit ihren Lieferanten ist, aber die muß den Kunden nicht interessieren.


    Wenn das Gerät mangelhaft ist, darf der Kunde nach dem BGB wählen, ob er ein neues Gerät, oder aber die Reparatur des alten haben möchte.
    Via AGBs kann diese Auswahl vom Händler nicht beeinflusst werden.
    Lediglich wenn ein Austausch gegen ein neues Gerät nicht zumutbar ist, mag etwas anderes gelten. Aber erklärt mir bitte mal den Unterschied zwischen 60 Minuten und 61 Minuten Telefonieren bei einem defekten Gerät:rolleyes:
    Wenn der Direkttausch eines defekten Geräts nach 60 Minuten telefonieren zumutbar ist, ist er es auch nach 70 oder 80;)


    Als ich vor einiger Zeit bei Eplus eine Reklamation hatte, wollte man mich auch mit der Erklärung "Schade, Sie haben das Gerät schon länger als sieben Tage, Pech gehabt." abwimmeln. Dieses Problem ließ sich aber sehr schnell durch einen Blick ins Gesetz und einen entsprechenden Hinweis darauf aus der Welt schaffen:D


    Man darf sich nur nicht zu schnell geschlagen geben.


    Gruß
    Chris

    Ich hab was von Stefan Raab drauf.


    "Guten Tag hier spricht mein hochmoderner vollatomatischer Anrufbefürworter, denn
    bei mir zu Hause geht jetzt grade keiner dran,
    weil bei mir zuhause grade keiner drangehn kann,
    drum hinterlassen Sie bitte, Sie kennen das schon,
    eine kleine Nachricht, ... nach...dem...Ton" :D


    Kommt wirklich sehr seriös rüber:rolleyes:


    Gruß
    Chris

    Zitat

    Original geschrieben von tbkeu
    Gilt der Preis auch für den Münchner MM?


    Danke Thomas


    Im Stahlgruber-Center würde ich es gar nicht erst versuchen.
    Der Abteilungsleiter legt das Tiefpreisgesetz sehr streng aus.
    => Wenn kein MM im Umkreis von 5 Metern ein billigeres Angebot hat, gilt der Preis auf dem Schild:rolleyes: .


    Gruß
    Chris

    Zitat

    Original geschrieben von Stefan
    Zauberhände... :D


    Gar nicht mal so daneben. Meine letzte defekte Festplatte habe ich z.B. durch Schütteln und Handauflegen repariert:D , danach konnte der PC wieder booten.



    Das Flackerproblem tritt leider sporadisch wieder auf. Ich werde also nicht um die Gehäuseöffnung rumkommen.:(


    Wie bekomme ich denn das Displaygehäuse am besten auf? Einfach ziehen, oder gibt es da Tricks?


    Jedenfalls schon einmal danke für den Hinweis, dass das Kabel wahrscheinlich sogar noch intakt ist:)


    Gruß
    Chris