Beiträge von DaFunk

    Generell mal was zu Gericom:


    Ich habe mein Notebook vor ca. 4 Jahren für 3600 DM gekauft.
    Genau 1 Jahr und 364 Tage später war es kaputt. Also schnell noch eingeschickt. Als ich es wiederbekam, staunte ich nicht schlecht über die Fehlerbeschreibung.
    Platine defekt, ausgetauscht.
    Akku defekt, ausgetauscht .
    Lüfter defekt, ausgetauscht.
    Stromversorgung defekt, ausgetauscht.
    usw.
    Fazit: Von meinem Notebook war doch tatsächlich nur noch die Hülle zu gebrauchen. Allerdings habe ich eben ein komplett neues Innenleben bekommen. Die Reparatur hat mit Suche nach dem Gerät einen Monat gedauert.
    Das Notebook wurde nämlich direkt bei Gericom an den Eigentümer herausgegeben, der es direkt abgeholt hat. Als ich an der Hotline erklärte, dass ich der Eigentümer sei und das Notebook nicht abgeholt habe, wurde es etwas hektisch:D. Das Gerät wurde aber ziemlich schnell wieder gefunden...


    Jedenfalls würde ich es mir sehr überlegen, ob ich wieder ein Gericom Notebook kaufe.
    Wenigstens habe ich das Gerät sein ungefähr 4 Jahren und läuft noch (auch wenn es nur noch die alte Hülle ist:D ).



    Gruß
    Chris

    O2 verkauft kein anderes 7250, als ein anderer Händler.


    Und gerade bei Nokia ist das gar kein Problem. Wenn du eine nicht homezonefähige Firmware bekommen würdest, könntest du das Handy im NSC updaten lassen, sofern eine hz-fähige Version existiert.


    O2 hat also eigentlich kein anderes 7250, als O2.
    Das 7250 hat IMHO sogar von Anfang an mit Homezone funktioniert.



    Wenn ich nochmal das Nokia 7650 als Beispiel heranziehe, ist es so, dass alle Geräte ab der Firmware 4.39 die Homezoneanzeige haben, unabhängig davon, wo man es kauft.
    So ist es bei den anderen Geräten auch. Sobald die Firmwareversion die Homezone unterstützt, kannst du überall zuschlagen, wo Handys mit dieser Firmware verkauft werden. Ob MediaMarkt und Co. oder O2 ist da ganz egal.

    Zitat

    Original geschrieben von holon
    du brauchst eine spezielle software, die dir die 02-fialmitarbeiter aufs handy spielen können.


    ich hätte auch noch eine frage dazu. können wiederrum handys mit 02-software dinge "nicht mehr", die aber für die anderen netze benötigt werden oder kann man die handys mit häusschenfunktion auch uneingeschränkt mit z.b. d2/d1 nutzen?



    Da wurde dir aber auch was erzählt:rolleyes: ;)


    Die meisten Geräte beherrschen die Homezoneanzeige problemlos.
    Wenn ein Gerät in einer früheren Softwareversion das Häuschen nicht darstellen kann, eine spätere Firmwareversion aber die Darstellung unterstützt, kann man sich beim jeweiligen Hersteller um ein Update bemühen.
    (Beispiel: Nokia 7650, das die Homezone jetzt nach einem Update beherrscht)


    O2-Mitarbeiter können aber nichts an der Firmware ändern, behaupten jedoch ganz gerne, dass O2 eine ganz eigene Firmware bekommt.


    Da die Häuschenfirmware keine O2 eigene Firmware ist, funktionieren auch andere Netze problemlos. Einzige Ausnahme sind die betreibereigenen Geräte, bei denen es mit Fremdnetzen zu Einschränkungen kommen kann (Beispiel: NEC N21i, Sharp GX10 usw.).
    Diese Geräte sind stärker an den Betreiber gebunden.
    Die normalen Geräte kann man uneingeschränkt mit allen Netzen nutzen.


    Ich habe zum Beispiel als Homezonehandy ein Philips Xenium 9@9, das über D2 bezogen wurde;) . Und das Häuschen läuft.


    @ eisingen:


    Du kannst dir grundstzlich überall dein Handy kaufen. O2 hat keine spezielle Firmware, verkauft aber nur Geräte, bei denen das Häuschen funktioniert. Die Geräte, die O2 verkauft, kannst du IMHO ohne Bedenken bei jedem anderen Händler kaufen, bei den anderen musst du halt nachfragen, ob sie das Häuschen zeigen. Bei den meisten ist das der Fall


    Gruß
    Chris

    Mich juckt es zu sehr in den Fingern, um still zu sein:D


    Bei der damaligen Aktion habe ich auch bestellt, bin leer ausgegangen und habe nichts mehr von der Sache gehört.
    Allerdings wurde von vornherein angekündigt, dass die Lieferung nur solange Vorrat reicht, erfolgt.
    Ganz nebenbei kann ich bei so einer Aktion nicht ohne Gewissensbisse von Bestellung sprechen, schließlich wurde die Pyramide von Fonez verschenkt. Und das war, auch wenn ich leer ausgegangen bin, eine tolle Aktion. Schließlich hätte man für das Ding locker 10-15 € verlangen können.


    Aus diesen Gründen hat es mir auch weniger ausgemacht, nichts mehr davon zu hören. Bei einem Gewinnspiel wird man ja auch nicht benachrichtigt, wenn man nichts erhält.



    Zitat

    und lt. BGB er verpflichtet ist diese zu liefern. Du kennst ja die Geschichten hier ;)


    So einen Paragraphen wird niemand finden.
    Aber wenn du ganz sicher sein willst, kannst du ja bei zukünftigen Aktionen dick Verlosung dazuschreiben, oder das ganze nicht als Bestellung, sondern als Kaufantrag betiteln, so wie Quelle bei der Smart-Aktion.;)


    Gruß
    Chris

    Die gute Nachricht:
    Es gibt Vorschriften, die die Mindestbreite regeln.


    Die schlechte:
    Ich kann dir nicht sagen, welche Mindestbreite vorliegen muß, weil ich nicht weiß in welchem Bundesland du wohnst.


    Zu den Folgen der Unterschreitung gibt es wenigstens bei geringfügiger Unterschreitung ein Urteil.
    klick


    Ein Thüringisches Landesgesetz schreibt z.B. 2,30m vor (GarVO).
    Das ist vermutlich in anderen Bundesländern ähnlich. Genaueres kann ich dazu aber nicht sagen, weil ich keine Landesgesetze hier habe.


    Gruß
    Chris

    Ich habe mir die Sache mal angeschaut und denke, du solltest gar nichts machen.


    Die Übersetzungen sind so weit korrekt.
    Dir wird vorgeworfen, eine nicht lizensierte Kopie zu nutzen.
    Ich würde darauf aber nicht weiter reagieren, da
    1. die genannte Seite ausschließlich auf Kunden aus Amerika bezogen ist
    2. die verletzten Gesetze ausschließlich dem amerikanischen Recht entstammen
    3. Du eine Kopie mit Lizenz von 1 und 1 erhalten hast.


    Ich glaube nicht, dass eine amerikanische Firma sich die Mühe macht einen solchen Fall in Deutschland zu verfolgen, wenn man sich nicht einmal die Mühe gemacht hat, zuvor festzustellen, welche Gesetze eigentlich einschlägig sind.


    Gegen die genannten Gesetze kannst du jedenfalls nicht verstoßen haben.


    Außerdem müssten die dir nachweisen, dass du eine nicht lizensierte Kopie nutzt. Wie soll das gehen, wenn es nicht der Fall ist?


    Also vergiß es.


    Gruß
    Chris

    Nehmt doch einfach den MobipocketReader und packt die Bücher als .txt auf die Karte.


    Ich habe auf meinem 7650 den MobipocketReader und lese im Moment das Bohlen-Buch. Als txt-File ist es auch nicht schlechter. Allerdnigs leider auch nicht besser:D ;)


    Der einzige Nachteil ist, dass man jedes Pdf erst durch Kopieren in ein txt-File umformen muß, aber das dauert auch nicht so lange.


    Gruß
    Chris